Hallo liebe Leute,
Mal angenommen eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 2 Jahren in einem Betrieb und wird dann schwanger.
In ihrem Beruf gilt mit Nachweis einer Schwangerschaft ein spezielles sofortiges Beschäftigungsverbot, das von der Kammer verhängt wird.
Ihr Gehalt wird nach Umsatz berechnet, d.h sie hat so gesehen kein Grundgehalt, sondern eine festgestzte monatliche Zahlung von ca 5000€. Die entgültige Zahlung wird alle 3 Monate errechnet und später dann zusätzlich ausgezahlt.
Wie sollte idealerweise dieser Sachverhalt im Arbeitsvertrag geschrieben stehen, so dass die Arbeitnehmerin beim Beschäftigungsverbot ihren Mutterschaftslohn und später auch ihr Mutterschaftsgeld im Mutterschtuzzeitraum problemlos bekommen kann.
Soweit Ich weiss wird ja immer auf das Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 3 Monate vor Schwangerschaft geachtet und Einmalzahlungen sind ausgeschlossen.
Kann man vielleicht Kontoauszüge mitbringen , oder nur den Arbeitsvertrag, wenn man die jeweiligen Anträge stellt?
Vielleicht kennt jemand eine Seite , die das näher beleuchtet ?
Freue mich über eure Hilfe,
LG Ulla
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"ulla"
Gehalt auf Umsatz lt. Vertrag und schwanger ...
14. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 14. Dezember 2010 | 23:26
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 9x hilfreich)
Gehalt auf Umsatz lt. Vertrag und schwanger ...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2010 | 09:05
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
/// Vielleicht kennt jemand eine Seite , die das näher beleuchtet ?
.. ich rate zu einem fachanwalt.
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