Gehalt einbehalten

3. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)
Gehalt einbehalten

Guten Tag,

Vorweg, das Arbeitsverhältnis ist fristlos beendet worden.
Darf der AG mein Gehalt erstmal eingehalten weil durch meine Verspätung (verschlafen) zum Arbeitsbeginn zusätzliche Kosten entstanden sind weil wichtige Arzneimittel per Sonderfahrt ausgeliefert werden müssten um die Zustelltermine noch einhalten zu können.

Darüberhinaus habe ich mich 5 min vor Arbeitsbeginn Krank gemeldet und war danach nicht mehr erreichbar.

Die Arbeit an sich konnte allerdings nur mit dem mit bereitgestellten Fahrzeug und dessen Equipment durchgeführt werden weswegen auch an diesem Tag die arbeiten als Sonderfahrt vom Auftraggeber durchgeführt werden mussten was ebenfalls mehr kostet.

Deswegen möchte der AG das Gehalt erstmal eingehalten bis er die Höhe der Sonderfahrten kennt um dann den durch mich verursachten Schaden vom Gehalt abziehen zu können.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Darf der AG mein Gehalt erstmal eingehalten
Vermutlich hat er es schon gemacht.
Zitat (von coolio1):
Deswegen möchte der AG das Gehalt erstmal eingehalten bis er die Höhe der Sonderfahrten kennt um dann den durch mich verursachten Schaden vom Gehalt abziehen zu können.
Das kann ich verstehen.
Das wird sicher nicht Monate dauern, bis er den Schaden beziffern kann.

Schreibt er auch was dazu, der AG?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
das Arbeitsverhältnis ist fristlos beendet worden.

Die 'Fristlose' scheint nicht dein Hauptproblem zu sein - vermute ich richtig: das war nicht das erste Verschlafen?
Für eine Fristlose bedarf es schon außerordentlich heftiger Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten.
Ansonsten scheint mir der Ablauf noch eher schleierhaft: einerseits hast du verschlafen, sagst du, andererseits aber auch kurz vor knapp krankgemeldet und warst unerreichbar - ??? -

Dann: der AG hat wohl eine Aufrechnung vor - seine Mehrkosten gegen den zustehenden Lohn. Ob er wegen deines Säumnisses den ganzen Lohn einbehalten darf, wird abhängen von den erwarteten Mehrkosten, die du verursacht hast, und der Höhe des Lohns, der dir zusteht. Wenn das z.B. ein 450-Euro-Job wäre, könnte es auch der ganze Lohn sein bis zur Spitzabrechnung.

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#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dann: der AG hat wohl eine Aufrechnung vor - seine Mehrkosten gegen den zustehenden Lohn. Ob er wegen deines Säumnisses den ganzen Lohn einbehalten darf, wird abhängen von den erwarteten Mehrkosten, die du verursacht hast, und der Höhe des Lohns, der dir zusteht. Wenn das z.B. ein 450-Euro-Job wäre, könnte es auch der ganze Lohn sein bis zur Spitzabrechnung.


Der Arbeitgeber muss aber bei der Aufrechnung die Pfändungsfreigrenzen beachten - gegen den unpfändbaren Teil darf er nicht aufrechnen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der Fragesteller war in der Weihnachtszeit noch arbeitslos. Nur mal als Info. Also am Bestand des Arbeitsverhältnisses rum zu doktern, das lohnt sich nicht. Hatte es auch vorher nicht so furchtbar mit der kontinuierlichen Beschäftigung.

Es bleibt die Frage, wie viel hier verrechnet werden kann und in welchem Umfang für den letzten Monat. Und das wissen wir in Ermangelung genauer Kenntnisse nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich war über 2 Monate da angestellt.
Mir geht es nur darum ob die Firma das darf, weil schriftlich wurde mir das nicht gesagt mit dem Gehalt einbehalten sondern nur mündlich.

