Fristlose Kündigung wegenverweigerten Überstunden!

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
MichaelDerHunne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegenverweigerten Überstunden!

Hallo,

ich habe Heute meinen Kündigung (in Kopie) Erhalten, das Original folgt per Post. Noch dazu kommt das in der Kündigung KEIN Kündigungsgrund angegeben ist!
Doch durch ein Gespräch mit meinem Chef habe ich Erfahren das es daran liegt das ich keine Überstunden machen will, und das er Mitarbeiter benötigt auf die in der Hinsicht verlass ist! Ich habe aber niemals Gesagt das ich nicht bereit wäre welche Abzuleisten. Und ich wurde bis zum Inkrafttreten der Kündigung am 08.03.2009 von der Arbeit freigestellt.

Ich habe jetzt zweimal die Überstunden verweigert.
Andauernd um 15 Uhr als ich Feierabend machen wollte kam mein Chef und sagt Nein! Du musst noch dies und das machen! Also es kam immer nur zu spontanen Überstunden, die Überstunden wurden niemals Angekündigt! Mehr als oft habe ich Überstunden abgeleistet ohne Gegenleistung, also ohne Geld oder Freizeit zu bekommen. An einem Tag in diesem Monat habe ich sogar 12 Stunden am Stück gearbeitet!

Was meint Ihr, ist die Fristlose Kündigung rechtens? (Falls da wirklich draufstehen würde das die Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ist)
Morgen werde ich dann zum Arbeitsamt gehen müssen und Gerichtskostenbeihilfe beantragen, doch würde ich wesentlich ruhiger Schlafen wenn ich wüsste das die da kein Recht zu hatten...

Noch dazu, ich hatte einen Unbefristeten Arbeitsvertrag in dem zu den Überstunden steht: "Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitnehmer zur Mehrarbeit (Überstunden .....) verpflichtet.

Danke schonmal für Eure Hilfe! :)

Viele Grüße


-- Editiert am 05.03.2009 17:27

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sehr informativ dazu:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Gründe für die fristlose Kündigung müssen auf Verlangen mitgeteilt werden.

Gibt es in dem Unternehmen ein Betriebsrat?

Seit wann sind Sie dort beschäftigt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichaelDerHunne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für Ihre schnellen Antworten.
Ich bin seit ca. 11 Monaten in der Firma, und es gibt leider keinen Betriebsrat, da halten die Geschäftsführer der GmbH schön die Hand drüber.
Nach einem Telefonat von eben bekomme ich zusätzlich noch Gründe für die Kündigung zugeschickt.

Ich habe hier einen tollen Text gefunden:

Von: http://blog.zeit.de/arbeitsrecht/?p=29

quote:
Ein paar Informationen zu Überstunden...

Arbeitsrecht, Was Sie grundsätzlich wissen sollten
Mitarbeiter sollten bei Überstunden genau Buch führen
Wann müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten? Was passiert, wenn man der Anordnung des Vorgesetzten nicht folgt?

Ohne besondere Regelungen über eine Mehrarbeit darf das Unternehmen nur in Notfällen Überstunden anordnen, auf keinen Fall jedoch bei dringenden Auftragslagen. Ein Notfall wäre beispielsweise der Ausfall einer Maschine, die nur von dem betroffenen Arbeitnehmer wieder in Gang gesetzt werden kann.

Die meisten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge regeln die Länge der Arbeitszeit - und häufig auch die Mehrarbeit, sowie, in welchem Zeitraum diese vorher anzukündigen ist.

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder entschied nun, dass ein Arbeitgeber mindestens vier Tage im Voraus seine Mitarbeiter über die anstehende Mehrarbeit zu informieren hat.
Der Grund: Den Mitarbeitern muss ein Mindestmaß an Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Privatleben eingeräumt werden (AZ 7 Ca 3154/04).

Das Arbeitszeitgesetz definiert genaue Richtlinien und sieht eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden werktäglich vor - von Montag bis Samstag. Sie kann um zwei weitere Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen der Durchschnitt von acht Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Besondere Regelungen gelten für schwerbehinderte Arbeitnehmer (sie sind auf Wunsch auszunehmen), Jugendliche (nicht mehr als acht Stunden täglich) und werdende Mütter über 18 Jahre (maximal achteinhalb Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche).

Werden Überstunden angeordnet, müssen Arbeitgeber die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen. So müssen Arbeitgeber für Mütter mit Kindern Alternativen zu Überstunden anbieten. Auf der anderen Seite haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf Überstunden. Arbeitgeber dürfen sie nur nicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern bei der Vergabe von Mehrarbeit benachteiligen.

Ein Beispiel: Macht die Auftragslage eines Unternehmens 20 Stunden Mehrarbeit nötig, muss der Arbeitgeber auf Wunsch die Stunden gleichberechtigt auf seine Mitarbeiter aufteilen. Auf dieses Recht pochen Mitarbeiter meist dann, wenn Überstunden vergütet werden.

Eine Vergütung der Überstunden oder einen Freistellungsanspruch für die geleisteten Überstunden muss der Arbeitgeber aber nur dann zahlen oder ermöglichen, wenn er die Mehrarbeit angeordnet hat. Schuften Arbeitnehmer eigenständig länger als gefordert, ergibt sich daraus kein Recht auf eine zusätzliche Vergütung oder Freistellung. Das ändert sich jedoch, wenn der Arbeitgeber eine Aufgabe zur sofortigen Erledigung stellt.

In jedem einzelnen Fall haben Betriebsräte bei Überstunden stets ein Mitbestimmungsrecht, auch wenn Eile geboten ist. Werden sie übergangen, können Mitarbeiter die Überstunden verweigern, oder der Betriebsrat kann im Wege der einstweiligen Verfügung einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber durchsetzen.

Über ihre Mehrarbeit sollten Arbeitnehmer genau Buch führen. Denn wenn es zum Streit mit dem Chef kommt, sind die Mitarbeiter in der Darlegungs- und Beweispflicht. Hier scheitern in den meisten Fällen die Anspruchsforderungen, weil die Arbeitnehmer die Überstunden einfach nicht nachweisen können. Deshalb sollten sie sich die Überstunden regelmäßig vom Vorgesetzten bestätigen lassen. Damit lässt sich Streit darüber vermeiden, ob dieser die Überstunden überhaupt wollte. Formal juristisch genügt es zwar, wenn der Chef von den Überstunden Kenntnis hat und sie zulässt. Aber auch dies muss man in der letzten Konsequenz beweisen können.

Wie Mehrarbeit vergütet werden kann:
- Einige Arbeitgeber verhandeln konkrete Stundensätze,
- andere vereinbaren - insbesondere für außertarifliche Mitarbeiter – bestimmte Überstundenrahmen, die durch das normale Gehalt abgedeckt sind.
- Auch ein Freizeitausgleich für Überstunden ist möglich.

Existiert gar keine Regelung, haben Arbeitnehmer für Mehrarbeit mindestens Anspruch auf die normalen Stundenlöhne. Nur leitende Angestellte müssen ohne spezielle Vereinbarungen Überstunden im Rahmen ihres regulären Gehalts akzeptieren, was sich meist aus den Arbeitsverträgen selbst ergibt.



Von: http://blog.zeit.de/arbeitsrecht/?p=29

Das müsste Mir ja schon recht weit Helfen... Da die Überstunden in der Firma immer NUR mit der Auftragslage und den zuwenigen Mitarbeitern zu tun hatten.

-- Editiert am 05.03.2009 18:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Michael
Bitte fügen Sie entweder die Quelle bei oder besser löschen Sie den Text und verweisen auf den Link zur Seite.
Das kann sonst Ärger geben.

0x Hilfreiche Antwort

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