Fristlose Kündigung wg. Bewerbungsinhalt? (Rufmord?)

12. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
easyMDE
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wg. Bewerbungsinhalt? (Rufmord?)

Guten Tag,

ich stehe vor einem großen Problem mit meinem jetzigen Arbeitgeber:

Da der AG keinen Lohn mehr zahlen kann und die Insolvenz ins Haus steht, habe ich ca. 200 eMail Bewerbungen versendet. Im Text der Bewerbung steht, dass mein jetziger Arbeitgeber von Insolvenz bedroht ist. Unser Betriebsrat hat über einen Kollegen davon erfahren und mich bereits vorgewarnt, dass es hier wohl zu großen Problemen mit unser Geschäftsleitung kommen wird.

Mir ist bewusst, dass es falsch war, diesen Teil in die Bewerbung mit aufzunehmen. Ich habe jedoch aus akuter Geldnot und aus Angst vor Arbeitslosigkeit gehandelt.

Welche Konsequenzen drohen mir bzw. wie kann man am besten aus der Angelegenheit hinaus kommen.

Danke für die Antworten.

Mit freundlichem Gruß,

D.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

ich glaube, angesichts der besonderen umstände dürfte eine fristlose kündigung ausscheiden, ebenso wohl eine ordentliche. aber der arbeitgeber wird natürlich durch sie in eine unangenehme situation gebracht.

wenn sie sich reumütig zeigen, auf die besonderen umstände hinweisen (lohn kommt nicht, existenzangst), bleibt es vielleicht bei der abmahnung.

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#2
 Von 
easyMDE
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade mit dem Betriebsrat gesprochen, welcher mit gesagt hat, dass vor allem gerochtliche Schritte nicht in Frage kommen. Er hat mir aber auch mitgeteilt, dass ich wohl mit einer frostlosen Kündigung rechnen muss, auch wenn die Geschäftsführung noch nichts weiß, sollte ich mich darauf einstellen. Ist denn die o.g. Angelegenheit ein rechtskräfitger Grund für eine fristlose Kündigung?

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Ich glaube, ein ganz entscheidender Punkt ist, wie diese E-Mail-Bewerbungen versandt worden sind.

Wer das von seinem privaten E-Mail-Konto tut und den Namen seines jetzigen Arbeitgebers nicht erwähnt, sollte eigentlich nichts zu befürchten haben. Schließlich war nach Schilderung dies letztlich nur die Wahrheit, und ein neuer Arbeitgeber interessiert sich nun einmal auch (wenigstens in den Grundzügen) für die Motive für den angestrebten Stellenwechsel.

Wenn es von einem beruflich genutzen E-Mail-Konto aus erfolgt, kann die Sache anders aussehen. Abgesehen davon sollte man auch nie ein Firmenkonto für E-Mail-Bewerbungen benutzen, denn wer weiß, wer alles Zugriff auf diese Mail hat.

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#4
 Von 
easyMDE
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die eMails natürlich über mein Provatekonto versendet. aber wie gesagt der Firmenname war erwähnt. denkt ihr man kommt auch mit einer Abmahnung davon? (Angst wg. Sperre beim Arbeitsamt9

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Selbst, wenn Dir aufgrund des Vorfalls gekündigt wird, bekommst Du keine Sperre vom Arbeitsamt.

Die Behauptung, der eigene Arbeitgeber müsse demnächst Insolvenz anmelden, ist geschäftsschädigend und verstößt gegen die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Eine Kündigung ist daher wahrscheinlich gerechtfertigt, wobei es sicher auf die genauen Umstände ankommt.

Wenn Dein Arbeitgeber in den nächsten Tagen tatsächlich Insolvenz anmeldet, dann sieht die Bewertung anders aus, als wenn sich das jetzt noch eine Weile hinzieht.

Wenn aber ein Kunde einen Auftrag zurückzieht oder nur deshalb nicht vergibt, weil er von der bevorstehenden Insolvenz erfahren hat, dann hast Du schlechte Karten. Das gleiche gilt natürlich wenn es jetzt Probleme mit Lieferanten gibt.

-- Editiert von hh am 12.08.2004 12:06:21

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#6
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Zunächst einmal muß der bisherige Arbeitgeber davon erfahren und dies im Streitfall vor allem auch nachweisen können.

