Hallo, ich bitte um Bewertung des Arbeitsszeugnisses. Da stimmt was nicht.
....Elektroniker....
Herr xx besitzt solide Fachkenntnisse, die er jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte.
Durch sein analytisches Denkvermögen fand der eigenständige, abgewogene und zutreffende Lösungen. Herr xx zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies er sich als belastbar.
Alle Aufgaben führte er selbstständig, sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Er agierte stets ruhig, überlegt, zielorientiert und präzise. Dabei überzeugte er sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Er arbeitete grundsätzlich zuverlässig und war verlässlich.
Für auftretende Probleme fand er meist zufriedenstellende Lösungen. Zusammenfassend waren wir mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht zufrieden.
Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens geschätzt. Sein Verhalten zu Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen war korrekt.
Herr xx verlässt unser Unternehmen zum .... aus betriebsbedingten Gründen. Wir wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Gefälligkeits-zeugnis?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Und was stimmt nicht?ZitatHallo, ich bitte um Bewertung des Arbeitsszeugnisses. Da stimmt was nicht. :
Man kann kein Gefälligkeitszeugnis verlangen. Sehr wohl aber ein qualifizertes Arbeitszeugnis.
Wenn es deins ist, kennst du dich am besten.
Sie können (lediglich) ein Arbeitszeugnis verlangen, dass Ihrem beruflichen Fortkommen dienlich ist, also ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.
In dem Zeugnis fehlt die Dankes- und Bedauernsformel. Hierauf haben Sie jedoch keinen rechtlichen Anspruch.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Und was stimmt nicht?ZitatHallo, ich bitte um Bewertung des Arbeitsszeugnisses. Da stimmt was nicht. :
Man kann kein Gefälligkeitszeugnis verlangen. Sehr wohl aber ein qualifizertes Arbeitszeugnis.
Wenn es deins ist, kennst du dich am besten.
danke.. das war eine Frage. Gefälligkeit?
ZitatSie können (lediglich) ein Arbeitszeugnis verlangen, dass Ihrem beruflichen Fortkommen dienlich ist, also ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. :
In dem Zeugnis fehlt die Dankes- und Bedauernsformel. Hierauf haben Sie jedoch keinen rechtlichen Anspruch.
Ich habe kein Gefälligkeitszeugnis verlangt. Ich wollte lediglich wissen ob es denn einer sein könnte
ZitatIch habe kein Gefälligkeitszeugnis verlangt. Ich wollte lediglich wissen ob es denn einer sein könnte :
Ob es (Gefälligkeitszeugnis=Neutrum) eines ist, werden wohl nur Sie oder der Aussteller beantworten können.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 08.03.2019 19:05
also ja besten Dank!!
Um hier das Rätseln zu beenden. Das ist ein relativ schlechtes Zeugnis das im Bewerbungsverfahren weit mehr hinderlich als förderlich ist.
ich hatte stress mit dem vorgesetzten. und der anwalt hat mich falsch beraten?!?
Der geschulte Personaler liest ein Zeugnis von hinten.
Fehlt die Dankes- und Bedauernsformel, wird das Zeugnis nebst Bewerbung oft auf den großen Stapel "zurück zum Absender" gelegt.
Auch ob Ihr Rechtsanwalt Sie hier falsch beraten hat, können wir - in Ermangelung von hellseherischen Fähigkeiten - nicht beantworten. Jedoch haben Sie - wie ich bereits anmerkte - auf die genannte Formel keinen Rechtsanspruch.
Danke... Der Grund der Kündigung war eine Beleidigung an den Vorgesetzten. .. Als er mir an die Wäsche zu gehen schien/ drohte, hab ich mich bemüht Ruhe zu bewahren. Es wäre eskaliert, wenn ich ich noch einen Ton von mir gegeben hätte. Ich war "fertig" und ging da nicht mehr hin. Konnte nicht. Ging nicht. Dem Anwalt hatte ich das so vorgetragen. Die Kündigung hat er natürlich gelesen (betriebsbedingt)
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 00:44
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 00:47
War auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Jedenfalls sieht ein gutes oder gar sehr gutes Zeugnis deutlich anders aus. Sofern Sie sich nicht hinsichtlich des Zeugnisses bereits verglichen haben, sollen Sie versuchen, ein besseres zu fordern und ggf. notfalls dieses auch einzuklagen.
Ja das Kündigungsschutzgesetz war anwendbar. Haben mir ein Angebot gemacht. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr. Ich habs wie "Schmerzensgeld" als genugtuung angesehen. Mensch da hab ich mich wohl getäuscht
sorry doppelt
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 01:02
ZitatHaben mir ein Angebot gemacht. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr. :
Wurde Ihnen dieses Angebot während einer Kündigungsschutzklage unterbreitet oder aber bereits zusammen mit der Kündigung?
Fakt ist doch, dass ein Zeugnis zwar wohlwollend formuliert sein soll, aber auch der Wahrheit entsprechend. Und diesen Spagat hinzubekommen kann mitunter schwierig sein. Wenn bei einer Kassiererin der Satz "sie war immer ehrlich" fehlt, ist das nicht sehr günstig. Andererseits kann man ihn ja nicht ins Zeugnis schreiben, wenn die Lady in die Kasse gegriffen hat. Allerdings wird eine mit einem solchen Zeugnis auch nicht unbedingt zur Seite gelegt. Die Zeugnisse sind ja heutzutage Bastelarbeiten. Identische Texte, identische Schlußformulierungen, so will es der Arbeitnehmer, okay, dann macht man es halt. Mir persönlich ist ein Zeugnis mit "Ecken und Kanten" lieber. Da kann man nachfragen. Und - völlig unabhängig vom Zeugnis, es ist doch absolut üblich, den letzten und vorletzten Arbeitgeber anzurufen und um Auskunft zu bitten.
wirdwerden
Zitat:ZitatHaben mir ein Angebot gemacht. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr. :
Wurde Ihnen dieses Angebot während einer Kündigungsschutzklage unterbreitet oder aber bereits zusammen mit der Kündigung?
ja, während einer Kündigungsschutzklage unterbreitet
Das hat doch mit dem Zeugnis gar nichts zu tun.
wirdwerden
sorry, ich verstehe nicht
Dem Anwalt darum gebeten, mir ein wohlwollendes Zeugnis herauszuholen. Ich habe überhaupt keine Erfahrung damit. Wurde so noch nie gekündigt. Klar bin ich jetzt schlauer. Aber das bringt mir jetzt nix
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 09:15
Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Und wenns da Querelen gab .... Aber nochmals, das muss einen neuen möglichen Arbeitgeber nicht abschrecken.
wirdwerden
ZitatDas hat doch mit dem Zeugnis gar nichts zu tun. :
Ich wollte im Hinblick auf die Frage des TS, ob hier möglicherweise eine Falschberatung seines Rechtsanwaltes vorliegt, den Sachverhalt etwas näher eruieren.
ZitatDem Anwalt darum gebeten, mir ein wohlwollendes Zeugnis herauszuholen. :
Stimmen denn das Ausscheidungsdatum und das Ausstellungsdatum (zum Monatsende?) überein oder differieren zumindest unwesentlich?
Zitat:Stimmen denn das Ausscheidungsdatum und das Ausstellungsdatum (zum Monatsende?) überein oder differieren zumindest unwesentlich?
ja zum Monatsende. Ausscheidungsdatum ende Februar. Ausstellungsdatum 1. März. Kündigung 23.Januar
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 09:57
Ach, ein Anwalt ist schon beteiligt.ZitatDem Anwalt hatte ich das so vorgetragen :
Hier im Forum kennt dich niemand.
Jetzt, nachdem du verraten hast, warum du *betriebsbedingt* gekündigt wurdest, meine ich:
Man wollte dir keine verhaltensbedingte Kündigung an den Hals hängen. Man hat das Zeugnis deshalb dir zugute, so gut es grad noch ging, geschrieben.
Mehr war ganz offenbar nicht drin.ZitatDem Anwalt darum gebeten, mir ein wohlwollendes Zeugnis herauszuholen. :
Na ja, und ob das Zeugnis den Leistungen entspricht, das können wir hier nicht abshcätzen.
wirdwerden
Ausscheidungsdatum 28.02.2019 und Ausstellungsdatum 01.03.2019 ist nicht optimal, aber wohl nicht hinderlich.
Ist das Anschriftenfeld leer, sind Ihre Aufgaben vollständig aufgeführt und wurde das Zeugnis mit Funktionsangabe von einem Vorgesetzten unterzeichnet?
Zitat:Ach, ein Anwalt ist schon beteiligt.ZitatDem Anwalt hatte ich das so vorgetragen :
Hier im Forum kennt dich niemand.
Jetzt, nachdem du verraten hast, warum du *betriebsbedingt* gekündigt wurdest, meine ich:
Man wollte dir keine verhaltensbedingte Kündigung an den Hals hängen. Man hat das Zeugnis deshalb dir zugute, so gut es grad noch ging, geschrieben.
Mehr war ganz offenbar nicht drin.ZitatDem Anwalt darum gebeten, mir ein wohlwollendes Zeugnis herauszuholen. :
Von heute auf Morgen bin ich, wie gesagt dort nicht mehr erschienen. Es machte keinen Sinn mehr, wenn ausgerechnet der Vorgesetzte ein "Feind" ist. Auf Anregungen aus meinem Bekanntenkreis habe ich mich beim Anwalt beraten lassen. Ich war 3,5 Jahre in der Firma beschäftigt. Dieses Zeugnis werde ich auf Stellensuche nicht beilegen, das steht fest. So viel weiss ich nun (besten Dank ). Ausschalggebend ist die Aussage...
Zitatvon völlig unabhängig vom Zeugnis, es ist doch absolut üblich, den letzten und vorletzten Arbeitgeber anzurufen und um Auskunft zu bitten. :
Vielleicht ein paar tipps. Das vorletze Zeugnis ist OK. 3,5 Jahre Lücke im Lebenslauf wie füllen. Berufliche Neuorientierung?
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 10:23
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 10:28
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 10:30
Zitat3,5 Jahre Lücke wie füllen. Berufliche Neuorientierung? :
Sie dürfen nicht einfach in den Lebenslauf reinschreiben, was Ihnen beliebt. Es muss schon wahr sein.
Vielleicht sollten Sie zukünftig einfach etwas aufrechter durchs Leben gehen.
ja stimmt. Ich habe Fehler gemacht. Aber deswegen mein Beruf nicht mehr ausüben. Ich kann ja nur dann "aufrechter durchs Leben gehen", wenn ich eine neue chance bekäme
-- Editiert von hs75 am 09.03.2019 10:40
Insoweit gilt, bewerben mit wahrheitsgemäßem Lebenslauf, letztes Arbeitszeugnis beileigen oder auch nicht (wobei ich sehr deutlich zur Vorlage tendiere) und hoffen.
Bei einem Vorstellungsgespräch sollten Sie mit unangenehmen Fragen rechnen.
...wenn ein Vorstellungsgespräch überhaupt zustande kommt. Habs verbockt.
Du kannst das Zeugnis einer neuen Bewerbung durchaus beilegen. Du solltest dich nicht in Falschaussagen verstricken.ZitatDas vorletze Zeugnis ist OK. 3,5 Jahre Lücke im Lebenslauf wie füllen. Berufliche Neuorientierung? :
Dass das Miteinander nicht mehr klappt, kommt sehr häufig vor. Meist gibts dann ordentliche Kündigungen (beiderseits möglich) oder außerordentliche K (auch beiderseits möglich).
Du hättest selbst fristlos kündigen können.
Das ist ein absolut krasses Eigentor. Unter diesen Umständen hast du ein *Superzeugnis* erhalten.ZitatVon heute auf Morgen bin ich, wie gesagt dort nicht mehr erschienen. :
Falls ein neuer pot. AG über das letzte Zeugnis stolpert und im Gespräch nachfragt, kannst du doch die betriebsbedingten Gründe ziehen. DAS wäre nicht gelogen.
Dann mach deine Bewerbung 1A, aber wahr, so dass das letzte Zeugnis nicht grad das Zünglein an der Waage ist.Zitat...wenn ein Vorstellungsgespräch überhaupt zustande kommt. Habs verbockt. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen