GF ohne Vertrag - Kurzarbeit - Fristlose Kündigung

25. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
GmbH-GF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GF ohne Vertrag - Kurzarbeit - Fristlose Kündigung

Hallo,

ich bin weisungsgebundener Geschäftsführer einer GmbH (ohne Vertrag). Vor 2 Monaten hat das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen (Rückgang der Auftragslage) Kurzarbeit angemeldet. Die Insolvenzreife liegt nach Prüfung (noch) nicht vor. Nun habe ich aus den oben genannten Gründen die fristlose Kündigung bekommen.

Kann ich so einfach gekündigt werden?

Wenn bis dato noch keine Insolvenzreife vorliegt, aber kurze Zeit nach meinen Ausscheiden aus dem Unternehmen eine vorliegen würde, werde ich trotzdem zur Verantwortung gezogen?

Wer wäre ein geeigneter Ansprechpartner um sich Rat zu holen? (Anwalt zu teuer!) Kann das Arbeitsamt in der aktuellen Situation weiterhelfen? Soforthilfe?

Bin um jeden ernstgemeinten Rat/Erfahrungsbericht dankbar!

Mfg,

GmbH-GF

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)

gegen eine fristlose Kündigung empfiehlt sich in den meisten Fällen eine Klage vor dem Arbeitsgericht, wozu man bei der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht vorspricht, kostenlos mündlich Klage einreichen kann, auch keinen Anwalt braucht,und sollte sich die Sache in der Güteverhandlung per Vergleich regeln lassen, auch keine weiteren Kosten befürchten muß, für eine Soforthilfe wäre das Sozialamt der Ansprechpartner, da bei fristlosen Kündigungen immer erstmal grundsätzlich eine Sperre beim ALG erfolgt

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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Für eine "Fristlose" reicht das sicher nicht. Also unbedingt dagegen klagen, schon weil sich "fristlos" nicht gut macht im Lebenslauf. Arbeitsgericht 1 Instanz braucht keinen Anwalt und kommt nicht teuer.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich glaube eher nicht, dass ein GF vor dem Arbeitsgericht klagen kann. Lasse mich da jedoch gerne belehren.



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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Kann ich so einfach gekündigt werden?


Grundsätzlich kann ein GF durch die Gesellschafterversammlung einfach so gekündigt werden. Allerdings nicht fristlos. Dafür muss es einen wichtigen Grund geben. Den sehe ich hier aber nicht.

quote:
Wer wäre ein geeigneter Ansprechpartner um sich Rat zu holen? (Anwalt zu teuer!)


Da für Anstellungsverträgen von Geschäftsführern die Arbeitsgerichte nicht zuständig sind sondern die ordentlichen Gerichte, wird man aber wohl ganz schnell bei einem Anwalt sein. Meines Wissens gibt es nämlich hier nicht die Beschränkung auf das Vierteljahresgehalt. Da ist man dann sehr schnell beim Streitwert bei mehr als 5 T€, mit der Folge, dass man beim Landgericht landet und dort zwangsläufig einen RA braucht.

quote:
Wenn bis dato noch keine Insolvenzreife vorliegt, aber kurze Zeit nach meinen Ausscheiden aus dem Unternehmen eine vorliegen würde, werde ich trotzdem zur Verantwortung gezogen?


Auch hierfür sollte man sich anwaltlichen Rat holen. Mit der Haftung des GF ist nicht zu spaßen und da muss man in verschiedene Richtungen blicken.

quote:
Kann das Arbeitsamt in der aktuellen Situation weiterhelfen? Soforthilfe?


Das Arbeitsamt macht keine Rechtsberatung. Hier kann man lediglich wegen Arbeitslosengeld anfragen, evtl. im sinne der Gleichwohlgewährung.

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#5
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)
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