Hallo zusammen,
Ein bekannter wurde von seinem AG fristlos gekündigt, mit der Begründung das er im Krankenschein seinen 450 Euro Nebenjob nachgegangen ist.
Ist das echt ein Grund einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen?
Oder wäre nicht eine Abmahnung
ausreichend?
Dort beschäftigt ist er seid 6 Jahren ( Kleinbetrieb)
Nebenjob im krankenschein 10 Stunden gearbeiten in der Woche an 2 Tagen.
Mich würde mal interessieren ob das so richtig ist was der AG mit ihm macht.
Fristlose Kündigungen rechtskräftig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein, das ist natürlich nicht rechtens , wenn ein Mitarbeiter krank geschrieben ist, vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung erhält und nebenher woanders weiter arbeitet....
So, so, im Krankenschein hat er gearbeitet. Das muss ja ein geräumiger Krankenschein sein. Dreidimensional, oder wie muss ich mir das vorstellen?
Okay, die Kündigung ist wirksam, wenn er nicht binnen drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhebt. Ob diese Aussicht auf Erfolg hat, das können wir hier nicht abschätzen.
wirdwerden
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'Rechtskräftig' ist die Kündigung sicher dann, wenn dein Bekannter nicht gegen die 'Fristlose' klagt. Dazu hat er nach Zugang der Kündigung genau drei Wochen Zeit.
Wahrscheinlich kann er sich gegen die Fristlose wehren, eher nicht gegen eine fristgerechte Kündigung. Schon weil es sich anscheinend um einen Kleinbetrieb handelt, für den das KSchG mit seinen Vorschriften nicht gilt.
In der Sache ist es so, dass es eine Teilkrankschreibung hierzulande nicht gibt. Andererseits bedeutet AU nicht zwangsläufig 'Hände in den Schoß legen', sondern alles bleiben zu lassen, was der Genesung zuwiederläuft. Es könnte also durchaus wichtig sein, weswegen er arbeitsunfähig ist, dass er seinem Hauptberuf nicht nachkommen kann, und was er im Nebenjob macht. Dazu
https://www.hensche.de/Kuendigung_Nebentaetigkeit_Krankheit_Kuendigung_wegen_Nebentaetigkeit_trotz_Krankheit_LAG_Koeln_11Sa915-12.html
1. Hat der AN mit dem *Krankenschein* einen Beleg über seine ---Arbeitsunfähigkeit--- gehabt. 2Hat der AN seinen AG vorher vielleicht nicht einmal über den Nebenjob informiert oder sich uU die Erlaubnis geben lassen. 3. War das evtl. auch nicht das erste Mal.ZitatMich würde mal interessieren ob das so richtig ist was der AG mit ihm macht. :
Nun reichts dem AG vielleicht.
Ich meine, die Kündigung könnte durchaus rechtens sein.
Eine Kündigungsklage wurde eingereicht.
Das was mich noch stutzig ist, das er vom AG aufgrund von corona in zwangsurlaub geschickt wurde.
Er hätte also seinen Hauptjob garnicht nachgehen können da der Betrieb eingestellt war ( Gastronomie)
Der AG wusste von der Nebentätigkeit, und eine Krankmeldung sag pünktlich beim AG vor.
Es war das erste mal und es liegen auch keine anderen Abmahnungen oder der gleichen vor.
Warum fragst du dann hier? Lass doch das Gericht entscheiden.ZitatEine Kündigungsklage wurde eingereicht. :
/// ... was mich noch stutzig (macht) ...
Also Gastronomie und Betrieb dicht derzeit. Das hindert aber nicht, dass der AG sozusagen 'dankbar' die Gelegenheit nutzt, sich eines MA zu entledigen, auch wenn der derzeit objektiv nicht im Job arbeiten kann. Gleichwohl dürfte dieser Umstand dem AN helfen, gegen die Fristlose anzugehen. Fristlos macht sich nicht so gut im Lebenslauf. Auch nicht ggü. der AA.
....unabhängig von Corona, er war arbeitsunfähig und hat geschafft. Das kommt nie gut an.
wirdwerden
Ja ihm geht es auch nicht um die fristgerechte Kündigung, sondern nur um die fristlose.
zb.wegen der AA oder dem Lebenslauf.
Na vielleicht schafft er ja die Umwandlung.
wirdwerden
Und der Betrieb hat mind. 10 Mitarbeiter ? Kein Kleinbetrieb?
Warum hat er sich *krankschreiben* lassen, wenn er eh im Urlaub war und sogar neben-arbeiten konnte?
Im Urlaub im Nebenjob zu arbeiten, dürfte uU ganz anderes Gewicht haben.
Der Betrieb ist unter 10 Mitarbeiter.
Der Gedanke da hinter ist mir auch nicht ganz klar. Er sagt nur das er nicht drüber nachgedacht hat mit der Krankmeldung ( ich denke das er es wegen Urlaubstagen gemacht hat) der AG hat in 4 Wochen in Zwangsurlaub geschickt und hatte damit nur noch 4 oder 5 Tage Resturlaub.
Wie gesagt das ist jetzt nur mein persönlicher Gedanke
Was soll dann die K-Schutzklage?ZitatDer Betrieb ist unter 10 Mitarbeiter. :
Tja.ZitatEr sagt nur das er nicht drüber nachgedacht hat :
Anami, ich habe hier eine normale Frage gestellt und mit einen tja ist da nicht so geholfen;).
Man kann auch nicht wegen "sowas" fristlos kündigen darum geht es nur
ZitatEr sagt nur das er nicht drüber nachgedacht hat mit der Krankmeldung ( ich denke das er es wegen Urlaubstagen gemacht hat) :
Soll das bedeuten, dass er gar nicht krank war und ein Arzt ihm zu Unrecht eine AU ausgestellt hat, damit er seine Urlaubstage nicht "verliert"? Das wäre dann evtl. ein weiteres Problem
Doch, man kann. Der Chef hat es doch sogar gemacht. Wahrscheinlich bleibt das auch so.ZitatMan kann auch nicht wegen "sowas" fristlos kündigen darum geht es nur :
Denn durchaus denkbar ist, dass die K-Schutzklage gar nicht zulässig ist, wegen Kleinbetrieb unter 10 AN.
Ich habe dir sogar 4-mal geantwortet.
Wenn dein Freund nicht über sowas nachgedacht hat... dass man Jahres-Urlaub hat und sich trotzdem, warum auch immer, im Urlaub krankschreiben lässt und dann als Kranker doch im Nebenjob arbeitet...da fällt mir eben nix mehr ein.
Hat sich das jetzt erklärt? Der AG ist berechtigt, seine AN in Urlaub *zu schicken* und/oder auch zunächst die evtl. Mehrarbeitsstunden /*Überstunden* abzufeiern. Das ist so geregelt im Zusammenhang mit Kurzarbeit. Per Gesetz.ZitatDas was mich noch stutzig ist, das er vom AG aufgrund von corona in zwangsurlaub geschickt wurde. :
ZitatSoll das bedeuten, dass er gar nicht krank war und ein Arzt ihm zu Unrecht eine AU ausgestellt hat :
Aktuell, dank telefonischer AU, kein Problem, bis es eben auffliegt.
Die Kündigungsschutzklage ist zulässig, nur die Frage ist, was bei rauskommt.
Und mal ganz klar, so was geht einfach nicht. Mit ganz viel Glück kann er das auf eine fristgerechte Kündigung, evtl. ohne Zahlungen mit gutem Zeugniss umwandeln. Dann muss er aber auch für seine Krankenkasse selbst aufkommen.
wirdwerden
ZitatDenn durchaus denkbar ist, dass die K-Schutzklage gar nicht zulässig ist, wegen Kleinbetrieb unter 10 AN. :
Nein, das ist überhaupt nicht denkbar.
ZitatUnd mal ganz klar, so was geht einfach nicht. :
Doch, das geht.
Es ist nicht grundsätzlich verboten während der AU einem Nebenjob nach zu gehen.
ZitatMit ganz viel Glück :
Er braucht eigentlich kein Glück, er muss nur substantiert darlegen, das er trotz AU im Nebenjob arbeiten durfte.
Da macht sich übrigens eine schriftliche Bestätigung vom Arzt (Attest) vor Gericht ganz gut.
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