Für ausländische Firma in Deutschland arbeiten - was gibt es zu beachten.

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
selterdurst
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Für ausländische Firma in Deutschland arbeiten - was gibt es zu beachten.

Ich habe folgende situation und würde gerne wissen was ich in diesem Scenario beachten muss:

Ich lebe seit 15 Jahren in Neuseeland und habe beschlossen mit meiner Frau nach Deutschland zu ziehen. Mein Neuseeländischer Arbeitgeber ist bereit mich auch weiter in D zu beschäftigen, allerdings haben die dort keine Niederlassing. Die Firma hat eine Ltd in England.

Sie haben mir vorgeschlagen als unabhängiger contractor zu arbeiten da sie in D keine Niederlassing haben und auch nicht beabsichtigen eine zu eröffnen.

Prinzipell wäre ich damit auch ganz glücklich da es mir viel Freiheit einräumen würde während ich mich in Deutschland wieder einlebe. Nun habe ich aber die folgenden Fragen:

1) Muss ich mich dann als Einzelunternehmer anmelden oder welche Rechtsform hat ein Freelancer / contractor in D?

2) D.h. ich müsste alle meine Steuern in Deutschland bezahlen sowie den vollen Renten und Sozialversicherungs betrag? Wie hoch sind denn diese Beiträge zzt. insgesamt?

3) Hat jmd damit Erfahrung wie man das verhandelt, da diese Lohnnebenkosten ja zzt für mich nicht anfallen und ich somit mindestens eine 10 - 15% Lohnerhöhung bräuchte um nicht schlechter dazustehen? Und das beinhaltet ja noch nicht mal Deutsche Krankenversicherung.

4) Wäre es für mich möglich von der Englischen Firma beschäftigt zu sein oder macht das Steuerlich / Sozialversicherungsseiting keine Unterschied solange in in Deutschland lebe (mal vom Brexit abgesehen).

Als Hintergrund, ich kann meine Arbeit sehr wohl von Deutschland aus bestreiten und die Firma wird auch einige Vorteile haben, da ich näher an einigen Kunden sein werde, allerdings ist dies wohl eher als ein Gefallen einzusehen als das ich eine starke Verhandlungsposition habe. Auf der anderen Seite werden sie wohl demnächst in Europa Leute einstellen sodass die Lohnnebenkosten in diesem Fall auch anfallen würden - allerdings nicht direkt für meine Position.

Ähnliche Fragen wurden hier schon gestellt, allerdings sind die oftmals älter und ich Frage mich wie ich denn nun konkret vorgehen muss.

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
ich habe eine Zeit lang für ein französisches Unternehmen in Deutschland gearbeitet. (Also das Unternehmen hatte keine deutsche Niederlassung)

Die haben über ein Steuerberatungsbüro das Geld auszahlen lassen, dort wurden die Sozialabgaben abgeführt (Kranken/Arbeitslosen/Rentenversicherung). Steuer musste ich selber abführen, d.h. im ersten Jahr gar nicht, sondern erst im 2. Jahr nach dem Einkommenssteuerbescheid wurde eine 1/4jährliche Vorauszahlung erhoben.

Wenn Du als Selbstständiger tätig wirst, dann musst Du Dich halt selber krankenversichern und für Deine Rente sorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von selterdurst):
Sie haben mir vorgeschlagen als unabhängiger contractor zu arbeiten da sie in D keine Niederlassing haben und auch nicht beabsichtigen eine zu eröffnen.
Dann wäre es auch nicht mehr dein Arbeitgeber. Es wäre evtl. ein Auftraggeber für dich als Contractor.
1) Du könntest dich als Selbständiger Unternehmer in D anmelden. Die Rechtsform hängt auch davon ab, welche Tätigkeiten du machst.
2)Du würdest als Unternehmer in D auch steuerpflichtig sein. Ebenso auch sozialversicherungspflichtig. Wie hoch die Beiträge sind, hängt auch stark von der Tätigkeit und dem Einkommen ab.
3) Nein. Aber bitte beachte, es gibt ohne Arbeitgeber dann keinen Lohn mehr, also auch keine Lohnerhöhung. Du würdest von einem Kunden/Auftraggeber aus NZ für eine bestimmte Tätigkeit bezahlt werden. In dem Preis, den zu verlangst, müssten alle Steuern und Sozialabgaben schon inkludiert sein. So würde es auch bei anderen Kunden sein.
Es genügt auch nicht, nur einen Auftraggeber zu haben. Ein Selbständiger soll nicht abhängig von einem einzigen Kunden sein.
4) keine Ahnung. Ohne Brexit-Ergebnis wird niemand was voraussagen. Das wird auch die englische (Tochter)firma hoffentlich nicht tun.

Signatur:

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