Hallo! Ich hoffe, ich habe nichts übersehen, aber ich glaube in den vorhandenen Beiträgen habe ich keine Beantwortung meiner Fragen gefunden.
Ein Arbeitsvertrag wurde geschlossen, die nachträgliche Beantragung eines Führungszeugnisses erbeten.
( Ich habe keinen Einblick in diesen vertrag, aber ich gehe davon aus, dass es eine Klausel gibt, die den Vertrag unwirksam werden lässt, wenn im führungszeugnis Gründe dafür bestehen???)
In diesem befindet sich ein Eintrag von einer Geldstrafe unter 90 TS. Wohl, weil eine vorherige, nicht unerhebliche Strafe besteht.
Gibt es Grenzen, die dem Arbeitgeber eine Kündigung wegen dieser Einträge verweigern? Oder steht dem Arbeitgeber das Ermessen zu?
Eine Beantragung über Nichteintragung wird sich vermutlich als schwierig erweisen, da rein berufliche gründe nicht ausreichen. Aber kann eine plausible Verbindung des Vergehens mit den Lebensumständen, die sich aus der vorherigen Arbeitslosogkeit ergaben allgemein ausreichen? Wie hoch sind die Voraussetzungen.
hat jemand Erfahrung?
Vielen Dank im Vorraus
Führungszeugnis: Wann kann Arbeitgeber Kündigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Um welche Tätigkeit geht es denn?
Ich bezweifle, dass eine Vertragsklausel, die das Zustandekommen des Arbeitsvertrags vom Führungszeugnis abhängig macht, vorhanden ist. Ich habe soetwas in noch keinem Arbeitsvertrag gelesen. Macht m. E. auch keinen Sinn, weil innerhalb der ersten 6 Monate der Kündigungsschutz nicht greift und somit Kündigung ohne Grund jederzeit möglich ist. Wenn der AG in dieser Zeit ein Führungszeugnis erhält, bei dem er Bedenken hat, kann also die Kündigung ausgesprochen werden.
Das mit der generellen Kündigungsfrist hatte ich nicht bedacht.. Hatte gehofft, es gäbe Klauseln, dei eine Kündigung speziell aus Gründen des Führungszeugnisses betreffen.. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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