Gehalt gestern zwingend reduziert, danach wenn heute gekündigt würde, was tun?

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
boyington123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt gestern zwingend reduziert, danach wenn heute gekündigt würde, was tun?

Morgen Zusammen,
ich habe einige Fragen über Kündigung und Arbeitsrecht an euch. Zuerst möchte ich meine eigene Situation kurz mal erzählen

Ich bin tätig bei einer Firma als Entwicklungsingenieur seit 01.11.2018 und habe damals einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen (von 01.11.2018 bis 31.10.2019), der Arbeitgeber hat damals mündlich versprochen, dass ich nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen kann.

Am 30.April.2019 habe ich ohne Probleme die Probezeit (6 Monate) bestanden.

Gestern (31.07.2019) kam Chef zu mir und sagte zuerst viele rätselhafte Gründe dass ich die Erwartung der Firma nicht erfüllt habe und dann hat mir eine Vertragsänderung gegeben, dass ab 01.August.2019 mein Gehalt von 4000 EUR auf 3500 EUR reduziert wird. Wenn ich die Vertragsänderung nicht unterschreibe, werde ich sofort von der Firma gekündigt. Ich hatte gestern keine Wahl deshalb hab ich die Vertragsänderung unterschrieben.

Heute (01.08.2019) habe ich plötzlich Gedanke, wenn die Firma irgendwann dieses Monates mich trotzdem kündigt, kann die zusätzlich noch ein paar hunderte EUR sparen.

Meine Fragen sind:

1) wenn ich heute (01.08) oder morgen (02.08) gekündigt würde, kann ich nichts dagegen machen, oder? Außer ich schnell wie möglich den neuen Job finde.

Übrigens, ab 05.08 mache ich eine Woche Urlaub (vor 2 Monaten schon genehmigt), deshalb denke ich, wenn die Firma mich kündigen möchte, heute oder morgen wäre beste Zeit.

2) Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (egal während der Probezeit oder nach Probezeit bis 31.10.2019), wenn ich in diesem Monat von der Firma gekündigt würde, habe ich noch 11 Urlaubstage restlich und ca. 24 Überstunden auf Zeitkonto, die entsprechen 11+3=14 Urlaubstage, allerdings beträgt Kündigungsfrist nur 10 Arbeitstage.

Wenn ich während der Kündigungsfrist zuerst eine Woche (5 Arbeitstage) krankschreibe, dann nehme ich 5 Urlaubstage für letzte Woche der Kündigungsfrist, am Ende bleiben noch 14-5 = 9 Urlaubstage nach Ende der Kündigungsfrist, werden die 9 Urlaubstage extra bezahlt?

Vielen Dank für eure Antwort und Vorschläge im Voraus!

Viele Grüße
Lee

-- Editiert von boyington123 am 01.08.2019 08:42

-- Editiert von boyington123 am 01.08.2019 08:54

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47469 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
1) wenn ich heute (01.08) oder morgen (02.08) gekündigt würde, kann ich nichts dagegen machen, oder? Außer ich schnell wie möglich den neuen Job finde.


Die Firma kann Dir doch gar nicht kündigen. Sie kann bestenfalls den befristeten Vertrag nicht verlängern.

Zitat:
Wenn ich während der Kündigungsfrist zuerst eine Woche (5 Arbeitstage) krankschreibe


Dann ist das Betrug, der zur fristlosen Kündigung und zur Sperre beim ALG führen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
boyington123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
1) wenn ich heute (01.08) oder morgen (02.08) gekündigt würde, kann ich nichts dagegen machen, oder? Außer ich schnell wie möglich den neuen Job finde.


Die Firma kann Dir doch gar nicht kündigen. Sie kann bestenfalls den befristeten Vertrag nicht verlängern.

Zitat:
Wenn ich während der Kündigungsfrist zuerst eine Woche (5 Arbeitstage) krankschreibe


Dann ist das Betrug, der zur fristlosen Kündigung und zur Sperre beim ALG führen kann.


Hallo HH,
danke für Ihre Antwort! Wenn die Urlaubstage nach der Kündigungsfrist auch noch nicht aufgebraucht werden können, dann werden die bezahlt, stimmt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von boyington123):
Ich hatte gestern keine Wahl deshalb hab ich die Vertragsänderung unterschrieben.
Doch hattest du. Nicht mehr für diese Bumsbude tätig zu sein.

