Hallo,
Azubi A ist im Öffentlichen Dienst beschäfftigt. Gehalt wird am Monatsende für den jeweiligen Monat gezahlt.
Im November 08 hat er 3 Wochen unentschuldigt gefehlt. (Laut AG)
Im Dezember 08 wurde das vom AG angesprochen. Der Azubi klärt mit der Personalstelle ab, das die Personalstelle sich meldet wenn sie keine Bescheinigung innerhalb einer Woche bekommt. Nix passiert.
Im Januar 09 kommt eine Abmahnung wegen eben jener Fehlzeit.
Dazu wird das Januargehalt einbehalten und der Azubi wird wegen "Unbezahltem Urlaub" von der Krankenkasse abgemeldet.
Das Februargehalt soll wohl auch nicht gezahlt werden.
Im Januar sowie Februar gibt es keinerlei Beanstandungen wegen etwaiger unentschuldigten Fehlzeiten.
Während der Azubi zunehmend Finazielle Probleme bekommt......
Darf der AG einfach das Gehalt stoppen und den Azubi abmelden?
Dadurch das das GEhalt ja am MOnatsende überwiesen wird, hätte da der AG nicht im Novemeber schon Handeln müßen?
Gehalt einbehalten.
20. Februar 2009
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Frage vom 20. Februar 2009 | 12:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt einbehalten.
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#1
Antwort vom 20. Februar 2009 | 13:05
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2012x hilfreich)
"Darf der AG einfach das Gehalt stoppen ..."
Von 'einfach stoppen' kann nach dem Vorlauf doch wohl keine Rede sein. Und ob er eher hätte handlen 'müssen'? Wieso: den Zeitraum der Ausschlussfrist steht ilhm allemal zu - und Verwaltungen sind mitunter träge.
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