Geburt in Urlaubswoche

28. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
gibbert
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)
Geburt in Urlaubswoche

Hallo zusammen

Ich wurde in meiner letzten Urlaubswoche (11.10 - 15.10.) am 12.10. Vater.

Wie sieht das mit meinem genommen Urlaub bzw. Tagen ab der Geburt aus? Bekomme ich diese von meinem Arbeitgeber zurück?

Vielen Dank für eine Rückinfo



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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Glückwunsch

Laut §616 BGB ist der Gesetzgeber nicht nur verpflichtet, den Sonderurlaub zu genehmigen, er muss auch für diese Zeit das Gehalt weiterzahlen.

Aber mehr als 1-2 Tage sind kaum drin

Uwe

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Sind die überhaupt drinnen? Er war doch nicht verhindert, in den Dienst zu kommen.

wirdwerden

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Mir fällt keine Rechtsgrundlage ein, aufgrund derer eine bezahlte Freistellung nachgeholt werden kann. Wenn man sich in Urlaub befindet, muß man nicht nach §616 BGB freigestellt werden, da man ja frei hat.

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#4
 Von 
guest-12329.12.2010 09:13:12
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
gibbert
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo nochmal

Um der Verwirrung Einhalt zu gebieten!

Ich habe "Vorsorglich" (11.10 - 15.10.) Urlaub genommen.

Meine Elternzeit ab dem Vorrausberechneten Geburtstermin 15.10. war von meinem Chef ebenfalls abgesegnet.

Die Frage ist nun, ob ich aufgrund der Elternzeit, welche dahingehend ja am 12.10. beginnt, anspruch auf die restlichen Tage 13.10 bis 15.10. habe bzw. ob ich diese Tage rückfordern kann?







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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ein Rechtsanspruch auf Basis des § 616 BGB besteht nicht, da darin keine Freistellungen für Tage, an denen man ohnehin frei hatte, vorgesehen sind.

Aus einem Tarifvertrag kann sich aber etwas anderes ergeben. Typischerweise ist in Tarifverträgen jedoch vorgesehen, dass die bezahlte Freistellung zeitnah erfolgen muss, so dass der freie Tag z.B. am 18.10. hätte genommen werden können.

Eine rückwirkende Umwandlung eines Urlaubstages in eine bezahlte Freistellung wäre jedoch ungewöhnlich. Da musst Du wohl auf die Kulanz des AG hoffen.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

... ich sehe wirklich kein problem darin, zumindest kein unlösbares. du hast die woche urlaub bekommen und beantragt, und das kind war offenbar brav und ist auch zeitgerecht zur welt gekommen. wenn es nicht irgendwelche querelen im betrieb gibt, sollte es möglich sein, zwei urlaubstage zu einer freistellung wg. geburt eines kindes umzudeklarieren. ist eigentlich gängig praxis.

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#8
 Von 
gibbert
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo nochmal

Also nachdem ich jetzt nochmals meine Unterlagen geprüft habe war es im Oktober/November wie folgt:

Urlaub genommen: 11.10. bis 15.10.

Geburt der Tochter: 12.10.

Elternzeit beginnend ab: 12.10.

Vermerk auf Gehaltszettel Oktober: Unterbrechung ab 12.10. - Elternzeit

Vermerk auf Gehaltszettel November: Unterbrechung bis 08.11. - Elternzeit

Somit müsste mir mein Chef doch die Urlaubstage ab 12.10. bis 15.10. wieder gutschreiben, da ja ab dem 12.10. meine Lohntüte vom ZBFS kommt, bzw. ich ab da einen Monat in Elternzeit bin?!

Irgendwie drehe ich mich glaube gerade im Kreis, oder hab ich da einen Denkfehler?!

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

... du liegst richtig, jedenfalls was den konflikt urlaub und elternzeit angeht. es geht nur eines von beiden. wie sich das dann aber auf die freistellung auswirkt, bin ich mir nicht im klaren. ich vermute aber, dass es genau so läuft: freistellung macht in der elternzeit auch nicht wirklich sinn.

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