Fristlose Kündigung.... wie vorgehen

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kimwillswissen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung.... wie vorgehen

Hallo ihr lieben,
ich hab da mal ein riesen problem. Ich habe mich schon umgesehen, konnte aber kein vergleichbaren fall finden also versuche ich es nunmal selber.

Also darum gehts:

Ich stehe seit dem 11.09 in einem unbefristeten Arbeitsverhältniss. Am 23.10 habe ich mich krank gemeldet und war bis zum 31.10 krankgeschrieben. am 01.11 fing mein urlaub an. am 1.11 fand ich meine fristlose kündigung im briefkasten, datiert auf den 30.10.

In dem Brief selber steht dieses geschrieben:

Sehr geehrte Frau .......

Ihr Arbeitsverhältniss wird hiermit fristlos gekündigt.
Ihr Arbeitsver. soll auf jeden Fall beendet werden. Für den Fall, dass die fristlose kündigung unwirksam sein sollte, wird Ihnen die ordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnissees zum nächst möglichen Zeitpunkt ausgesprochen.

Das ist so der Text der im Brief steht. Keine Begründung, nix.

Ich habe keine abmahnung vorher bekommen, weder schriftlich noch mündlich, sondern ganz im gegenteil.

Ich habe meinen ag angesprochen, das ich mit dem gedanken spiele zu kündigen. bei dem gespräch hatte der ag mir ein angebot gemacht, freiere dienstplan einteilung, verbesserung der arbeitssituation und gehalterhöhung.
nach dem gespräch habe ich noch zwei- drei tage gearbeitet und wurde dann krank.

gut, das ich nun eine klage auf den weg bringen muss, hab ich glaub ich verstanden, oder was haltet ihr so davon.
hab jetzt auch noch keinen kontakt zu meinem ag oder kollegen gehabt.
hab einfach kein plan....
wäre lieb wenn ich mal eure meinung daz hören könnte....

vielen lieben dank im vorraus

kimwillswissen





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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

.... für eine fristlose kündigung braucht es schon massive gründe, die auf anforderung her auch zu nennen sind. fristlos - da beschwerst du dich zu recht - setzt in den meisten fällen auch eine abmahnung voraus. für die fristgerechte kündigung etwa aus betrieblichen gründen hätte der ag die üblichen fristen zu wahren.
somit liegt nahe, kündigungschutzklage einzureichen, selbst wenn die firma ansonsten nicht dem kündigungsschutzgesetz unterliegt. es riecht nach willkür. und nicht vergessen, die weitere lohnzahlung mit in die lage zu packen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Kimwillswissen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo blaubär,

vielen dank für deine schnelle antwort.
deine sicht bestärkt mich in meiner meinung. man ist doch echt hilflos erstmal, also so ergeht mir das, man hört und liest viel und man weiß nicht was jetzt stimmt oder nicht und man kennt sich nicht aus in dem ganzen dschungel. wenn ich dann einfach auf blauen dunst rechtsbeistand holt, kann das auch immer ganz schön teuer werden.
aber mit deiner äußerung, werd ich ich mich wohl dann doch trauen zu einer rechtsberatung zu gehen....

wirklich vielen vielen dank...

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#3
 Von 
guest-12314.07.2017 21:08:38
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 0x hilfreich)

also habe ich das richtig verstanden, du stehst seit dem 11.09.(2009???) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis? Das wären dann ja gerade mal etwas mehr als 2 Monate. In dem Fall dürftest du kaum einen Kündigungsschutz haben, es sei denn, du warst vorher dort befristet beschäftigt und bist insgesamt schon länger als 6 Monate dort.

Wenn ich Recht habe und du noch in den ersten 6 Monaten bist, welche Kündigungsfrist habt ihr dann für die Probezeit vereinbart? Es würde ja dann lediglich noch darum gehen, für diese Zeit das Gehalt einzuklagen. Gegen die Kündigung an sich, wärst du im Prinzip relativ wehrlos.

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#4
 Von 
Kimwillswissen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nein nein seit dem 11.03.09 bin ich dort angestellt und seit dem 11.09.09 aus der probezeit raus. sorry falls ich mich da nicht so verständlich ausgerdrückt habe!!!
während der probezeit hätte ich eine kündigungsfrist von 2 wochen gehabt, aber da ich schon nicht mehr in der probezeit bin, fällt das ja weg.....

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#5
 Von 
guest-12314.07.2017 21:08:38
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 0x hilfreich)

ja wenn das so ist, dann suche dir mal schnell (in diesem Fall bedeutet schnell auch schnell!!!) einen Anwalt und lass dich von ihm beraten. Eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers dürfte in dem Fall wohl kaum möglich sein.

Dennoch hier dann auch schon der Tipp, fange auch am besten morgen schon an, dich nach einer neuen Stelle umzusehen und rein vorsorglich, würde ich evtl. auch schon mal zum Arbeitsamt gehen. Denn eines dürfte sicher sein, auch wenn du gute Aussichten hast dich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen und für dich ne Summe Geld zusammenkommt, die Wahrscheinlichkeit das du dort nochmal arbeiten wirst, dürfte nahezu bei 0% liegen. Das ist leider so, egal ob du nun Recht hast und Recht bekommst oder nicht.

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

... arbeitsamt muss sein, arbeitsgericht ebenso. s.o.

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"... nach bestem Wissen :) .
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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Sie sollten aber beachten, dass Sie den Anwalt - sofern kein Rechtsschutz besteht - komplett alleine zahlen müssen (auch wenn Sie mit der Klage Erfolg haben).


-- Editiert am 03.11.2009 18:34

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#8
 Von 
Kimwillswissen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ihr lieben...

erstmal vielen dank für die veilen antworten und anteilnahme.

also ich war nun gestern bei einem anwalt. der sagte mir das wir nun klage einreichen werden und hat mir dann die weiteren schritte erklärt.
seiner meinung nach haben wir sehr sehr gute chancen, da gut bei weg zu kommen.
also mind. die ordentliche kündigung. damit ist mir ja schon geholfen!!! puh.....
das ist alles ganz schön anstregend, aufregend und kraft raubend!
wegen den kosten, sagte mir mein anwalt, das ich prozesskostenhilfe beantragen kann und auch werde und das es sich bei meinem unterhalt wohl so verhällt, das ich nix dazu bezahlen muss. aber das wird er mir genau durch rechnen.

also jungs/mädels drück mir die daumen.....

und danke nochmal...

viele liebe grüße

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#9
 Von 
Kimwillswissen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ihr lieben....

hab da doch noch eine frage?

da mich mein alter ag in meiner krankheit mit krankenschein gekündigt hat, geht das überhaupt? ich war ja bis zum 31.10 krankgeschrieben und habe am 30. die fristlose kündigung bekommen.
am 4.11 wurde ich wieder krank geschrieben bis zum 16.11.

also erstens, kann er mich während der krankheit kündigen
zweitens wenn er das nicht darf, ab wann gilt dann die kündigung, oder muss er eine neue schreiben, und wenn eine neue, geht das dann, das er es in den 2 tagen wo ich keine krankschreibung hatte datieren kann?

ich hoffe ihr versteht was ich meine ;-)

würde mich über eure meinung und eure antworten freuen

bis dahin
lg


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#10
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)

Hallo,
es ist ein altes Volksmärchen,dass Kranken *während* der Krankschreibung nicht gekündigt werden kann.
Also: Ja, der AG kann das.


Wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb ? War das eine betriebsbedingte Kündigung ? Denn evt. besteht Kündigungsschutz. Müsste aber eigentlich der Anwalt gefragt haben, wenn er vom Fach ist.

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