Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber und zwar hat dieser mir mein Gehalt für den Monat Dezember gekürzt weil ein Vermeintlicher Fall von Krankengeld vorlag.
Ich muss gestehen das ich selber davon ausgegangen war, eine Woche im Krankengeld gewesen zu sein, jedoch hat mir meine Krankenversicherung mitgeteilt, das dem nicht so sei, weil im Laufe meiner Krankheit
die Diagnose geändert wurde und somit der Arbeitgeber weiter in der Lohnfortzahlung sei.
Zu den Fakten:
Krankgeschrieben vom: 05.11.2018 - 21.12.2018 (somit wäre ich ja ab dem 17.12.2018 im Krankengeld gewesen, jedoch wurde am 10.12.18 die Diagnose vom Arzt geändert)
Desweiteren wurde ich währende meiner Krankheit von meinem Arbeitgeber zum 28.02.2018 gekündigt (unter Anrechnung des Resturlaubs und Stundenguthaben wurde ich ab sofort freigestellt)
Also habe ich doch bis zum 28.02.2018 vollen Anspruch auf meinen Lohn oder sehe ich das falsch?
Ich weiß jetzt nicht wie vor vorgehen soll... Soll ich meinem AG einen Brief zukommen lassen, mit der Aufforderung das fehlende Gehalt aus dem Monat Dezember unverzüglich zu zahlen oder was sollte ich tun?
Gehalt gekürzt wegen vermeintlichen Krankengeldfall
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
So wie Sie es schreiben, scheinen Sie durchgängig krank gewesen zu sein und nicht einen Tag in dem Zeitraum arbeitsfähig. Wenn dies so ist, dann liegt ein sog. einheitlicher Verhinderungsfall vor und der Wechsel der Krankheiten ist unerheblich. Beide Erkrankungen werden zusammen gezählt.
Achso, ja vielen Dank für die Info.
Dann muss ich mich also wieder an die Krankenkasse wenden... Diese haben ja gesagt, daß der Arbeitgeber in der Pflicht ist und das hätten die ihm auch bereits postalisch mitgeteilt
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Der AG hat 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Unabhängig von Kündigung und Freistellung.ZitatAlso habe ich doch bis zum 28.02.2018 vollen Anspruch auf meinen Lohn oder sehe ich das falsch? :
Du warst durchgängig arbeitsunfähig erkrankt vom 05.11.2018 - 21.12.2018.
6 Wochen sind bis 16.12.
Ab 17.12. (bei weiterer Arbeitsunfähigkeit) ist die Krankenkasse dran.
Die Frage ist eher, hat der Arzt nach Änderung der Diagnose auch die AUBescheinigung verlängert?
Oder warst du trotz neuer Diagnose nur bis 21.12. krankgeschrieben?
Er hat die AU verlängert, als Folgebescheinigung
Und bis wann? Heute ist der 18.1., also ca. 4 Wochen weiter.ZitatEr hat die AU verlängert, :
Und was ist eigentlich hieraus geworden?
http://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Sozialrecht-und-staatliche-Leistungen-__f524894.html
Es ist durchaus auch für ähnliche Fälle interessant, wie man schliesslich zu Ende kommt mit einem Problem.
-- Editiert von Anami am 18.01.2019 13:59
Der Threadsteller heißt nicht etwa Thomas F.... und kommt aus der Sachsen , nähe Dahlen ?
Meine aus Sachsen, nähe Dahlen, konnte es nicht bearbeiten
Und jetzt?
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