Zitat (von boyington123):
Entwicklungsingenieur
Die Leute werden gesucht... Und die, die ich kenne, gehen nicht mit 4k nach Hause...

Zitat (von boyington123):
Wenn ich während der Kündigungsfrist zuerst eine Woche (5 Arbeitstage) krankschreibe
Krankschreibung ohne vorhandene Krankheit ist imho Betrug.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Warum soll bei einem befristeten Arbeitsvertrag keine vorzeitige ordentliche Kündigung möglich sein. Das hängt doch vom Inhalt des Arbeitsvertrages ab!

"Krankschreibung ohne vorhandene Krankheit ist imho Betrug.".

Ja, und was der AG macht ist im Prinzip Nötigung. Es besteht offensichtlich kein Grund für eine Kündigung, der AG will das Arbeitsverhältnis ja angeblich fortführen, er müsste also den befristeten Vertrag erst einmal erfüllen.

*** Anleitung zu Straftaten gelöscht ***

Ach ja, Der AG muss dir die Möglichkeit geben allen Urlaub und Überstunden abzufeiern, ansonsten muss er überschüssige Urlaubstage und Überstunden auszahlen. Krankheitstage während eines angemeldeten Urlaubs gelten überdies nicht als Urlaubstage.


-- Editiert von Moderator am 03.08.2019 11:32

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von boyington123):
Gestern (31.07.2019) kam Chef zu mir und sagte zuerst viele rätselhafte Gründe dass ich die Erwartung der Firma nicht erfüllt habe und dann hat mir eine Vertragsänderung gegeben, dass ab 01.August.2019 mein Gehalt von 4000 EUR auf 3500 EUR reduziert wird.
Diese Änderung zu schreiben war ein Fehler. In dieser Firma würde ich niemals arbeiten wollen.
Mein vorgehen wäre eine Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung. Der neue Vertrag wäre dann, bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens, automatisch ungültig und der alte wieder in Kraft. Da man bei solch einer Firma sowieso nicht arbeiten sollte, wäre es dann auch egal, dass man nach dem Jahr nicht übernommen werden würde.
4K????? Welcher Entwicklungsingenieur geht denn dafür arbeiten????? Selbst bei uns im Saarland ("Billiglohnland") liegen deren Gehälter DEUTLICH darüber. Als Entwicklungsingenieur kann man sich aussuchen, in welchem Betrieb man anfangen wird wenn man eine alte Stelle verlässt. Es erscheint mir so, als würdest du dich völlig unter Wert verkaufen und dein AG nutzt das schamlos aus.


Zitat (von hh):
Die Firma kann Dir doch gar nicht kündigen.
Doch natürlich. Der TE schrieb doch, dass dies explizit im Vertrag so vereinbart wurde. Das geht durchaus. Siehe dazu § 15 Absatz 3) TzBfG
Der TE schrieb doch, dass dies so im AV festgehalten wurde.



-- Editiert von -Laie- am 02.08.2019 14:05

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#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich würde eher anfangen mir was neues zu suchen als über ungelegten Eier zum brüten.
Man hat dir gesagt das du ne Flasche bist, die werden den Vertrag kaum verlängern.
Die Gehaltskürzung hast du unterschrieben - erledigt. Die werden die höchsten einen neuen befirsteten Vertrag anbieten und vermutlich nochmal weniger Geld (mir dir kann man esja machen)

Eine KRankschreibung bringt dir nichts, dein Vertrag läuft trotzdem aus

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Die Gehaltskürzung hast du unterschrieben - erledigt.
Nein, nicht erledigt, es geht bei 3 Monaten um 1500€. Da würde ich nicht zurückstecken.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

@laie
doch, erledigt, will mir scheinen. Denn 'Nötigung' zu beweisen, dürfte @boyington doch einigermaßen schwerfallen.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zur Überzeugung des Richters glaubhaft darlegen reicht. Ich würde es auf alle Fälle versuchen.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47469 Beiträge, 16805x hilfreich)

Schon, nur wissen wir nicht, was der AG in so einem Fall vorträgt. Der wird eine Geschichte auftischen, wonach es doch total großzügig von ihm war den AN überhaupt weiter zu beschäftigen.

So eine Strafanzeige kann der AG dann als Vorwand für eine fristlose Kündigung nehmen.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das kann natürlich passieren. No risk, no fun........

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