Kann ich jetzt zum Arbeitsgericht und Klagen?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Was willst du denn beantragen, wenn du vor Gericht gehst? Wogegen oder worum streiten?

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#7
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

Das mir mein Gehalt ausgezahlt wird.
Ich denke die Schäden müssten über das Unternehmerrisiko abgegolten sein.
Selbst wenn nicht, darf er das Gehalt einbehalten?

Grundsätzlich wird ja jede Klage gegen Lohnzahlung ohne Prüfung angenommen oder?
Ich wurde im laufe des Monats gekündigt und kann jetzt weil ich die Abrechnung nicht habe nichtmal die genaue Höhe des mir zustehenden Lohn beziffern.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Kann ich jetzt zum Arbeitsgericht und Klagen?
Was für ein Unsinn.
Wenn dein AG dir nur was gesagt hast, kannst du gegen nichts klagen.
Wenn er dir schreibt, dass er dir wegen xy Schaden vom letzten Lohn x€ abzieht und das dann auch macht---dann kannst du klagen.
(Oder besser ganz still sein).

Also Abwarten, ob was kommt.

Wann sollte dein letztes Gehalt kommen? Ende April?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Kann ich jetzt zum Arbeitsgericht und Klagen?

Klar

Wenn man dort allerdings genauso auftritt wie hier, wird das eine ziemliche Enttäuschung für Dich werden ...

Insofern würde ich vorschlagen, das man den Sachverhalt mal strukturiert und für Dritte verständlich formuliert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Schreibt er auch was dazu, der AG?

Nur, per Messenger, "dass ich demnächst Post bekomme mit der Aufrechnung wegen den verursachten Schäden"...

Zitat (von blaubär+):
kurz vor knapp krankgemeldet und warst unerreichbar - ??? -

Ja, mein Handy hatte ich dann ausgeschaltet für 2 Stunden, aber wie will man mir das nachweisen, ich muss ja nach der Krankmeldung nicht mehr erreichbar sein...

Zitat (von Anami):
Wann sollte dein letztes Gehalt kommen? Ende April?

Ja

Ich bin ledig / keine Kinder, insofern das Thema mit der Pfändungsgrenze aufgegriffen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn dein AG dir nur was gesagt hast, kannst du gegen nichts klagen.

Natürlich kann er klagen und das auch mit Erfolg.
Gehalt ist eine Bringschuld des Arbeitgebers, da muss nicht gemahnt oder auf irgendeinen Zettel gewartet werden.
Zitat (von Anami):
Was für ein Unsinn.

Richtig, allerdings von Dir.
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man dort allerdings genauso auftritt wie hier, wird das eine ziemliche Enttäuschung für Dich werden .

Ich wüsste nicht weshalb.
Zitat (von coolio1):
Ich bin ledig / keine Kinder, insofern das Thema mit der Pfändungsgrenze aufgegriffen wird.

Alles bis zu einem Betrag von 1.252,64 Euro ist unpfändbar.
Also wenn das Gehalt fällig ist/war zum Arbeitsgericht und Lohnklage einreichen.

-- Editiert von spatenklopper am 04.05.2022 09:50

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Ja
Danke für die Info. Wenn das so ist, kannst du selbstverständlich klagen.
Auf gehts.
Dann Kündigungsschutzklage wegen fristloser Kü.
Verbunden mit Lohnklage wegen ausstehendem Lohn.

-- Editiert von Anami am 04.05.2022 12:02

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich wüsste nicht weshalb.

Weil die Fallschilderung hier doch einigermaßen unverständlich ist ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil die Fallschilderung hier doch einigermaßen unverständlich ist ...


Deswegen sitzen an Arbeitsgerichten Rechtspfleger, die die Klage formulieren.
Und eine Lohnklage ist jetzt wirklich kein Hexenwerk, welches einer besonderen Fallschilderung bedarf.

Es ist sogar ziemlich simpel: Kein Geld vom Arbeitgeber auf dem Konto -> Lohnklage berechtigt.

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