Gehalt in Firma sehr unterschiedlich

10. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
zerozero123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt in Firma sehr unterschiedlich

Hallo,

zunächst etwas zu meiner Person.
Ich bin 40 Jahre Jung und bin seit 10 Jahren bei einer Firma angestellt und zwar als IT-Supporter.
Die Firma verfügt über 2 Standorte. An einem dieser Standorte sind die Beschäftigten an einen Tarifvertrag angebunden, an dem anderen nicht.
Ich arbeite an dem Standort ohne Tarifvertrag (oT)
Alle Kollegen an beiden Standorten verüben die gleiche Tätigkeit.

Es hat sich nun herausgestellt, dass die Kollegen oT, einschließlich mir, finanziell sehr benachteiligt sind (bei mir ca. 1500€ Brutto/monatl.).
Die Firma verfügt an beiden Standorten, aufgrund ihrer Größe mit >100 Mitarbeitern, über Betriebsräte.
Über den Betriebsrat habe ich Auskunft von Durchschnittsgehältern erfahren und der zugrundliegende Tarifvertrag ist ja öffentlich einsehbar.
Die starken Gehaltsunterschiede sind somit definitiv keine Spekulation!

Viele Mitarbeiter wissen davon nicht und die es wissen, finden sich sehr benachteiligt und unfair behandelt. Vor allem weil, es auch keinen Ausgleich in einer anderen Form gibt. Im Gegenteil der Standort oT sogar strukturell im Rhein-Main Gebiet wg. höherer Lebenshaltungskosten sogar zusätzlich benachteiligt ist.

Eigentlich würde es so verstehen, dass es Aufgabe des Betriebsrates ist, deren Mitarbeiter dieser ja vertritt, darüber a) zu informieren und b) zu versuchen eine Änderung herbei zu führen. Das Unternehmen ist ein Weltunternehmen und wirbt sehr stark mit sozialen Werten.

Mich würde einerseits interessieren ob es grundsätzlich eine rechtliche Handhabung gibt und/oder es eine Empfehlung für ein Vorgehen hinsichtlich einer fairen und gerechten Gehaltsverteilung gibt?


-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 20:07

-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 20:08

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von zerozero123):
Die Firma verfügt über 2 Standorte.
ALLERERSTE Frage:
2 Standorte oder 2 verschiedene Rechtseinheiten?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von zerozero123):
es eine Empfehlung für ein Vorgehen hinsichtlich einer fairen und gerechten Gehaltsverteilung gibt?

Man möchte also den Standort noch mehr benachteiligen?
Zitat (von zerozero123):
der Standort oT sogar strukturell im Rhein-Main Gebiet wg. höherer Lohnnebenkosten sogar zusätzlich benachteiligt ist.


Was macht ein Unternehmen wohl mit Standorten die sich nicht wirtschaftlich betreiben lassen?



Zitat (von zerozero123):
darüber a) zu informieren

Nö.



Zitat (von zerozero123):
es eine Empfehlung für ein Vorgehen hinsichtlich einer fairen und gerechten Gehaltsverteilung gibt?

An den BR herantreten und ihn animieren zu versuchen eine Änderung herbei zu führen.
Wobei der halt die Interessen alle Mitarbeiter im Auge haben muss (siehe oben) und nicht nur einzelner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
zerozero123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
2 Standorte oder


2 Standorte mit gleicher Rechtseinheit.

Zitat (von Harry van Sell):
Was macht ein Unternehmen wohl mit Standorten die sich nicht wirtschaftlich betreiben lassen?


Darum geht es hier nicht. Das Unternehmen ist sehr finanzstark. Eine Gefährdung des Standorts ist zu 100% ausgeschlossen.

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei der halt die Interessen alle Mitarbeiter im Auge haben muss (siehe oben) und nicht nur einzelner.


Es sind sehr viele Mitarbeiter betroffen und nicht das Interesse eines einzelnen.

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#4
 Von 
zerozero123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von zerozero123):
m Gegenteil der Standort oT sogar strukturell im Rhein-Main Gebiet wg. höherer Lebenshaltungskosten sogar zusätzlich benachteiligt ist.


Damit ist natürlich der Angestellte gemeint, der zusätzlich benachteiligt ist. Nicht der Standort oT

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von zerozero123):
Eigentlich würde es so verstehen, dass es Aufgabe des Betriebsrates ist, deren Mitarbeiter dieser ja vertritt, darüber a) zu informieren und b) zu versuchen eine Änderung herbei zu führen.


