Fristlose Kündigung wg. angeblich privater Arbeiten während der Arbeitszeit

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Conni60
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung wg. angeblich privater Arbeiten während der Arbeitszeit

Hallo,

mein Freund hat eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung erhalten. Die Kollegen behaupteten, er habe mehrfach während der Arbeitszeit private Arbeiten erledigt. Mein Freund wurde nicht einmal dazu befragt. Betriebsbedingt ist wohl die Kündigung von ein oder zwei Mitarbeitern nötig, nun will man auf diese Weise meinen Freund los werden.

Ist bei diesem Sachverhalt nicht erst einmal eine Abmahnung notwendig bzw. kann man sich einfach auf die Aussagen anderer Mitarbeiter stützen?

Würde mich sehr über baldige Antworten freuen.

Danke im Voraus
Conni

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Meiner Meinung kommt es hier auf die Umstände an:
War er nur kurze Zei in der Firma beschäftigt? Hat er oft und lange Privatarbeiten während der Arbeitszeit ausgeführt? Hat er Gerätschaften oder Fahrzeuge des AG benutzt?
Wenn ja und wenn Zeugen da sind, dann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.



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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist nicht so einfach vom Arbeitgeber durchzusetzen.
Internetratgeber-recht.de:

"Fristlose Kündigung Arbeitsvertrag - Kündigungsgründe (wichtiger Grund)
(auch: Verdachtskündigung; Beweislast)

1. Kündigungsgrund

Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis außerordentlich kündbar.

Voraussetzung ist ein wichtiger Grund. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.

a) Grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, sind Einstellungsbetrug, eine erschlichene Krankmeldung, beharrliche Arbeitsverweigerung, beharrlicher Arbeitsvertragsbruch, grobe Verletzung der Treuepflicht, Verstöße gegen Wettbewerbsverbote, notorische Unpünktlichkeit oder auch der eigenmächtige Urlaubsantritt.

b) Grundsätzlich nicht geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen sind folgende Gründe: Tatsachen, die sich nicht zum Nachteil eines Arbeitnehmers auswirken dürfen (z.B. Rasse, Geschlecht, politische und gewerkschaftliche Betätigung), und Gründe, die der Kündigende schon zuvor gekannt hat bzw. die sich nicht nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken können oder zum Bereich des Unternehmerrisikos gehören.

Wichtig:
Ob die Pflichtverletzung so erheblich war, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigt, stellt das Gericht im Wege einer Interessenabwägung fest. Dabei muss es alle Umstände des Einzelfalles klären. "

Ich denke, bei dem Thema würde ich einen Anwalt hinzuziehen.
Ohne Widerspruch vor dem Arbeitsgericht besteht ja auch das Risiko, dass sonst im Falle im Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld für mehrere Monate gesperrt wird.

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#3
 Von 
Conni60
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

@ikarus
Hallo,
er war 1 1/2 Jahre dort beschäftigt. Er hat sehr selten einmal kleine Arbeiten dort ausgeführt (mal ne Autofelge lackiert oder so), das aber immer nur in den Arbeitspausen, das machen die anderen auch und es war bekannt und wurde bisher gebilligt. Er hat das sicher nicht im großen Stil betrieben. Das Problem ist, dass betriebsbedingte Kündigungen anstehen und ein, zwei Kollegen ihn, um ihren eigenen A... zu retten, reingeritten haben, das auch noch während er im Urlaub war. Er hatte nicht mal die Gelegenheit, sich zu verteidigen.

@hamburgerin
Danke für deine Ausführungen. Ich denke auch, dass wir einen Anwalt zu Rate ziehen werden. Er lässt das sicher nicht auf sich sitzen, es ist total ungerechtfertigt, er hat nichts anderes gemacht, als die anderen auch, nur wird jetzt ein Sündenbock gesucht, weil nicht mehr genug Arbeit für alle da ist und ein bis zwei Arbeiter entlassen werden müssen. Jeder will jetzt nur noch seinen A... retten und sie suchten einen, den sie hinhängen können. Es gibt zwei, die bei einer betriebsbedingten Kündigung vor ihm dran wären, aufgrund sozialer Aspekte, genau die beiden hängen ihm das jetzt an!
Er war immer da, als es hieß, Überstunden schieben, kam im Sommer nach der Spätschicht oft erst um eins, halb zwei in der Nacht (normale Arbeitszeit bis 10) heim, arbeitete ab und zu Samstags, wenn kein anderer Bock drauf hatte, und dann sowas. Ist doch ätzend.

Wenn noch jemand was konkretes hierzu weiß, bin um jeden Hinweis froh!

Traurige Grüße
Conni

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn es so war, wie beschrieben, dann ist eine fristlose Kündigung sicher nicht berechtigt. Eine Abmahnung wäre angebracht gewesen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
Conni60
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, mein Freund ist jetzt mal zum Arbeitgeber gefahren, um die Sache zu klären, ich hoffe, dass er mit positiver Nachricht wieder zurück kommt :-)

Andernfalls bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt.

Danke nochmal für deine Unterstützung.

LG Conni

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