Ganz dringend!!!

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Ganz dringend!!!

Hallo!

Mein Mann arbeitet seit dem 27.02.2008 in einem Lebensmittel Geschäft auf 400,00 Euro Basis.Im Februar hat er drei Tage gearbeitet und erst am 27.02.angefangen.
an den tagen an denen er arbeitet ist seine Dienstzeit von 19.30 Uhr bis 22.30 Uhr.das sind also 3 Stunden.Bei drei Tagen a 3 Stunden würde das also 9 Arbeitsstunden ergeben.Diese Stunden sollte er mit den Stunden von März bezahlt bekommen.Heute ist dann das geld von dem Laden überwiesen worden aber erst mal nur die Tage von Februar.Der März soll erst am 30.04 überwiesen werden.Dann habe sie den ersten Arbeitstag nicht berechnet mit der Begründung da mussten sie ja noch den Vertrag unterschreiben und den berechnen wir dann nie.Im Vertrag steht nicht wann und wie das Geld überwiesen wird.
Meine Frage nun ist es rechtens das man erst 10 Wochen arbeiten muß um sein Geld zu bekommen und kann man den ersten tag einfach so streichen??

Bitte helft mir schnell weil mein Mann sonst echt überlegt ob er heute noch zu der Arbeit geht.

Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus.

Gruß BIFI-1970

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

a) Falsches Forum

b) merkwürdiger "Arbeitsvertrag", wenn wichtige Dinge dort fehlen

c) >"... sonst echt überlegt ob er heute noch zu der Arbeit geht."
Aussage passt zu a) und b)

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@MarkusMa Wieso falsches Forum?

@BIFI-1970 steh was zur Geltung eines Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?

MfG

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#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Sorry, mein Fehler, ich war im falschen Forum :-(

BTW: Was muß ich tun, damit ich meine eigenen Beiträge editieren kann? Merkwürdig ....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

dort steht nur

Auf das beschäftigungsverhältnis finden die vom Arbeitgeber am ort der Tätigkeit des mitarbeiters angewandten Tarifverträge in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung Anwendung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Markusma editieren geht nur 15 min ab dem Zeitpunkt, wo du den Beitrag abgeschickt hast.
Letzte Zeile im Beitrag anklicken <font color=green>'Eigenen Beitrag bearbeiten (weitere ... Minuten)'</font>, ändern und erneut senden.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Im Tarifvertrag könnte evtl. auch was zum Auszahlungszeitpunkt stehen, aber aus der Formulierung ist nicht erkennbar welcher das genau ist.

Der 1. Arbeitstag sollte schon auch bezahlt werden. Da hat er ja wohl gearbeitet und nicht 3 h lang Vertrag unterschrieben. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Was die Bezahlung an geht steht da nur

Die Entgeldzahlungen erfolgen unter Einbehaltung der gesetzlichen Abzüge bargeldlos auf das vom Mitarbeiter benannte Konto.
Mein Mann hat auch gesagt das er für knapp ne viertel Stunde zum Vertrag unterzeichnen war und dann ganz normel gearbeitet hat.
Er bekam dann zur Antwort der erste Tag wird bei denen nie gerechnet das ist der von denen benannte "Vertragstag".
Tja mein Mann hat gedacht- ich geh noch etwas nebenbei arbeiten damit man sich noch was leisten kann und wird nun so verar... !
Ich finde es unter aller S.. wie einige Firmen mit dem Personal umgehen.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ich meinte nicht wie sondern wann die Bezahlung zu erfolgen hat, könnte im Tarifvertrag geregelt sein
Für Einzelhandel gibts für die verschiedenen Bundesländer unterschieliche Tarifverträge. Das sollte man schon auch erst mal sich in der Firma zeigen lassen, wo der TV ausliegen müsste, sonst macht man vielleicht diesbezüglich unnötigen Rabaz.

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