Bei einer privaten E-Mail an eine andere Firma ist dies nicht sonderlich wahrscheinlich. Es sei denn, man erzählt es selbst herum.

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hi,

mich würde ja mal interessieren, a) wieso der Kollege dem Betriebsrat das erzählt hat (und vor allem: wem noch alles), und b) wieso der Betriebsrat so sicher ist, dass die GL das auch erfährt? Natürlich spricht sich eine vermeintlich drohende Insolvenz bei einem Branchengeflüster oft herum, und möglicherweise wird dann auch auf Quellen aus dem betroffenen Unternehmen direkt Bezug genommen, aber dass die GL wirklich von einem anderen Unternehmen hört: "Wir haben gehört, dass ihr insolvent seid, weil sich der xy bei uns beworben und das in seiner Bewerbung erwähnt hat" halte ich für unwahrscheinlich. Insofern könnte easyMDE doch erst mal abstreiten, dass er so etwas geschrieben habe, falls er tatsächlich drauf angesprochen wird.

Abgesehen davon: wenn man sich woanders bewirbt, sollte man darüber nicht mit Kollegen sprechen. Man weiß nie, wer was wem weiter erzählt, und sei es auch nur aus Versehen.

Gruß karamel

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#8
 Von 
easyMDE
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich halte mich zu dem Thema natürlich bedeckt und niemand weiß davon. Übrigens habe ich wohl einen Fehler bei der Fallbeschreibung gemacht: Der Kollege in unserem Unternehmen der es erfahren hat ist unser Betriebsrat. Dieser hat mir gegenüber der GL und anderen Kollegen absolute Verschwiegenheit zu gesichtert . Mir geht es im Endeffekt darum, ob ich gesperrt werde und ob die Kündigung rechtlich in Ordnung ist. Im Streitfall wäre es für die GL ja relativ unproblematisch eine solche eMai von einem mir angesprochen Unternehmen zu bekommen.

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#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

...dafür müsste sie aber erst mal wissen, dass es eine solche E-Mail gibt.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Eine Sperrfrist wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen.

Die Email ist ein Kündigungsgrund.

Eine andere Frage ist, ob die GL davon erfährt und ob sie das gegebenenfalls beweisen kann, wenn Du bestreitest, die Email geschrieben zu haben.

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#11
 Von 
easyMDE
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig. Eigentlich sollte man sich erstmal nicht verrückt machen. Vielleicht kommt es gar nicht zur Eskalation oder die Insolvenz wird wirklich kurzfristig beantragt. Vielen dank für eure Antworten, wer noch etwas genaues zum Thema (Arbeitslosengeld in meinem Fall) kennt, kann ruhig noch posten. Gruß, D.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
easyMDE
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch noch eine Frage:

Was ist denn die Grundlage für den Erhalt von Arbeitslosengeld. gibt es Einzelfallprüfung oder ist pauschalisiert, dass bei fristloser Kündigung das Arbeitslosengeld entfällt?

Weiß das jemand?

Wer hat Tipps, wie man eine fristlose Kündigung umgehen könnte, wenn es zur Auseinadersetzung kommt?

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#13
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

ich sehe die bejahung eines kündigungsgrundes wohl als einziger etwas zurückhaltender. der arbeitgeber hat sich m.e. durch sein verhalten (lohn nicht gezahlt) angreifbar gemacht. easyMD hätte ja auch schreiben können, mein arbeitgeber zahlt seinen lohn nicht. kündigung dann auch ok??
nebenbei fehlt es m.e. auch an der wiederholungsgefahr, wenn easyMDE sein fehlverhalten eingesteht und zusichert, dies nicht zu wiederholen.

wenn aber die kündigung durchgeht, droht konsequenterweise auch die sperrzeit, da die kündigung verhaltensbedingt erfolgte. ob sie rechtmäßig wäre, lasse ich mal dahingestellt sein.

wäre vielleicht sinnvoll, sich schon mal nach einem arbeitsrechtler vor ort umzusehen, falls tatsächlich etwas schlimmeres kommt.

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#14
 Von 
easyMDE
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,

ich verbleibe ersmal mit einem herzlichen Dank an alle , die sich an der Diskussion beteiligt haben. Ich gehe jetzt in meinen einwöchigen Sommerurlaub und versuche abzuschalten. Danach werde ich ja sehen was passiert. Ich werde es schon überleben,. ;)

Danke an alle.

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