Fristlose - ordentliche kündigung vom Arbeitgeber

16. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
ROOB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose - ordentliche kündigung vom Arbeitgeber

Hallo zusammen,

habe eine kündigung vom Arbeitgeber erhalten. Habe 20 Jahre dort gearbeitet.

Textinhalt:" Hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos, hilfsweise erklären wir die ordentliche fristgerechte Kündigung zum 30.06.2018."

-Kein Grund der Kündigung im Kündigungsschreiben.
-Schlüssel und Übergabe erfolgte am letzten Werktag.
-Keine Freistellung erwähnt

Meine Frage, muss ich am Montag zur Arbeit?
Wie lange bekomme ich noch mein Gehalt.
Wann endet das Arbeitsverhältnis?

Am Montag gehe ich erstmal zum Arbeitsamt.


Für eine Aufklärung wäre ich euch dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage, muss ich am Montag zur Arbeit?


Nein

Zitat:
Wie lange bekomme ich noch mein Gehalt.


Bis zum Zugang der Kündigung, also bis gestern oder heute.

Zitat:
Wann endet das Arbeitsverhältnis?


Mit dem Zugang der Kündigung.

Wenn Du Kündigungsschutzklage einlegen willst, dann muss die Klageschrift spätestens 3 Wochen nach dem Zugang der Kündigung beim Gericht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wenn Du Kündigungsschutzklage einlegen willst Und das wäre hier dringend zu empfehlen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Für eine 'Fristlose' muss oder müsste schon was enorm Heftiges vorgefallen sein. Zwanzigjährige Betriebszugehörigkeit hilft da nichts bei Vorfällen von dem Kaliber Diebstahl, Gewalt oder dergleichen - evtl. aber durchaus bei Geringfügigkeiten (ich erinnere an die Sache mit zwei oder drei halben Brötchen u.a. vor ein paar Jahren).
Wenn du da partout ahnungslos sein solltest - ab zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen.
Wenn dir der Grund aber klar ist, kannst du dir den Weg aber auch sparen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ROOB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

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