Fristlose kündigung / AU / Nebenjob

29. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
astra-girl90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose kündigung / AU / Nebenjob

Hallo,

Ich arbeite in der ambulanten Altenpflege. Aufgrund der blockaden im HWS sowie weiterer schmerzen im BWS hat mein Hausarzt mich Arbeitsunfähig geschrieben.
Ich solle mich erholen nichts heben und mich trotz der schmerzen bewegen.

Ich habe noch einen Nebenjob in einem EDV geschäft.
Dort berate ich die Kunden. (also keine anstrengende tätigkeit)

Vor 2 Tagen kam meine Chefin vom Ambulantendienst in das geschäft und brachte mir die Fristlose kündigung. Ich lehnte ab diese zu unterschreiben, wobei sie mit 2 anderen da war und mächtig druck ausübte. Leider war ich in diesem moment allein im geschäft.

Ich würde gerne gegen die kündigung angehen finde aber keinen § wo ich trotz AU im nebenjob arbeiten dürfte soweit dies sich nicht auf meine genesung auswirkt.

wäre über eine antwort sehr dankbar

Lieben gruß

Nicole

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32916 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ich würde gerne gegen die kündigung angehen finde aber keinen § Das liegt daran, daß es keinen Paragraphen gibt, der das ausdrücklich erlaubt. Aber Urteile gibt es durchaus zu dem Thema: http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47698646/arbeitsrecht-privatjob-trotz-krankheit-keine-fristlose-kuendigung.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sowas steht auch in keinem §, die Rechtsprechung regelt solche Fragen. Ein Urteil dazu:

http://www.stern.de/wirtschaft/job/nebenjob-trotz-krankmeldung-arbeitgeber-darf-nicht-kuendigen-1576616.html

Sie können sich jederzeit an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgericht wenden, dort hilft ein Rechtspfleger bei der Formulierung der Klage. Er darf aber keine Rechtsberatung machen. Für die Begründung benötigen Sie keine Urteile und keine §§.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Und was das Unterschreiben eine Kündigung angeht: es kommt darauf an, ob man nur den Empfang quittiert, oder gar mit der Unterschrift die Kündigung akzeptieren soll.

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