Hallo,
bei einem Geburtstermin am 01.02.2019 beginnt der Mutterschutz ca. Mitte Dezember und endet Ende März (keine Mehrlingsgeburt). Bei 30 Urlaubstagen im Jahr würde theoretisch ein Urlaubsanspruch von 7,5 Tage in 2019 bestehen. Aber da der Mutterschutz bereits im Dezember 2018 beginnt, kann der Urlaub nicht in 2019 genommen werden.
1. Erwirbt man bei einer solchen Konstellation überhaupt Anspruch auf Urlaub in 2019?
2. Wenn ja, kann dieser bereits in 2018 genommen werden oder gibt es andere gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel im Anschluss an die Mutterzeit/Elternzeit oder ggf. Auszahlung?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Vielen Dank und Grüße
BaS