Hallo,
zunächst etwas zu meiner Person.
Ich bin 40 Jahre Jung und bin seit 10 Jahren bei einer Firma angestellt und zwar als IT-Supporter.
Die Firma verfügt über 2 Standorte. An einem dieser Standorte sind die Beschäftigten an einen Tarifvertrag angebunden, an dem anderen nicht.
Ich arbeite an dem Standort ohne Tarifvertrag (oT)
Alle Kollegen an beiden Standorten verüben die gleiche Tätigkeit.
Es hat sich nun herausgestellt, dass die Kollegen oT, einschließlich mir, finanziell sehr benachteiligt sind (bei mir ca. 1500€ Brutto/monatl.).
Die Firma verfügt an beiden Standorten, aufgrund ihrer Größe mit >100 Mitarbeitern, über Betriebsräte.
Über den Betriebsrat habe ich Auskunft von Durchschnittsgehältern erfahren und der zugrundliegende Tarifvertrag ist ja öffentlich einsehbar.
Die starken Gehaltsunterschiede sind somit definitiv keine Spekulation!
Viele Mitarbeiter wissen davon nicht und die es wissen, finden sich sehr benachteiligt und unfair behandelt. Vor allem weil, es auch keinen Ausgleich in einer anderen Form gibt. Im Gegenteil der Standort oT sogar strukturell im Rhein-Main Gebiet wg. höherer Lebenshaltungskosten sogar zusätzlich benachteiligt ist.
Eigentlich würde es so verstehen, dass es Aufgabe des Betriebsrates ist, deren Mitarbeiter dieser ja vertritt, darüber a) zu informieren und b) zu versuchen eine Änderung herbei zu führen. Das Unternehmen ist ein Weltunternehmen und wirbt sehr stark mit sozialen Werten.
Mich würde einerseits interessieren ob es grundsätzlich eine rechtliche Handhabung gibt und/oder es eine Empfehlung für ein Vorgehen hinsichtlich einer fairen und gerechten Gehaltsverteilung gibt?
-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 20:07
-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 20:08
Gehalt in Firma sehr unterschiedlich
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ALLERERSTE Frage:ZitatDie Firma verfügt über 2 Standorte. :
2 Standorte oder 2 verschiedene Rechtseinheiten?
Zitates eine Empfehlung für ein Vorgehen hinsichtlich einer fairen und gerechten Gehaltsverteilung gibt? :
Man möchte also den Standort noch mehr benachteiligen?
Zitatder Standort oT sogar strukturell im Rhein-Main Gebiet wg. höherer Lohnnebenkosten sogar zusätzlich benachteiligt ist. :
Was macht ein Unternehmen wohl mit Standorten die sich nicht wirtschaftlich betreiben lassen?
Zitatdarüber a) zu informieren :
Nö.
Zitates eine Empfehlung für ein Vorgehen hinsichtlich einer fairen und gerechten Gehaltsverteilung gibt? :
An den BR herantreten und ihn animieren zu versuchen eine Änderung herbei zu führen.
Wobei der halt die Interessen alle Mitarbeiter im Auge haben muss (siehe oben) und nicht nur einzelner.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat2 Standorte oder :
2 Standorte mit gleicher Rechtseinheit.
ZitatWas macht ein Unternehmen wohl mit Standorten die sich nicht wirtschaftlich betreiben lassen? :
Darum geht es hier nicht. Das Unternehmen ist sehr finanzstark. Eine Gefährdung des Standorts ist zu 100% ausgeschlossen.
ZitatWobei der halt die Interessen alle Mitarbeiter im Auge haben muss (siehe oben) und nicht nur einzelner. :
Es sind sehr viele Mitarbeiter betroffen und nicht das Interesse eines einzelnen.
Zitatm Gegenteil der Standort oT sogar strukturell im Rhein-Main Gebiet wg. höherer Lebenshaltungskosten sogar zusätzlich benachteiligt ist. :
Damit ist natürlich der Angestellte gemeint, der zusätzlich benachteiligt ist. Nicht der Standort oT
ZitatEigentlich würde es so verstehen, dass es Aufgabe des Betriebsrates ist, deren Mitarbeiter dieser ja vertritt, darüber a) zu informieren und b) zu versuchen eine Änderung herbei zu führen. :
Wo es keinen Tarifvertrag gibt, bestimmt der Betriebsrat bei der Lohngestaltung mit:
§ 87 BVerfG
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
(...)
"Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;"
RK
ZitatWo es keinen Tarifvertrag gibt, bestimmt der Betriebsrat bei der Lohngestaltung mit :
Den BR gibt es bereits seit mind. 6-7 Jahren und den Tarifvertrag am anderen Standort seit Gründung.
Hat der BR fahrlässig gehandelt, indem er die Belegschaft nicht darüber informierte?
Dadurch, dass die Belegschaft keine Kenntnisse darüber hatte, lag bisher kein "Auftrag" vor, eine Änderung herbei zu führen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage nach einer angeglichenen Gehaltsverteilung?
Ein Haustarifvertrag, kein Branchen-/Flächentarifvertrag?ZitatTarifvertrag am anderen Standort seit Gründung. :
ZitatEin Haustarifvertrag, kein Branchen-/Flächentarifvertrag? :
Verdi Groß + Außenhandel
Für den Betrieb in dem einen Tarifgebiet gilt der entsprechende Verdi-Flächentarif, für den Betrieb (zur selben Rechtseinheit gehörend) in dem anderen Tarifgebiet gilt der entsprechende Verdi-Flächentarif nicht?
Gibt es in dem Unternehmen einen Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat?
ZitatGibt es in dem Unternehmen einen Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat? :
Alles korrekt zusammen gefasst.
Ja, es gibt einen GBR
ZitatEs hat sich nun herausgestellt, dass die Kollegen oT, einschließlich mir, finanziell sehr benachteiligt sind (bei mir ca. 1500€ Brutto/monatl.). :
Das kann vorkommen. Oder auch genau umgekehrt.
Zitat:Die Firma verfügt an beiden Standorten, aufgrund ihrer Größe mit >100 Mitarbeitern, über Betriebsräte.
Über den Betriebsrat habe ich Auskunft von Durchschnittsgehältern erfahren und der zugrundliegende Tarifvertrag ist ja öffentlich einsehbar.
Die starken Gehaltsunterschiede sind somit definitiv keine Spekulation!
Starke Gehaltsunterschiede sind allerdings nichts rechtswidriges.
Zitat:Eigentlich würde es so verstehen, dass es Aufgabe des Betriebsrates ist, deren Mitarbeiter dieser ja vertritt, darüber a) zu informieren und b) zu versuchen eine Änderung herbei zu führen.
Betriebsräte können keine Tarifverhandlungen führen und keine Tarifverträge abschließen. Das können nur Gewerkschaften.
Zitat:Das Unternehmen ist ein Weltunternehmen und wirbt sehr stark mit sozialen Werten.
Kleiner Tip: Je lauter ein Arbeitgeber von "sozialen Werten", "Solidarität", "Gerechtigkeit" usw. trötet, desto mehr müssen die Mitarbeiter damit rechnen, beschissen und abgelinkt zu werden. (Die miesesten Arbeitsbedingungen gibt es bei Gewerkschaften und eher links stehenden Parteien und Kirchen.)
Zitat:Mich würde einerseits interessieren ob es grundsätzlich eine rechtliche Handhabung gibt
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nur Schlechterstellungen gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern, nicht aber Besserstellungen.
Wer daher als einziger Günstling des Chefs ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld erhält, wird nicht etwa unter Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. rechtswidrig schlechter gestellt, sondern in rechtlich zulässiger Weise bessergestellt.
Was eine erlaubte "Besserstellung" ist und was hingegen eine verbotene "Schlechterstellung", ist dabei abhängig von der großen Mehrzahl der Fälle bzw. einer allgemeinen Regel.
Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer für gleiche Arbeit ungleich entlohnen, ohne damit gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen. Das folgt aus der Vertragsfreiheit, die wenig wert wäre, wenn man bei (Neu-)Einstellungen über den Lohn nicht mehr verhandeln könnte.
