Gastronomie - Freier Tag

9. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
cosmo111
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gastronomie - Freier Tag

Hallo erstmal,
mein Sohn ist im 2. Lehrjahr zum Koch in einem Saisonbetrieb (Bodensee). Vor Unterschrift des Ausbildungsvertrag wurde uns deutlich gesagt, dass während der Saison (etwa April bis Oktober) ziemlich viele Stunden anfallen.
Das erste Jahr ist vorüber und mein Sohn ist psychisch und physisch ein Wrack.
Die 6-Tage-Woche normal bedeutet: Täglich zwischen 12 und 14 Stunden mit einer 30minütigen Pause. Selbst der "freie" Tag wird wahllos geschoben. Er hatte zum Beispiel letzte Woche Montag frei, diese Woche erst am Freitag, was eine Arbeitsdauer von ganzen 9 Tagen entspricht!
Januar und Februar ist das Hotel geschlossen - es werden die Überstunden abgebaut (die natürlich nirgends dokumentiert werden). Richtigen Urlaub hatte mein Sohn noch gar nicht.

Soll ich mit seinem Chef nach der Saison sprechen oder gleich das Gewerbeaufsichtsamt einschalten (was aber mit Sicherheit zur Folge hätte, dass mein Sohn es dann ausbaden muss).

Eines haben wir auf jeden Fall bereits geschafft: Dem Küchenchef, der sämtliche Mitarbeiter seit drei Jahren schikaniert, wurde zum 15.10. gekündigt (auf ein ernstes Gespräch hin zwischen mir, den Eltern eines anderen Azubis und dem Hotelchef). Jetzt ist nur noch das Problem mit den abartigen Arbeitszeiten bzw. wann muss spätestens der "freie Tag" gegeben werden????
Ist jetzt ein bisschen viel zu lesen gewesen, war aber (denke ich) notwendig.

Gruß
cosmo111

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Zunächst die wichtige Frage: Wie alt ist der Sohn?
Überstunden in der Saison werden am Allgemeinen gut verkraftet, Voraussetzung ist jedoch, dass ein sehr gutes Betriebsklima herrscht, d.h. die Arbeit muss Freude machen und für die Überstudnen, die auch dokumentiert werden sollen, muss es einen angemessenen Ausgleich geben.
Dass der Küchenchef jetzt weg ist, ist schon ein Erfolg.
Falls sich nichts ändern sollte, würde ich als Elternteil in der "ruhigen" Zeit ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Hotelchef führen. Wenn nichts hilft, und wenn Gesetze nicht eingehalten werden, hilft nur noch ein Gespräch mit der Innung, das sollte aber nur die letzte Möglichkeit sein.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
cosmo111
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort. Mein Sohn wird im Oktober 18. Wir waren im Hinblick auf sein nicht gerade prickelndes Zeugnis bis jetzt still. Aber jetzt ist ein Punkt erreicht, wo er ganz einfach nicht mehr kann.
Vielleicht wird es ja tatsächlich besser, wenn der Küchenchef (Choleriker ist sein Zweitname) nicht mehr da ist. Er macht meines Wissens nach auch die Dienstpläne und es kann gut sein, dass er jetzt meinen Sohn "bluten" lässt.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Schaust du mal hier http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/jarbschg.htm

MfG

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Hierzu mal ganz grundsätzlich: Natürlich müssen auch in der Gastronomie arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Ein jeder, der einmal in der Gastronomie tätig war, weiß aber, dass dies in dieser Branche oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist und teilweise völlig haarsträubende Arbeitszeiten eher die Regel als die Ausnahme davon darstellen. Wer in dieser Branche arbeiten will, der muss da schon eine sehr hohe Toleranzschwelle mitbringen, sonst wird er da nie glücklich. Hat man diese nicht, dann sollte man sich sehr gründlich überlegen, ob der gewählte Ausbildungsberuf wirklich der richtige ist. Ähnliche Verhältnisse werden ihm im späteren Berufsleben mit hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder begegnen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Auch als überzeugte Verfechterin für die Rechte der Arbeitnehmer muß ich mich hier leider CAM anschließen: In der Gastronomie herrschen andere Gesetze. Ein Hungerlohn für viel Arbeit. Ist so. In Küchen gilt das Arbeitszeitgesetz selten. Ihr Sohn sollte sich wirklich überlegen, ob er sich seine Zukunft so vorstellt.

Er könnte sich, bis er 18 Jahre alt ist, auf das Jugendarbeitsschutzgesetz berufen, danach auf das Arbeitszeitgesetz.
Aber wo er zu solchen Bedingungen in einer Küche arbeiten kann, weiß ich nicht, vielleicht in einer Kantine.

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#6
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,
schließe mich CAM und hamburgerin01 an.
Gerade in einem Saisongeschäft herrscht in der Regel in der Küche ein sehr rauher Ton.
Dies ist meist aber nicht persönlich gemeint,sondern der Küchenchef muß trotz sehr großem Arbeitsaufwand die Gäste zufrieden stellen,da geht es in der Regel nicht zimperlich zu.
Wenn Dein Sohn dies nicht verkraftet,ist er für die Gastronomie definitiv ungeeignet.Wie
CAM schon erwähnte wird ihm das nach seiner
Ausbildung immer wieder begegnen.Wenn er bei
seinem Chef mit Jugendarbeitsschutzgesetz ankommt,kann er lieber gleich kündigen.
Der Saisongastronom hat in der Regel nur ein
gutes halbes Jahr,um Geld zu verdienen.Wenn er in dieser Zeit die Gäste wegschickt ,weil
der Koch nur von 9 - 17h arbeiten möchte,kann er den Laden schließen.Warum hat Dein Sohn sich nicht vorher über das Berufsbild informiert,oder ein Praktikum absolviert?
Gruß
Ben

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Obwohl hier alle der Meinung sind, ein Auszubildender müsste auch eklatante Verstöße gegen das JArbSchG und das ArbZG hinnehmen, möchte ich doch ein paar Worte dazu verlieren, was denn in diesen Gesetzen steht.

JArbSchG: (Jugendliche unter 18 Jahre)
1. max. Arbeitszeit 8,5h/Tag, 40h/Woche
2. max. 5 Arbeitstage pro Woche
3. Beschäftigung im Gaststättengewerbe nur zwischen 6 und 22 Uhr
4. im Gaststättengewerbe min. 2 Sonntage im Monat beschäftigungsfrei
5. keine Beschäftigung an folgenden Feiertagen: 25.12., 01.01., Ostersonntag, 01.05.

Durch einen Tarifvertrag könnendie Regelungen wie folgt geändert werden:
1. max. Arbeitszeit 9h/Tag, 44h/Woche, aber durchschnittlich max. 40h über 2 Monate
2. max. 5,5 Arbeitstage pro Woche
3. --
4. im Gaststättengewerbe min. 1 Sonntag im Monat beschäftigungsfrei
5. --

Für nicht tarifgebundene Betriebe können die Regelungen auch per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgenommen werden.

ArbZG: (Erwachsene)
1. max. Arbeitszeit 10h/Tag, 48h/Woche im Durchschitt über 6 Monate
2. max. 6 Arbeitstage pro Woche
3. min. 10 Sonntage im Jahr frei im Gaststättenbertrieb

Ob es einem Gaststättenbetrieb tatsächlich unzumutbar ist, einen Jugendlichen entsprechend des JArbSchG zu beschäftigen, mag dahingestellt sein. Dabei habe ich schon die Regelungen für Gaststättenbetriebe herausgesucht. Für normale Betriebe gelten noch schärfere Vorschriften.

Derart eklatante Verstöße, wie sie von cosmo111 beschrieben werden, halte jedoch nicht für zumutbar. Daneben soll ein Auszubildender ohnehin nicht als billige Arbeitskraft dienen. Der erste Zweck seiner Beschäftigung ist die Ausbildung.

Bei einem beharrlichen Verstoß, der auch noch mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden ist, und davon kann man in diesem Fall ausgehen, beträgt die Höchststrafe 1 Jahr Freiheitsentzug. Es handelt sich hier also keineswegs mehr um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat.

Schon für fahrlässige Verstöße kann ein Bußgeld von bis zu 15.000€ verhängt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@hh,
Hallo,
juristisch gesehen mag das alles richtig sein,aber die Realität sieht anders aus.Ich kenne sehr viele Gastronomen.Sylt ist vielleicht ein gutes Beispiel für einen
Saisonbetrieb.Dort gilt die Devise,gearbeitet wird so lange,wie Gäste da sind.(und Geld verdient werden kann)Wenn
der Azubi dieses gesundheitlich nicht verkraftet,muß er sich nicht schämen,sollte sich aber einen anderen Job suchen.Wenn er die Gesetze auf "Biegen und Brechen" gerichtlich durchsetzt,werden ihn die Kollegen mit größter Wahrscheinlichkeit schneiden und ihn mobben.Das ist einfach vorprogrammiert.
Gruß
Ben

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Und da kann ich Ben nur zustimmen. Gastronomie ist echt ein Knochenjob. Täglicher Stress, lange Arbeitszeiten, wenig Pausen oder freie Tage bei schlechter Bezahlung sind da wirklich die Regel. Und auch das Arbeiten in einer Kantine gibt da keine Gewähr das es wesentlich besser sind.

Und, viele Küchenchefs sind etwas cholerische, bleibt gar nicht aus bei der Belastung.

beste Grüße

Dany

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