Hallo. Ich habe das Forum schon einmal durchsucht, aber leider keine passende Antwort gefunden.
Hier zu meinem Anliegen. Ich wurde vor kurzem zum Teamleiter ernannt. Eigentlich ein Grund zur Freude. Im Vorstellungsgespräch damals wurde mir mündlich mitgeteilt, dass es 250 Euro pro Mitarbeiter, die man als Teamleiter ja unter sich hat, pro Monat mehr gezahlt werden. Nun wurde mir aber im mündlichen Gespräch, gleizeitig die Miteilung gemacht, das die 250 Euro pro Mitarbeiter rückwirkend am Anfang des Jahres 2017 gezahlt werden, bzgl. Zufriedenheit mit meiner Arbeit. Ist so eine lange Aussetzung denn rechtens? Es handelt sich hierbei ja nicht um eine Prämie, sondern eigentlich um eine Erhöhung des Grundgehaltes. Welche Zeitspanne wäre den akzeptabel für so eine "Zufriedenheit" für den Arbeitgeber, nach welcher man auf die entsprechende Erhöhung bestehen sollte?
Über entsprechende Antworten eurerseits würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im voraus.
Führungsverantwortung als Teamleiter mit Gehaltserhöhung
20. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2016 | 00:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungsverantwortung als Teamleiter mit Gehaltserhöhung
#1
Antwort vom 20. Januar 2016 | 07:22
Von
Status: Heiliger (20104 Beiträge, 7282x hilfreich)
... das scheint mir eine Frage, die m.E. Rechtsberatung erfordert. Und genauere Infos.
#2
Antwort vom 20. Januar 2016 | 08:48
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Gar keine Zeitspanne wäre hier akzeptabel.
Sie arbeiten in einer verantwortungsvolleren Position und es ist in Deutschland üblich, nach ausgeübter Tätigkeit bezahlt zu werden und das sicher nicht 1 Jahr später!
Da Vertragsfreiheit besteht kann natürlich mit Ihrem Einverständnis eine Frist vereinbart werden, aber weshalb sollten Sie diesen Nachteil auf sich nehmen? Sie arbeiten jetzt mit Personalverantwortung und sollen in einem Jahr dafür bezahlt werden? Geht`s noch?
Siehe auch BGB zur Fälligkeit des Gehalts:
Zitat:§ 614
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Sie schreiben:
Zitat:Nun wurde mir aber im mündlichen Gespräch, gleizeitig die Miteilung gemacht, das die 250 Euro pro Mitarbeiter rückwirkend am Anfang des Jahres 2017 gezahlt werden, bzgl. Zufriedenheit mit meiner Arbeit.
Was ist denn das für eine Nummer? Wenn der Chef mit Ihrer Arbeit unzufrieden ist, gibt es die Gehaltserhöhung doch nicht?
Ganz mies, darauf sollten Sie sich auch keinesfalls einlassen.
-- Editiert von altona01 am 20.01.2016 15:01
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten