Gefälschtes Zeugnis bei Bewerbung. Was tun?!

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
BlackSaint
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefälschtes Zeugnis bei Bewerbung. Was tun?!

Hallo zusammen.
Ich habe ein wirklich großes Problem.
Ich habe mich auf eine Ausbildungsstelle als Krankepfleger beworben und wurde nun angenommen. Natürlich ist das eigentlich etwas worüber man sich freuen sollte aber dann wurde ich noch einmal zu einem Informationsgespräch eingeladen, bei dem der Arbeitgeber mir erzählte, was auf mich zu kommt.
Meine Bewerbungsmappe lag offen auf seinem Tisch.

Als ich dann selbst auf meine Bewerbungsmappe schaute, fiel mir auf, dass ich versehentlich eine Kopie eines gefälschten Zeugnis gemacht haben muss, welches ich einmal mit einem Freund aus Jux und Dollerei erstellt hatte um andere Leute zu verarschen. Dieses Zeugnis sieht 100% echt aus und die Noten haben wir damals natürlich geschönt.

Was soll ich denn nun machen. Wenn ich es zugeben würde, würden mich ernsthafte Konsequenzen erwarten oder?

Kürzlich habe ich ein Schreiben vom Arbeitgeber bekommen, in dem steht, dass ich diverse Unterlage einreichen muss. Unter anderem das Abgangszeugnis (Die wollten also noch einmal mein Zeugnis haben, warum auch immer...)

Ich habe jetzt mein Originalzeugnis gefaxt, jedoch keine Bemerkung auf das falsche Zeugnis gemacht.


Was passiert nun?
Schmeißt der Arbeitgeber das Zeugnis aus der Bewerbung weg und verwendet das ihm zugesendete oder wie kann ich mir diese Verwaltung vorstellen?
Zählt zu der möglichen Konsequenz "nur" die Entlassung oder muss ich davor bangen, in den Knast zu wandern?

Ich habe richtig Angst vor dem, was mich erwartet!
Deshalb bitte ich um euren Rat!

Liebe Grüße!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

//// Schmeißt der Arbeitgeber das Zeugnis aus der Bewerbung weg und verwendet das ihm zugesendete oder wie kann ich mir diese Verwaltung vorstellen?

... wenn der AG das zeugnis nicht rein mechanisch und blind abheftet, dürfte er vor allem ziemlich ins grübeln geraten ...

/// ... fiel mir auf, dass ich versehentlich ...

... glaube ich schlicht und ergreifend nicht.

'knast' ist wohl unwahrscheinlich, es sei denn, du wärest als urkundenfälscher/in schon aktenkundig. und der AG müsste ja auch erst einmal strafanzeige erstatten.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

Fragen zu strafrechtlichen Themen sollte man im Strafrecht stellen. Das Wesentliche hat der Blaubär aber schon gesagt - ein Strafverfahren setzt eine Anzeige voraus und ein solches Verfahren würde wohl mit einer Geldstrafe ausgehen. Die Geschichte vom "Versehen" würde ich mir am Strafgericht allerdings verkneifen...

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BlackSaint
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sollte ich, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte, am besten schlicht und einfach gestehen oder wie?

Ich habe diese Fälschung einfach in den selben Ordner der Zeugnisse geheftet, dabei habe ich nun hinterher auch auf diese "Urkunde" zurück gegriffen.
Naja, wer's glaubt oder nicht sei nun mal dahin gestellt, es ändert aber nichts an der Tatsache.

Steht denn solch eine Straftat mit einem Geldstraf-Urteil hinterher im Führungszeugni?

Desweiteren frage ich mich, was ich tun soll, falls mir nun wirklich der Vertrag zugeschickt wird.
Soll ich für den Fall, dass die Sache nicht aufgeflogen ist, einfach auf "Teufel komm raus" die Ausbildung anfangen oder soll ich meine Bewerbung zurückziehen?

Schließlich haben die ja nun mein Originalzeugnis.
Kann es sein, dass sie das falsche Zeugnis in der Bewerbung nicht mehr verwenden?
Ich habe mal gelesen, dass der Arbeitgeber sich die Zeugnisse meist erst kurz vor der Abschlussprüfung genauer durchschaut.

Ich bin wirklich ratlos...

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Black Saint,
eigentlich gibt es nur einen Rat. Ruf den Arbeitgeber an und bitte um ein persönliches Gespräch. Dort erzählst Du, dass du die Ausbildung wirklich gerne anfangen möchtest, aber vorher noch etwas klären möchtest. Du erzählst von deiner "Dummheit mit dem Streich" und das Du jetzt klären möchtest, ob du aus Versehen bei der Bewerbung ein "falsches Zeugnis" abgelegt hast. Du möchtest nicht, dass du die Ausbildungsstelle nur bekommen hast, weil womöglich ein "gefälschtes" Zeugnis die Grundlage war.
Wenn du Glück hast, findet der AG deine Ehrlichkeit gut - und den Mut dazu zu stehen und behält dich als Auszubildende. Wenn du Pech hast, wird der Vertrag zurückgezogen und es passiert aber weiter nichts (wäre dann also wieder Glück) und mit ganz viel Pech hättest du dann eine Anzeige wegen Urkundenfälschung am Hals.
Mein Rat wäre, so schwer es dir erscheinen mag - sag die Wahrheit und kläre es vor deiner Unterschrift. Du wirst sonst dein Lebtag immer zittern.
Und vernichte "den Scherz".

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

wenn ich mal annehme, daß dies im Falle einer Anzeige die erste Verurteilung von BlackSaint ist, wird eine eventuelle Geldstrafe wohl nicht die Höhe erreichen, die für einen FZ-Eintrag bei Ersttätern nötig ist.

Gruß vom mümmel

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