Hallo,
wie haben ein erhebliches Problem, und zwar hat ein Mitarbeiter von uns, von zwei Mitarbeiter, seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer (1,9) in seiner Freizeit verloren. Seit nunmehr über 12 Jahren ist dieser äußerst zuverlässige, fleißige und sorgfältige Mitarbeiter bei uns gefahren, und zwar absolut Unfall- und Schadensfrei. Unsere Kunden lieben ihn, und hielten gerade für ihn, auch in schlechten Zeiten, immer eine Tour bereit. Niemals kam irgendwo mal eine Bemerkung wegen Alkohol, so dass man davon ausgehen muss, dass auch während der Arbeit kein Alkohol, selbst bei Geburtstags Umtrünken getrunken wurde. Nun hat er am Wochenende zu tief ins Glas geschaut, und die Konsequenzen sind, auch für uns als Arbeitgeber katastrophal. Natürlich, eine fristlose Kündigung, darum kommen wir wohl nicht herum (leider). Aber, da es auf dem deutschen Markt keinerlei, auch nur annähernd, qualifizierten Ersatz gibt (ist im Allgemeinen bekannt, dagegen sind Altenpfleger ein Massen-Phänomen), wird unser kleiner Betrieb darum auch den Bach hinuntergehen, weil Leasingraten und Verträge eben nicht so einfach gekündigt werden können. Hat jemand eine Idee, wie wir an die Sache herangehen sollten, zumal eine Weiterbeschäftigung aus finanziellen Möglichkeiten unter diesen Voraussetzungen nicht möglich ist.
Führerscheinverlust Kraftfahrer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
wenn jemand mit 1,9 Promille noch fahren kann, ist der Verdacht gegeben, dass derjenige krank im Sinne einer Alkoholsucht ist. Dann wäre das mit einer fristlosen Kündigung event. nicht ganz so einfach.
Grüße
ZitatHat jemand eine Idee, wie wir an die Sache herangehen sollten, zumal eine Weiterbeschäftigung aus finanziellen Möglichkeiten unter diesen Voraussetzungen nicht möglich ist. :
Kündigen (fristlos sehe ich allerdings auch schwierig).
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1,9? Ich habe keine Ahnung, ob das viel ist, oder, wieviel man dafür trinken muss. Aber, Sie haben schon Recht, am Wochenende hat er sich mit seinen Kumpels an seinem Fischteich bei Grillen schon gut gehen lassen, und der Alkohol war da sicherlich nicht wenig.... Aber, schon Sontags war er ohne Alkohol, um Montags nüchtern seine Arbeit zu beginnen. ...und Deutsch-Russen scheinen ohnehin trinkfest zu sein....
Kein Betrieb bricht zusammen, weil ein Fahrer ausfällt. Und wenn dies der Fall wäre, dann wäre das eine fantastischer Managementfehler, der kaum zu übertreffen ist. Niemand ist unersetzlich. Man sollte vielleicht jetzt endlich mal anfangen, einen Ersatz zu suchen bzw. zu finden. Das so mal als Einstieg.
Wie der Betrieb jetzt den Ausfall gewuppt bekommt, das können wir hier nicht abschätzen. Sollte der Zuständige aber wissen.
Der Betroffene selbst, das ist klar, wird vorerst (vorsichtig formuliert) nicht fahren dürfen. Aber das ist nicht das Problem des Betriebes, sondern sein Problem.
wirdwerden
ZitatNatürlich, eine fristlose Kündigung, darum kommen wir wohl nicht herum (leider). :
Ich sehe erst mal keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
ZitatAber, da es auf dem deutschen Markt keinerlei, auch nur annähernd, qualifizierten Ersatz gibt :
Dann sucht man auf dem nicht deutschen Markt?
Zitatseinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer (1,9) in seiner Freizeit verloren. :
Wie lange? Gibt es schon ein Urteil?
Ich sag mal so.. Glück im Unglück: Wenigstens hat er im Suff niemanden verletzt oder totgefahren.
Jedenfalls wird seine Fahrerlaubnis(FE) für mindestens 9, eher 12 Monate ab Strafbefehl Geschichte sein. Das heisst, vom Gericht wird eine Sperrfrist verhängt, vor deren Ablauf die Fahrerlaubnisbehörde(FEB) keine neue FE erteilen darf.
Da die Blutalkoholkonzentration(BAK) bei >1,59 Promille lag, ist vor Neuerteilung zwingend eine positive MPU vorzulegen. Dafür ist eine umfangreiche(!) Aufarbeitung nötig. Sonst verliert er unnötig viel Zeit und Geld.
Ich würde dem Mitarbeiter empfehlen, sich dazu in einem darauf spezialisierten MPU-Board anzumelden.
Bei 1,9 Promille ist noch nicht zwingend Abstinenz mit entsprechenden Abstinenznachweisen(AN) gefordert, er könnte auch mit Kontrolliertem Trinken(KT) in die MPU gehen.
Jedenfalls wird euer Mitarbeiter für ca. 1 Jahr(mindestens) als Fahrer nicht mehr einsetzbar sein.
Trinkfestigkeit als Argument anzuführen wäre übrigens fatal, dieser Schuss ginge gewaltig nach hinten los.
Anderen Fahrer suchen, der eine Fahrerlaubnis besitzt. Andere Möglichkeit sehe ich nicht.ZitatHat jemand eine Idee, wie wir an die Sache herangehen sollten, zumal eine Weiterbeschäftigung aus finanziellen Möglichkeiten unter diesen Voraussetzungen nicht möglich ist. :
-- Editiert von Travis B. am 08.02.2021 23:18
-- Editiert von Travis B. am 08.02.2021 23:19
Zitat1,9? Ich habe keine Ahnung, ob das viel ist, oder, wieviel man dafür trinken muss. :
Bei einem Mann von 75 kg so über den Daumen gepeilt: Vier halbe Liter Bier, oder ein ganzes Sixpack à 0,33.
Fristlose Kündigung wegen was genau?
Aber auch sehr schön wie hier mit einem langjährigen Mitarbeiter umgegangen werden soll, der noch dazu wohl sehr gut war.Das eine fristlose Kündigung eine Sperre des ALG 1 bedeuten kann und noch dazu im späteren Berufsleben ein Pferdefuss werden scheint dabei egal zu sein.
Es, Entschuldigung, widert mich an.
palino, na wegen was wohl? Der Bursche ist nicht einsetzbar, und das für einen längeren Zeitraum, wenn überhaupt irgendwann mal wieder. Und er ist auch nicht anderweitig beschäftigbar. Der Betrieb kann sich einen zweiten Fahrer nicht leisten. Was bitte soll er tun? Ganz ehrlich, wenn wir hier einen Gewohnheitstrinker haben, dann würde ich mir schon Gedanken machen, ob so jemand überhaupt als Berufskraftfahrer geeignet ist.
wirdwerden
Hallo, liebe Mitstreiter ;-)
Zunächst einmal, wir sind ein Kleinstbetrieb, zwei Mitarbeiter, nämlich er ich ich! Das war`s. Anderweitige Tätigkeit ist keine vorhanden. Von daher ist eine fristlose Kündigung unumgänglich, zumal ich gerade erst nach fast fünf Monaten Krankheit (davon vier Monate Warten auf den OP-Termin (Betten wurden für Covid19 freigehalten)) trotz Krankschreibung wieder arbeiten muss, denn unser Kapitalpolster ist schlicht aufgebraucht. Neue Mitarbeiter aus D.? Selten so gelacht. Wir suchen seit 10 Jahren, stehen allerdings in Konkurrenz zu den osteuropäischen Speditionen mit Fahrern aus Belarus und der Ukraine, da selbst in Polen inzwischen Fahrermangel herrscht. Einfach mal googln, Suchbegriff "Fahrermangel", und man stößt auf tausenden von Seiten.... Vielleicht sollte der Eine oder Andere sich zunächst ein Bild über die Gesamtlage machen, bevor er hier seinen unqualifizierten Kommentar hinterlässt. Selbstverständlich hat unser Mitarbeiter die schriftliche Zusage zur Wiedereinstellung, wenn er seinen Führerschein wiederbekommt.
Zu seiner Person... Er ist ein "trinkfester" Deutschrusse. Niemals ist er irgendwo mal bei der Arbeit aufgefallen, dass er Alkohol zu sich genommen hätte, dass mögen Wir LKW-Fahrer auch nicht, denn solche Typen zerstören unseren Ruf! Bei all unseren Kunden war dieser Mitarbeiter extrem beliebt, insbesondere, weil er immer hilfsbereit und aufmerksam war, und all die Jahre absolut schadensfrei unterwegs war (das ist sehr, sehr selten!!!) Was ich jedoch nicht verstehe: Immer, wenn er mich zum Grillabend besuchte, gab er stets seinen Autoschlüssel ab, falls er zu viel trinken würde (was nicht der Fall war). Dieses habe ich so auch schon von Anderen gehört, dass schien wohl so seine Masche zu sein. Freitags nach Feierabend brauchte ich ihn nicht mehr anzurufen, falls doch noch ein Auftrag reinkam. Er lehnte stets ab mit den Worten, dass er schon ein oder zwei Bier getrunken hätte.... Er war dann an seinem Fischteich, angelte, und soff wohl öfters bis Samstag Abends mit seinen Freunden beim Grillen. Sonntags war er stets ansprechbar, und Montags wieder fit. Sei es ihm gegönnt!
Was nun vorgefallen ist? Ich weiß es nicht so genau... Es war wohl Stress mit seiner Freundin... Nun sitzt er seit Tagen einsam zuhause, hat in diesem Dorf keine Freunde... Sein Fischteich ist nun unerreichbar für ihn, er ist quasi in einem Schockzustand. Alkohol? Fehlanzeige, absolut nichts von dem.
Es war offensichtlich ein einmaliges Fehlverhalten von ihm, dass nun seine Existenz zerstört, und meine Existenz zumindest kurzfristig in erhebliche Schieflage bringt. Das kann doch nicht der Grundgedanke eines Rechtsstaates sein, oder doch?
So, was soll denn der Grundgedanke des Rechtsstaates sein? Besoffene dürfen dann weiter fahren, auch wenn sie kleine Kinder überfahren haben, wenn es dem Arbeitgeber genehm ist? Oder wie sonst?
wirdwerden
Hat man überhaupt eine Ahnung was "Rechtsstaat" bedeutet? Oder ist das nur ein sinnlos Rant?ZitatDas kann doch nicht der Grundgedanke eines Rechtsstaates sein, oder doch? :
@tonkawah
Deine Sorgen sind gut zu verstehen und deine Schilderung ist wirklich umwerfend.
Deine Schlussbemerkung "Es war offensichtlich ein einmaliges Fehlverhalten von ihm, dass nun seine Existenz zerstört, und meine Existenz zumindest kurzfristig in erhebliche Schieflage bringt. Das kann doch nicht der Grundgedanke eines Rechtsstaates sein, oder doch?" mag betroffenheitsgeschwängert sein, führt aber voll in die Irre: die Grundlage eines Rechtsstaates ist an diesem Beispiel nicht zu diskutieren. Einmal ist eben nicht keinmal. Und wenn einmalig, wird sich das im Strafmaß widerspiegeln, was dir aber in deiner konkreten Not auch nicht wirklich hilft. Nicht "der Staat" bringt dich in Schwierigkeiten, sondern dieser Mann.
ZitatIch sehe erst mal keinen Grund für eine fristlose Kündigung. :
Die Gründe für eine fristlose Kündigung liegen hier vor.
BAG Urteil vom 14.02.1991 (Az.: 2 AZR 525/90)
Zitat:Zitat1,9? Ich habe keine Ahnung, ob das viel ist, oder, wieviel man dafür trinken muss. :
Bei einem Mann von 75 kg so über den Daumen gepeilt: Vier halbe Liter Bier, oder ein ganzes Sixpack à 0,33.
Das reicht bei weitem nicht um auf 1,9 Promille zu kommen, daher bitte das Trinkverhalten nicht schön reden.
-- Editiert von hh am 12.02.2021 10:22
Dir sollte einfach mal bewußt werden, dass du ein risikobehaftetes Unternehmen hast. Es ist aber DEIN Risiko, da hat unser Rechtsstaat nichts damit zu tun. Du hast dich entschlossen solch ein Risiko einzugehen. Tut mir leid, aber nun trifft es dich, da hat niemand sonst Schuld. Noch nicht einmal dein Fahrer mit seinem Verhalten, denn damit, dass ein Mitarbeiter auch mal ausfallen kann, damit musst du rechnen. Hast du dafür keinen Plan B zur Hand...... Pech gehabt. Es bleibt dir also nichts anderes übrig, als dich nach einem Ersatz umzuschauen. Schon mal an eine Leihfirma gedacht?ZitatDas kann doch nicht der Grundgedanke eines Rechtsstaates sein, oder doch? :
Laie, das unternehmerische Risiko deckt mit Sicherheit Ausfälle ab. Aber kriminelle Handlungen nicht. Und um so eine geht es hier. Es geht nicht um einen "normalen" Ausfall eines Mitarbeiters.
wirdwerden
Lngerfristige Krankheit und Tod sind unternehmerische Risiken, mit denen der Unternehmer rechnen muss. Das wäre dann ebenfalls nichts anderes als ein längerfristiger Ausfall. Ich bleibe dabei, der Unternehmer ist hier ein Risiko eingegangen, das sich nun verwirklicht. Ein Mitarbeiter fällt einfach nur für einen längeren Zeitraum aus. Man sollte seine eigene Existenz nicht von der Präsenz einer einzelnen anderen Person abhängig machen.ZitatEs geht nicht um einen "normalen" Ausfall eines Mitarbeiters. :
Und nun: Er ist der trinkfeste Deutschrusse, der seinen Führerschein wegen 1,9 pm verlor und seinen AG deshalb in existenzielle Nöte bringt.ZitatZu seiner Person... Er ist ein "trinkfester" Deutschrusse. :
Rechtsstaat? Der hat sogar auch dafür ein Rezept. :grins
ZitatEs geht nicht um einen "normalen" Ausfall eines Mitarbeiters. :
Doch. Der Mitarbeiter ist ausgefallen.
Ob er sich einen mehrfachen Bruch zu zieht, eine schwerer Krebserkrankung diagnostiziert wurde, er von Außerirdischen entführt wird oder seine Alkoholerkrankung aufgefallen ist, macht für das Unternehmen überhaupt keinen Unterschied: der Mitarbeiter ist von jetzt auf gleich für längere Zeit nicht mehr verfügbar.
Der einzige Unterschied ist anscheinend, dass man den vorsätzlichen Trinker doch keine Lohnfortzahlung mehr gewähren muss, sondern ihn direkt fristlos kündigen kann.
Zitatpalino, na wegen was wohl? Der Bursche ist nicht einsetzbar, und das für einen längeren Zeitraum, wenn überhaupt irgendwann mal wieder. Und er ist auch nicht anderweitig beschäftigbar. Der Betrieb kann sich einen zweiten Fahrer nicht leisten. Was bitte soll er tun? Ganz ehrlich, wenn wir hier einen Gewohnheitstrinker haben, dann würde ich mir schon Gedanken machen, ob so jemand überhaupt als Berufskraftfahrer geeignet ist. :
wirdwerden
Bestreite ich gar nicht, mir ging es nur um das Wörtchen fristlos. Ich habe Null Verständnis für jemanden der besoffen Auto fährt und eine fristgerechte Kündigung ist vollkommen okay und auch problemlos. Aber fristlos? No way.
Lies doch die Jammer-Arie des Arbeitgebers in #10.ZitatBestreite ich gar nicht, mir ging es nur um das Wörtchen fristlos. :
Ja, fristlos! Das wurde so auch vom BAG bereits geklärt.ZitatAber fristlos? No way. :
hiphappy, abgesehen von der Rechtsprechung, es gibt eben Ausfälle des Arbeitnehmers, die nicht vom Arbeitgeber zu tragen sind, weil sie nicht dem üblichen unternehmerischen Risiko zuzuordnen sind. Und dazu gehören eben auch Trunkenheitsfahrten.
wirdwerden
In Punkto Lohnfortzahlung hast du recht, in Punkto Geschäftsrisiko aber nicht. Was möchte der Fragesteller hier denn machen? Er ist es trotzdem der hier das Geschäftsrisiko eines Ausfalls trägt. Egal durch welchen Umstand dieser hervorgerufen wird.Zitates gibt eben Ausfälle des Arbeitnehmers, die nicht vom Arbeitgeber zu tragen sind :
Hallo! Es ist je schon eine recht lebhafte Diskussionsrunde hier geworden, was mich natürlich, auch wenn es hier und da mal am Thema vorbeigeht, sehr erfreut! Ich möchte jedoch noch ein paar Fakten in den Raum stellen, insbesondere, was dem Thema "Fahrermangel" angeht. Ich bin nunmehr seit 1986 als Fuhrunternehmer tätig, und hatte in Spitzenzeiten 6 LKW und dazu acht Fahrer beschäftigt (ist schon lange her). Seit weit über zehn Jahren stellt sich das Problem wie folgt dar: Ein Fahrer war tatsächlich ein Alkoholiker, Kündigung innerhalb der Probezeit, ein Fahrer war Spielautomatensüchtig, jeder Rasthof wurde wohl angesteuert; Ergebnis diverse Lenkzeitverstöße, und demzufolge Bußgeld gegen den Fahrer und gegen mich (4000 Euro), meine Glaskugel war wohl beschlagen... , Ein Fahrer hatte in jeden Hafen eine "Freundin", die damals per SMS angeschrieben wurde (jede SMS wurde einzeln abgerechnet). Innerhalb eines Monats ging schon mal ein halber Monatslohn drauf, die Rechnung ging an den "Chef"... Ein Fahrer jagte wohl offensichtlich Falschfahrer, wöchentlich zwei "unverschuldete" Unfälle waren die Folge. Okay, keine Kosten, aber meine Kunden waren wegen den Verspätungen sauer... Ein Fahrer vertraute seinem Navi nicht, und verfehlte sein Ziel um fast 400 km.... diese Liste kann unendlich weiter fortgeführt werden, aber, zum Kopfschütteln empfehle ich lieber einschlägige Internetseiten. Erwähnen möchte ich nur noch den Typen, der zwei Mädchen ermordete, und sich später mit dem dritten Opfer zu einem Treffen verabredete, und dort festgenommen wurde.... Diebstähle scheinen ohnehin nur ein Kavaliersdelikt zu sein, ebenso wie Hausverbote bei meinen Kunden.... Noch irgendwelche Fragen zu den jetzt noch nach Arbeit suchenden "Fahrern"?
Nun ja, und was soll jetzt um des Himmels willen der Staat tun? Wenn du die falschen Fahrer aussuchst, dann ist das ein Problem des Einstellenden, wenn Du die Leute nicht unter Kontrolle hast, ein Problem des Personalmanagements. Nur das ändert nichts daran, dass Dein Fahrer kriminell geworden ist. Da ist nicht dran zu rütteln. Und in unserem Rechtssystem werden diese Leute nun mal völlig zu Recht aus dem Verkehr gezogen, im wahrsten Sinne des Wortes und im übertragenen Sinne.
Was soll sonst passieren?
wirdwerden
Du brauchst aber nur EINEN, darum musst du dich kümmern und nicht der Staat.Zitatwas dem Thema "Fahrermangel" angeht. :
Sobald du deinen Klasse-Deutsch-Russen wieder hast, kannst du den EINEN wieder entlassen.
Du bist Unternehmer. Dein unternehmerisches Risiko liegt allein bei dir.
Die schlimmen Geschichten von vorm Krieg interessieren jetzt nicht. Das war vor mehr als 12 Jahren...
meine Privatmeinung?
Es gibt viel zu viele LKW auf allen Straßen.
Die Sache mit dem "Wiederhaben" kann dauern:
https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/alkohol-am-steuer/
Der seidene Faden... Könnte man diesen Weg einschlagen?
AG Lüdinghausen v. 17.02.2014:
Ein einmonatiges Regelfahrverbot kann auf "alle Fahrzeugarten mit Ausnahme von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen C und CE" beschränkt werden. Eine Beschränkung eines Fahrverbots auf einzelne Fahrzeugarten stellt keinen Fall des Absehens von einem Regelfahrverbot im Sinne des § 4 Abs. 4 BKatV dar. Insbesondere enthält die Bußgeldkatalog-Verordnung keine Vorschrift, aus der sich ergibt, dass stets ein alle Fahrzeugarten betreffendes Fahrverbot als Regel festzusetzen wäre - vielmehr ist auf den Erziehungszweck des Fahrverbots abzustellen und der Umfang im Hinblick auf die betroffenen Fahrzeugarten hieran auszurichten.
Hier geht es doch gar nicht um ein Fahrverbot.
wirdwerden
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