Altenpflegerin A wird von dem Ehepaar F+M eingestellt, die an Alzheimer leidende Oma O zu pflegen, um eine Einweisung ins Pflegeheim unnötig zu machen. Grund des Arbeitsverhältnisses ist ausschließlich die Pflege, keine weiteren Haushaltstätigkeiten.
O stirbt nach sieben Monaten.
Ist hier nach dem Tod eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB
möglich, da mit dem Tod von O ja der Grund für das Arbeitsverhältnis eindeutig entfallen ist?
-- Editiert von Tollpatsch am 03.04.2007 20:58:47
Fristlose Kündiugng aus wichtigem Grund
3. April 2007
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Frage vom 3. April 2007 | 20:56
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündiugng aus wichtigem Grund
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. April 2007 | 21:14
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Wie wurde denn der Arbeitsvertrag formuliert?
#2
Antwort vom 4. April 2007 | 03:54
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Also wenn da nichts zu im Arbeitsvertrag steht, dann ist das kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Näheres:
http://81.3.10.206/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html
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