Fristlose Kündiugng aus wichtigem Grund

3. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tollpatsch
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündiugng aus wichtigem Grund

Altenpflegerin A wird von dem Ehepaar F+M eingestellt, die an Alzheimer leidende Oma O zu pflegen, um eine Einweisung ins Pflegeheim unnötig zu machen. Grund des Arbeitsverhältnisses ist ausschließlich die Pflege, keine weiteren Haushaltstätigkeiten.

O stirbt nach sieben Monaten.

Ist hier nach dem Tod eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB möglich, da mit dem Tod von O ja der Grund für das Arbeitsverhältnis eindeutig entfallen ist?

-- Editiert von Tollpatsch am 03.04.2007 20:58:47

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie wurde denn der Arbeitsvertrag formuliert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Also wenn da nichts zu im Arbeitsvertrag steht, dann ist das kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Näheres:

http://81.3.10.206/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

0x Hilfreiche Antwort

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