Gefährdungsbeurteilung korrekt?

21. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)
Gefährdungsbeurteilung korrekt?

Hallo,

der Arbeitgeber soll eine Gefährdungsbeurteilung für einen Job schreiben.

Der Job beinhaltet u. a. Lagerarbeiten bis auf 2,50 m. Um auf diese Höhe Sachen ein- oder auszulagern benötigt man eine Leiter.

Dazu kommt der tägliche Kontakt mit verpacktem Gefahrgut, mit verpackten biologischen Stoffen und hin und wieder mal mit verpacktem Zytostatika.

Tragen diese Tätigkeiten jetzt dazu bei, dass es sich um gefährliche Arbeiten handelt?

Gefahrgut, biologische Stoffe und Zytostatika sind zwar verpackt, aber was ist, wenn man alleine ist und eine Verpackung geht kaputt, giftige Stoffe laufen aus und man könnte damit in Kontakt geraten?

Was ist, wenn man bei Lagerarbeiten auf der Leiter von 2,50 m Höhe von der Leiter fällt, man bewusstlos wird und man alleine ist?

LG



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Berufsgenossenschaft dürfte all diese Fragen professionell beantworten können. Das ist deren Job und dafür zahlen Arbeitgeber ja auch nicht unerhebliche Beiträge. Auf Antworten in einem Laienforum sollte sich ein Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung sicher nicht verlassen.. :sweat:

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Unabhängig davon, wobei man dann ja jede Anfrage damit beantworten könnte, dass es da draußen ja einen RA oder eine BG oder oder oder gibt, gibt es doch bestimmt hier jemanden, der das beantworten kann. ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von carriegross):
Tragen diese Tätigkeiten jetzt dazu bei, dass es sich um gefährliche Arbeiten handelt?

Möglicherweise. Das kommt auf die genauen Umstände vor Ort an.



Zitat (von carriegross):
Gefahrgut, biologische Stoffe und Zytostatika sind zwar verpackt, aber was ist, wenn man alleine ist und eine Verpackung geht kaputt, giftige Stoffe laufen aus und man könnte damit in Kontakt geraten?

Dann hat man erstmal Pech gehabt.
Und was dann weiter ist, das kommt darauf an, was für Stoffe das dann genau waren und wie schnell man Gegenmaßnahmen einleitet.



Zitat (von carriegross):
Was ist, wenn man bei Lagerarbeiten auf der Leiter von 2,50 m Höhe von der Leiter fällt, man bewusstlos wird und man alleine ist?

Dann hat man möglicherweise noch mehr Pech gehabt als im ersten Fall.
Mit etwas Glück wacht man recht schnell wieder auf, mit etwas Pech dauert es länger und mit etwas Pech wacht man auch gar nicht mehr auf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat (von carriegross):
.... gibt es doch bestimmt hier jemanden, der das beantworten kann. ;-)


Das ist unwahrscheinlich. :cool:
Es ist naiv in einer Frage, die lebenslange persönliche Haftung in Millionenhöhe nach sich ziehen kann, auf ein Laienforum zu vertrauen und sich nicht an die Stelle zu wenden, die alle notwendigen Informationen rechtsverbindlich ohne Extra-Kosten gibt.




-- Editiert von altona01 am 21.01.2017 20:25

2x Hilfreiche Antwort

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