Fürsorgepflicht

14. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Antiwill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fürsorgepflicht

Hallöchen
Vor ca 6 Wochen bekam mein Vorgesetzter eine Email, in der ich beschulgigt wurde. vorsätzlich bzw. absichtlich das Eigentum meines Arbeitgebers ( öffenlicher Dienst ) zu zerstören. Zwar stellte sich diese Behauptung als nicht heraus, aber durch die Nachlässigkeit meines Vorgesetzten wurden diese Anschuldigungen in rasanter Geschwindigkeit an die Öffenlichkeit gebracht. Natürlich gibt es keine Gegendarstellung, sodass nun viele Leute diesen Unfug glauben. So wie ich das sehe, hätte mein Chef dafür sorgen müssen, daß diese Angelegenheit innerhalb der Dienststelle bleibt. Weil ich dem Verleumder eine entsprechende nachricht geschrieben habe, soll ich nun auch noch eine Abmahnung bekommen. Ich bin der Meinung, daß mein Chefchen hier gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verstossen hat. Oder etwa nicht???

Grüße Antiwill

-----------------
""

-- Editiert Antiwill am 14.09.2011 12:38

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

... kann man so sehen. Vor allem hat dein Chef gegen seine Pflicht zur Verschwiegenheit verstoßen.
Aber was ist dein Problem?
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Chef?
Auf die Abmahnung kannst du getrost warten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Das sehe ich auch so.

Aber was nutzt es Ihnen? Ihr Arbeitgeber will wohl hier nicht die notwendigen Schritte unternehmen. Stattdessen droht er mit einer Abmahnung, wenn Sie sich bei dem Urheber dieser Behauptung beschweren.

Sollte das Wort "entsprechende Nachricht" so zu verstehen sein, dass Sie sich gegenüber dem Urheber dieses Gerüchts nicht angemessen verhalten hätten, wäre u.U. eine Abmahnung berechtigt, wenn der Urheber quasi Kunde des AGs oder einer der Kollegen wäre. Auch ist ihrer Darstellung nicht zu entnehmen, ob der Urheber des Gerüchts hier bewusst so gehandelt hat, oder irrtümlich eine solche Schädigung angenommen hatte.

Einziger Rat: Lassen Sie über die Sache Gras wachsen, etwas anderes - ohne das Arbeitsverhältnis zu gefährden - wird Ihnen vermutlich nichts bringen.

Sollte schon jetzt das Arbeitsverhältnis einen irreparablen Schaden genommen haben, wofür die Drohung mit der Abmahnung ein Zeichen sein könnte, sollten Sie die Energie in die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz aufwenden und nicht sie mit der Aufarbeitung dieser Sache verschwenden.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 14.09.2011 13:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Antiwill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, daß ich mich bereits bei dem Verleumder beschwert habe. Das hatte mein Boss mir zwar verboten, aber da wusste auch noch nicht der ganze Ort von dieser Geschichte. Mein Kontrahent hat meine email direkt an meine Dienststelle weitergeleitet und sich über mich beschwert. Das soll der Grund für die Abmahnung werden. Ich sehe das mittlerweile schon erheblich gelassener, da ich ja wohl das Recht habe mich zu wehren. Bislang ist wegen Urlaub etc. noch nichts gegen mich unternommen worden, aber kommende Woche wird das Thema bei einer Personalratssitzung aufgegriffen. Schauen wir mal was da kommt. Arbeitgeber wechseln haut nicht hin: Mit 54 und 50% GdB sind die Jobs nicht mehr so pralle gesät. Und außerdem bin ich zur Zeit echt kampfeslustig. So was lasse ich mir nicht gefallen. Leider ist der Spinner ein guter Kumpel vom Chef.

Gruß Antiwill

-----------------
""

-- Editiert Antiwill am 14.09.2011 19:38

-- Editiert Antiwill am 14.09.2011 19:40

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Und außerdem bin ich zur Zeit echt kampfeslustig. So was lasse ich mir nicht gefallen. Leider ist der Spinner ein guter Kumpel vom Chef.


Wenn Sie über die Sache kein Gras wachsen lassen, bewirkt gerade diese Kombination, dass derjenige, der sich beschwert hat, ein Kumpel vom Chef ist, dass sie dort nicht mehr glücklich werden würden. Eine Aufgabe des Arbeitsverhältnisses wäre dann quasi vorprogrammiert.

Sie sollten daher unbedingt Ihre Kampfeslust bändigen. Ihnen bringt das nichts.

Im Arbeitsleben geht es halt nicht immer gerecht zu. Diese Erfahrung müssen viele machen.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Antiwill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann man sehen wie man will. Diese Rufmordkampagne kostet mich meinen genehmigten Zweitjob. Das sind pro Monat 1250 Euro. Und auch ein Beamter sollte überlegen was er tut. Es hat gefälligst gerecht zu sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// .. bei dem Verleumder beschwert habe. Das hatte mein Boss mir zwar verboten, aber ...

... Das ist möglicherweise auch des Pundels Kern: wie genau diese Beschwerde ausgesehen haben mag.
... Dein Boss kann dir raten, aber kaum wirksam verbieten, dich bei dem Verleumder zu "beschweren"

... und wieso kostet dich diese Verleumdung den Zweitjob? :staun:

Wenn du streiten möchtest, solltest du dir über die realistischen Ziele, aber auch über unerwünschte Nebenwirkungen Klarheit zu verschaffen suchen. Das geht am besten mit wirklich guten Freunden, die dich nicht nur bedauern und dir recht geben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lou_Zelig
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten Tag,

im grunde ist eine Beschäftigung in ihrem Alter mit einem Grad der Behinderung von 50% relativ sicher - Sie können Ihrem Arbeitgeber aber natürlich Gründe liefern, dass auch diese vergleichsweise sichere Beschäftigung enden kann.

Es ist möglicherweise auch keine gute Idee, wenn man die Beziehung zwischen Chef und dem potentiellen Verbreiter der Aussage der vorsätzlichen Sachbeschädigung kennt, den "Kumpel" vom Chef zu attackieren. Man soll nicht alles ertragen müssen, aber es würde wahrscheinlich auch wenig bringen, wenn sie ihrem Ärger Luft machen und der Job weg ist, weil man hierfür die Gründe selbst geliefert hat.

Es gibt die Personalvertretung, den Vertrauensmann(?)o.ä. und hier könnte man das Thema besprechen und alles weitere durch die Personalvertretung regeln lassen.

Statt Fürsorgepflicht fällt mir eher die die üble Nachrede/ die Verleumdung ein.

Gruß LZ

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen