Gefährdete Schwangerschaft - mit Kündigung?

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
riccobacsi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährdete Schwangerschaft - mit Kündigung?

Guten Abend,
genommen eine Zahnarztassistentin, die nach der Frauenarztbeobachtung mit ihrem Chef ihre Schwangerschaft mitgeteilt. Von seinem Antwort wurde es klar, dass sie da nicht mehr so viel tun kann, da es gefährlich ist. Was kann man jetzt erwarten?

- Sie ist kurz vor dem Ende ihrer Probezeit.
- Sie braucht einige Wochen nur bis zum 12 gearbeiteten Monate innerhalb 24 Monaten, zu dem Arbeitslosengeld.

Wenn es ihr gekündigt wird, müssten sie etwas für einige Monate finden?
Was sagt das Recht davon?

Vielen Dank Ihre Antworte im Vorab!
Gruß:
RN

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von riccobacsi):
üssten sie etwas für einige Monate finden?


Nein. Sie müsste nur innerhalb 3 Wochen gegen die Kündigung klagen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von riccobacsi):
Was kann man jetzt erwarten?

Das sie das macht was sie machen kann / darf.
Eventuell auch eine Kündigung - gegen die müsste man dann innerhalb von 3 Wochen klagen.



Zitat (von riccobacsi):
Wenn es ihr gekündigt wird, müssten sie etwas für einige Monate finden?

Wer ist "sie"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
riccobacsi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sie - Zahnarzthelferin,
vertippt: "...müsste sie.."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Also: eine Schwangerschaft löst Kündigungsschutz aus und zwar absoluten.
Wenn die Schwangerschaft gefährdet ist, wird wohl ein Arbeitsverbot ausgesprochen (Frauenarzt).
Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen, endet dieser K-Schutz nach einer Weile, ich glaube 4 Wochen später.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Zahnarzt darf der Schwangeren nicht kündigen. Wenn er es dennoch macht, dann kann man gegen den Zahnarzt mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen.

Wenn die Zahnarzthelferin dem Zahnarzt am Stuhl assistiert und es keinen anderen Arbeitsplatz, z.B. am Empfang gibt, dann muss ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, da Infektionsgefahr besteht. Das heißt, dass die Zahnarzthelferin sofort aufhören kann zu arbeiten und trotzdem ihr volles Gehalt weiter gezahlt bekommt. Das Beschäftigungsverbot ist keine Kündigung.

Das Gehalt während des Beschäftigungsverbotes bekommt der Zahnarzt aus der Umlagekasse 2 (U2) erstattet, so dass ihm dadurch keine Kosten entstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Also: eine Schwangerschaft löst Kündigungsschutz aus und zwar absoluten.

Nein, tut sie nicht. Schlicht weil es so einen absoluten Kündigungsschutz in Deutschland nicht gibt.
Allerdings liegen die Hürden bei einer Schwangeren extrem hoch.



Zitat (von riccobacsi):
sie - Zahnarzthelferin,
vertippt: "...müsste sie.."

Ja, sofern arbeitsfähig sollte sie sich etwas umschauen - für den Fall der Fälle.





-- Editiert von Harry van Sell am 23.11.2017 10:56

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Das Thema Kündigung wurde ja schon erklärt. Da ist nichts zu befürchten bzw. man muss einfach nur schnell genug reagieren.

Was die Arbeit an sich angeht. Ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt gibt es nur, wenn die Frau oder das Kind aus medizinischen Gründen gefährdet sind.
Dein AG muss dir einen Arbeitsplatz der dem MuSchG entspricht anbieten. Kann er das nicht, dann muss er oder eben der Betriebsarzt dich ins BV schicken. In Praxen läuft es häufig darauf hinaus, dass die Schwangere den Tresen übernimmt.
Dein AG sollte eine Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz ausfüllen und danach sollte eine Entscheidung getroffen werden.
Hält er sich nicht an das MuSchG, dann musst du dich an das zuständige Amt wenden. Dazu gibt es eine, nach Bundesländern sortierte, Liste auf der Seite vom Bmfsfj

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
riccobacsi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal Ihre hilfreichen Antworte!

Noch eine treffende Frage dazu, und zwar im Sinn der abgearbeiteten Monaten.

Zum Arbeitslosengeld und Kindergeld gibt´s eine Voraussetzung, die 12 abgearbeiteten Monaten innerhalb 2 Jahren. Es fehlt ihr noch ca. 3-4 Wochen davon, und sie kriegt gefehrderte Schwangerschaft ab dem nächsten Monat, und sie kann es nicht mehr leisten. Oder zählt dies wie ein Arbeitsverhältnis, oder verliert sie es dadurch?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

So lange der Arbeitsvertrag besteht bzw bis zum Kündigungszeitpunkt, besteht das Arbeitsverhältnis auch im Beschäftigungsverbot weiter, wird also auf diese Zeit angerechnet.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort



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