Funktionszulage weg nehmen

14. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Baujahr1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Funktionszulage weg nehmen

Guten Tag, ich arbeite momentan als kommissarische Wohnbereichsleitung in einem
Seniorenzentrum das nach BAT KF bezahlt. In meinem
Arbeitsvertrag steht drin das die Leitung befristet ist bis eine Mitarbeiterin aus dem Mutterschutz ist also bis zum 1.10.2019 befristet. Nun sind war ich längere Zeit krank und wollte wieder Arbeiten. Ich sollte erst zu einem Gespräch, dort saß dann Heimleiterin und Geschäftsführer und sagten mir das Sie mich eigentlich auf eine andere Station versetzen möchten aber ohne Leitungspsition. Ja man darf mich einfach versetzen das weis ich, aber darf man mir einfach die Funktionszulage weg nehmen? Über Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank. Lg Baujahr 1989

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Funktionszulage ohne eben diese Funktion? Scheint mir eher unrealistisch.
Du bist oder warst kommissarischer WBL - meine Frage wäre, ob man dir das 'einfach so' nehmen kann.
Dazu müsstest du in den TV schauen, das zu klären wäre auch eine Aufgabe für den BR, so es einen gibt bei euch.

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#2
 Von 
Baujahr1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, wir haben keinen BR aber eine MAV, diese sagte mir das man mich versetzen darf, aber ob man mir die Funtuinszulage wegnehmen kann wüsste Sie nicht, dafür sollte ich mir Rechtsberatung suchen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn MAV, dann kirchliches Arbeitsrecht. Und da gibt es eine Schlichtung, die du anrufen kannst - und solltest - und die dich nicht einmal was kostet. Die MAV ist wohl nicht sonderlich fit oder nicht so engagiert, da hilft womöglich der Druck via Schlichtung enorm.
Wenn diese Versetzung im Interesse des AG liegt - und sie geht ja wohl von ihm aus -, sollten die dir die F-Zulage zahlen, bis die vertretene Person wieder kommt.
Ansonsten wäre es auch wohl der Mühe wert, dass du dir den Vertrag über die kommissarische Leistung genau ansiehst, ob man die dir einfach so wieder entziehen kann. Ggf. wäre das auch ein Thema für die Schlichtung.

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