Fristlose Kündigungen rechtskräftig?

28. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
diego198709
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigungen rechtskräftig?

Hallo zusammen,
Ein bekannter wurde von seinem AG fristlos gekündigt, mit der Begründung das er im Krankenschein seinen 450 Euro Nebenjob nachgegangen ist.
Ist das echt ein Grund einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen?
Oder wäre nicht eine Abmahnung ausreichend?
Dort beschäftigt ist er seid 6 Jahren ( Kleinbetrieb)
Nebenjob im krankenschein 10 Stunden gearbeiten in der Woche an 2 Tagen.
Mich würde mal interessieren ob das so richtig ist was der AG mit ihm macht.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Nein, das ist natürlich nicht rechtens , wenn ein Mitarbeiter krank geschrieben ist, vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung erhält und nebenher woanders weiter arbeitet....

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

So, so, im Krankenschein hat er gearbeitet. Das muss ja ein geräumiger Krankenschein sein. Dreidimensional, oder wie muss ich mir das vorstellen?

Okay, die Kündigung ist wirksam, wenn er nicht binnen drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhebt. Ob diese Aussicht auf Erfolg hat, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

'Rechtskräftig' ist die Kündigung sicher dann, wenn dein Bekannter nicht gegen die 'Fristlose' klagt. Dazu hat er nach Zugang der Kündigung genau drei Wochen Zeit.
Wahrscheinlich kann er sich gegen die Fristlose wehren, eher nicht gegen eine fristgerechte Kündigung. Schon weil es sich anscheinend um einen Kleinbetrieb handelt, für den das KSchG mit seinen Vorschriften nicht gilt.

In der Sache ist es so, dass es eine Teilkrankschreibung hierzulande nicht gibt. Andererseits bedeutet AU nicht zwangsläufig 'Hände in den Schoß legen', sondern alles bleiben zu lassen, was der Genesung zuwiederläuft. Es könnte also durchaus wichtig sein, weswegen er arbeitsunfähig ist, dass er seinem Hauptberuf nicht nachkommen kann, und was er im Nebenjob macht. Dazu

https://www.hensche.de/Kuendigung_Nebentaetigkeit_Krankheit_Kuendigung_wegen_Nebentaetigkeit_trotz_Krankheit_LAG_Koeln_11Sa915-12.html

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von diego198709 ):
Mich würde mal interessieren ob das so richtig ist was der AG mit ihm macht.
1. Hat der AN mit dem *Krankenschein* einen Beleg über seine ---Arbeitsunfähigkeit--- gehabt. 2Hat der AN seinen AG vorher vielleicht nicht einmal über den Nebenjob informiert oder sich uU die Erlaubnis geben lassen. 3. War das evtl. auch nicht das erste Mal.
Nun reichts dem AG vielleicht.
Ich meine, die Kündigung könnte durchaus rechtens sein.

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#5
 Von 
diego198709
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Kündigungsklage wurde eingereicht.
Das was mich noch stutzig ist, das er vom AG aufgrund von corona in zwangsurlaub geschickt wurde.
Er hätte also seinen Hauptjob garnicht nachgehen können da der Betrieb eingestellt war ( Gastronomie)

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#6
 Von 
diego198709
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AG wusste von der Nebentätigkeit, und eine Krankmeldung sag pünktlich beim AG vor.
Es war das erste mal und es liegen auch keine anderen Abmahnungen oder der gleichen vor.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von diego198709 ):
Eine Kündigungsklage wurde eingereicht.
Warum fragst du dann hier? Lass doch das Gericht entscheiden.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ... was mich noch stutzig (macht) ...

Also Gastronomie und Betrieb dicht derzeit. Das hindert aber nicht, dass der AG sozusagen 'dankbar' die Gelegenheit nutzt, sich eines MA zu entledigen, auch wenn der derzeit objektiv nicht im Job arbeiten kann. Gleichwohl dürfte dieser Umstand dem AN helfen, gegen die Fristlose anzugehen. Fristlos macht sich nicht so gut im Lebenslauf. Auch nicht ggü. der AA.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

....unabhängig von Corona, er war arbeitsunfähig und hat geschafft. Das kommt nie gut an.

wirdwerden

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#10
 Von 
diego198709
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ihm geht es auch nicht um die fristgerechte Kündigung, sondern nur um die fristlose.
zb.wegen der AA oder dem Lebenslauf.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na vielleicht schafft er ja die Umwandlung.

wirdwerden

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Und der Betrieb hat mind. 10 Mitarbeiter ? Kein Kleinbetrieb?
Warum hat er sich *krankschreiben* lassen, wenn er eh im Urlaub war und sogar neben-arbeiten konnte?
Im Urlaub im Nebenjob zu arbeiten, dürfte uU ganz anderes Gewicht haben.

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#13
 Von 
diego198709
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betrieb ist unter 10 Mitarbeiter.
Der Gedanke da hinter ist mir auch nicht ganz klar. Er sagt nur das er nicht drüber nachgedacht hat mit der Krankmeldung ( ich denke das er es wegen Urlaubstagen gemacht hat) der AG hat in 4 Wochen in Zwangsurlaub geschickt und hatte damit nur noch 4 oder 5 Tage Resturlaub.
Wie gesagt das ist jetzt nur mein persönlicher Gedanke

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von diego198709 ):
Der Betrieb ist unter 10 Mitarbeiter.
Was soll dann die K-Schutzklage?
Zitat (von diego198709 ):
Er sagt nur das er nicht drüber nachgedacht hat
Tja.

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#15
 Von 
diego198709
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Anami, ich habe hier eine normale Frage gestellt und mit einen tja ist da nicht so geholfen;).
Man kann auch nicht wegen "sowas" fristlos kündigen darum geht es nur

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#16
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von diego198709 ):
Er sagt nur das er nicht drüber nachgedacht hat mit der Krankmeldung ( ich denke das er es wegen Urlaubstagen gemacht hat)


Soll das bedeuten, dass er gar nicht krank war und ein Arzt ihm zu Unrecht eine AU ausgestellt hat, damit er seine Urlaubstage nicht "verliert"? Das wäre dann evtl. ein weiteres Problem

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von diego198709 ):
Man kann auch nicht wegen "sowas" fristlos kündigen darum geht es nur
Doch, man kann. Der Chef hat es doch sogar gemacht. Wahrscheinlich bleibt das auch so.
Denn durchaus denkbar ist, dass die K-Schutzklage gar nicht zulässig ist, wegen Kleinbetrieb unter 10 AN.

Ich habe dir sogar 4-mal geantwortet.
Wenn dein Freund nicht über sowas nachgedacht hat... dass man Jahres-Urlaub hat und sich trotzdem, warum auch immer, im Urlaub krankschreiben lässt und dann als Kranker doch im Nebenjob arbeitet...da fällt mir eben nix mehr ein.

Zitat (von diego198709 ):
Das was mich noch stutzig ist, das er vom AG aufgrund von corona in zwangsurlaub geschickt wurde.
Hat sich das jetzt erklärt? Der AG ist berechtigt, seine AN in Urlaub *zu schicken* und/oder auch zunächst die evtl. Mehrarbeitsstunden /*Überstunden* abzufeiern. Das ist so geregelt im Zusammenhang mit Kurzarbeit. Per Gesetz.

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Soll das bedeuten, dass er gar nicht krank war und ein Arzt ihm zu Unrecht eine AU ausgestellt hat


Aktuell, dank telefonischer AU, kein Problem, bis es eben auffliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Kündigungsschutzklage ist zulässig, nur die Frage ist, was bei rauskommt.

Und mal ganz klar, so was geht einfach nicht. Mit ganz viel Glück kann er das auf eine fristgerechte Kündigung, evtl. ohne Zahlungen mit gutem Zeugniss umwandeln. Dann muss er aber auch für seine Krankenkasse selbst aufkommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Denn durchaus denkbar ist, dass die K-Schutzklage gar nicht zulässig ist, wegen Kleinbetrieb unter 10 AN.

Nein, das ist überhaupt nicht denkbar.



Zitat (von wirdwerden):
Und mal ganz klar, so was geht einfach nicht.

Doch, das geht.
Es ist nicht grundsätzlich verboten während der AU einem Nebenjob nach zu gehen.



Zitat (von wirdwerden):
Mit ganz viel Glück

Er braucht eigentlich kein Glück, er muss nur substantiert darlegen, das er trotz AU im Nebenjob arbeiten durfte.
Da macht sich übrigens eine schriftliche Bestätigung vom Arzt (Attest) vor Gericht ganz gut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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