Neuerdings wird -häufig- neben der Frage (freiwillig), "Ich möchte Angaben zur Berücksichtigung nach SGB IX machen..." dann auch der GdB abgefragt. D. h., wenn ich pauschal sage, ja ich bin schwerbehindert (statt nur gleichgestellt), verlangt die EDB-Maske auch die Angabe einer Prozent-Zahl: Ist das rechtens ???
Es beginnt mit "gleichgestellt" und geht dann in Auswahlboxen im 10er Schritt bis 100%.
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-- Editiert von Moderator am 28.10.2019 18:56
-- Thema wurde verschoben am 28.10.2019 18:56
GdB-Angabe in online-Bewerbungs-Portalen
28. Oktober 2019
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Frage vom 28. Oktober 2019 | 11:35
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 10x hilfreich)
GdB-Angabe in online-Bewerbungs-Portalen
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (31922 Beiträge, 5624x hilfreich)
Nein, das ist nicht rechtens.Zitatverlangt die EDB-Maske auch die Angabe einer Prozent-Zahl: :
Da du selbst einen GdB hast, weißt du, dass dieser nicht in % angegeben wird.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 16:23
Von
Status: Senior-Partner (6262 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatNeuerdings wird -häufig- neben der Frage (freiwillig), "Ich möchte Angaben zur Berücksichtigung nach SGB IX machen..." dann auch der GdB abgefragt. D. h., wenn ich pauschal sage, ja ich bin schwerbehindert (statt nur gleichgestellt), verlangt die EDB-Maske auch die Angabe einer Prozent-Zahl: Ist das rechtens ??? :
Es beginnt mit "gleichgestellt" und geht dann in Auswahlboxen im 10er Schritt bis 100%.
Die Felder sehen SAP-like aus.
M.E. ist das unschädlich, da rein formal der GdB nicht als Prozentzahl angegeben wird, letztlich aber eine solche ist.
Man könnte ja den potentiellen AG darauf aufmerksam machen, daß diese Antwortmöglichkeiten formal unsinnig sind.
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 20:59
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Also freiwillig.ZitatIch möchte Angaben zur Berücksichtigung nach SGB IX machen..." :
Ja, warum nicht?Zitatwenn ich pauschal sage, ja ich bin schwerbehindert (statt nur gleichgestellt), verlangt die EDB-Maske auch die Angabe einer Prozent-Zahl: Ist das rechtens ??? :
Wenn man schon offenbart, behindert zu sein, kann man gerade so gut auch den GdB angeben. Spätestens nach der Einstellung, wenn man die Vorteile des SGB IX in Anspruch nehmen möchte, ist man gezwungen entweder den Gleichstellungsbescheid oder den Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Und spätestens dann erfährt der Arbeitgeber den genauen Grad der Behinderung.
Allerdings hat Anami völlig recht, es ist der Grad der Behinderung, nicht das Prozent der Behinderung. Spielt allerdings jetzt nicht die große Rolle.
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