Ausnahme sind Fälle, in denen eine ungleiche Bezahlung eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wäre, d.h. eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, wegen des Alters, wegen einer Behinderung, wegen des Glaubens, wegen der sexuellen Orientierung oder wegen der ethnischen Herkunft. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber im Ergebnis gleiche Arbeit gleich bezahlen, d.h. hier geht die Gleichbehandlung der Vertragsfreiheit vor.
(hensche.de)
Zitat:und/oder es eine Empfehlung für ein Vorgehen hinsichtlich einer fairen und gerechten Gehaltsverteilung gibt?
Die zuständige Gewerkschaft konsultieren. Einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Und sich nicht zu viele Hoffnungen machen, denn sehr viele "Ungleichbezahlungen" sind absolut zulässig.
ZitatDas Unternehmen ist sehr finanzstark. Eine Gefährdung des Standorts ist zu 100% ausgeschlossen :
Das bedeutet aber nicht, daß ein Unternehmen einen Standort nicht allein deshalb schließen kann, weil er teurer ist als ein anderer.* "Teurer" steht dabei für das Verhältnis von Kosten zu Ertrag.
___________________________
*) Z.B. weil das Unternehmen auch in Zukunft finanzstark bleiben möchte. Um das zu können, muss man nämlich rechtzeitig Kosten verringern. Nicht erst, wenn sie anfangen aus dem Ruder zu laufen oder gelaufen sind.
-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 23:37
Vielleicht habe ich was überlesen. Aber, hat man denn geprüft, ob der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist? Oder wenn er örtlich begrenzt ist, ob ein anderer Tarifvertrag für eben diese Filiale gilt?
Abgesehen davon, @ eh: wo steht bitteschön genau, dass ein Betrieb eine Filiale aus Kostengründen nicht schließen darf?
wirdwerden
ZitatOder wenn er örtlich begrenzt ist, ob ein anderer Tarifvertrag für eben diese Filiale gilt? :
Der Tarifvertrag ist örtlich begrenzt. Es gibt keinen anderen Tarifvertrag der gültig ist
Unsinn. Jemals was von einem "Haustarifvertrag" gehört?ZitatBetriebsräte können keine Tarifverhandlungen führen und keine Tarifverträge abschließen. Das können nur Gewerkschaften. :
Auch Haustarifverträge werden von den Gewerkschaften ausgehandelt. Nur, es gibt ja noch andere Optionen, wenn da wirklich eine Lücke existiert, nämlich eine Betriebsvereinbarung. Aus der sich ergibt, dass man sich z.B. in den Punkten xy an den Tarifvertrag der anderen Filiale anlehnt.
Ich denke, hier ist erst einmal der Betriebsrat gefragt. Ich würde auch mal schauen, wie Mitarbeiter mit der Qualifikation im Rhein/Main Gebiet in anderen Firmen bezahlt werden. Da kann man doch durchaus verschiedene akzeptable Konzepte erarbeiten. Nur, der BR muss wollen, das als Start.
wirdwerden
ZitatAbgesehen davon, @ eh: wo steht bitteschön genau, dass ein Betrieb eine Filiale aus Kostengründen nicht schließen darf? :
Wo habe ich behauptet, daß er das nicht darf?
Ich schrieb:
" Z.B. weil das Unternehmen auch in Zukunft finanzstark bleiben möchte. Um das zu können, muss man nämlich rechtzeitig Kosten verringern. Nicht erst, wenn sie anfangen aus dem Ruder zu laufen oder gelaufen sind."
ZitatZitat (von eh1960): :
Betriebsräte können keine Tarifverhandlungen führen und keine Tarifverträge abschließen. Das können nur Gewerkschaften.
Unsinn. Jemals was von einem "Haustarifvertrag" gehört?
Auch Haustarifverträge werden von Gewerkschaften ausgehandelt, Betriebsräte selbst sind nicht "tarifvertragsfähig".
Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, dann ist das erlaubt.ZitatEs hat sich nun herausgestellt, dass die Kollegen oT, einschließlich mir, finanziell sehr benachteiligt sind :
Das Gehalt muss man so halt selbst verhandeln.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
25 Antworten
-
4 Antworten