Wo es keinen Tarifvertrag gibt, bestimmt der Betriebsrat bei der Lohngestaltung mit:

§ 87 BVerfG
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
(...)
"Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;"

RK

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zerozero123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wo es keinen Tarifvertrag gibt, bestimmt der Betriebsrat bei der Lohngestaltung mit


Den BR gibt es bereits seit mind. 6-7 Jahren und den Tarifvertrag am anderen Standort seit Gründung.
Hat der BR fahrlässig gehandelt, indem er die Belegschaft nicht darüber informierte?
Dadurch, dass die Belegschaft keine Kenntnisse darüber hatte, lag bisher kein "Auftrag" vor, eine Änderung herbei zu führen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage nach einer angeglichenen Gehaltsverteilung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von zerozero123):
Tarifvertrag am anderen Standort seit Gründung.
Ein Haustarifvertrag, kein Branchen-/Flächentarifvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
zerozero123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Ein Haustarifvertrag, kein Branchen-/Flächentarifvertrag?

Verdi Groß + Außenhandel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Für den Betrieb in dem einen Tarifgebiet gilt der entsprechende Verdi-Flächentarif, für den Betrieb (zur selben Rechtseinheit gehörend) in dem anderen Tarifgebiet gilt der entsprechende Verdi-Flächentarif nicht?

Gibt es in dem Unternehmen einen Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
zerozero123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Gibt es in dem Unternehmen einen Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat?


Alles korrekt zusammen gefasst.

Ja, es gibt einen GBR

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von zerozero123):
Es hat sich nun herausgestellt, dass die Kollegen oT, einschließlich mir, finanziell sehr benachteiligt sind (bei mir ca. 1500€ Brutto/monatl.).

Das kann vorkommen. Oder auch genau umgekehrt.
Zitat:
Die Firma verfügt an beiden Standorten, aufgrund ihrer Größe mit >100 Mitarbeitern, über Betriebsräte.
Über den Betriebsrat habe ich Auskunft von Durchschnittsgehältern erfahren und der zugrundliegende Tarifvertrag ist ja öffentlich einsehbar.
Die starken Gehaltsunterschiede sind somit definitiv keine Spekulation!

Starke Gehaltsunterschiede sind allerdings nichts rechtswidriges.

Zitat:
Eigentlich würde es so verstehen, dass es Aufgabe des Betriebsrates ist, deren Mitarbeiter dieser ja vertritt, darüber a) zu informieren und b) zu versuchen eine Änderung herbei zu führen.

Betriebsräte können keine Tarifverhandlungen führen und keine Tarifverträge abschließen. Das können nur Gewerkschaften.

Zitat:
Das Unternehmen ist ein Weltunternehmen und wirbt sehr stark mit sozialen Werten.

Kleiner Tip: Je lauter ein Arbeitgeber von "sozialen Werten", "Solidarität", "Gerechtigkeit" usw. trötet, desto mehr müssen die Mitarbeiter damit rechnen, beschissen und abgelinkt zu werden. (Die miesesten Arbeitsbedingungen gibt es bei Gewerkschaften und eher links stehenden Parteien und Kirchen.)

Zitat:
Mich würde einerseits interessieren ob es grundsätzlich eine rechtliche Handhabung gibt

Der ar­beits­recht­li­che Gleich­be­hand­lungs­grund­satz ver­bie­tet nur Schlech­ter­stel­lun­gen ge­genüber ver­gleich­ba­ren Ar­beit­neh­mern, nicht aber Bes­ser­stel­lun­gen.

Wer da­her als ein­zi­ger Günst­ling des Chefs ein vol­les Mo­nats­ge­halt als Weih­nachts­geld erhält, wird nicht et­wa un­ter Ver­s­toß ge­gen den ar­beits­recht­li­chen Gleich­be­hand­lungs­grund­satz bzw. rechts­wid­rig schlechter gestellt, son­dern in recht­lich zulässi­ger Wei­se bes­ser­ge­stellt.

Was ei­ne er­laub­te "Bes­ser­stel­lung" ist und was hin­ge­gen ei­ne ver­bo­te­ne "Schlech­ter­stel­lung", ist da­bei abhängig von der großen Mehr­zahl der Fälle bzw. ei­ner all­ge­mei­nen Re­gel.

Der Ar­beit­ge­ber kann sei­ne Ar­beit­neh­mer für glei­che Ar­beit un­gleich ent­loh­nen, oh­ne da­mit ge­gen den ar­beits­recht­li­chen Gleich­be­hand­lungs­grund­satz zu ver­s­toßen. Das folgt aus der Ver­trags­frei­heit, die we­nig wert wäre, wenn man bei (Neu-)Ein­stel­lun­gen über den Lohn nicht mehr ver­han­deln könn­te.

Aus­nah­me sind Fälle, in de­nen ei­ne un­glei­che Be­zah­lung ei­ne Dis­kri­mi­nie­rung im Sin­ne des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) wäre, d.h. ei­ne Dis­kri­mi­nie­rung we­gen des Ge­schlechts, we­gen des Al­ters, we­gen ei­ner Be­hin­de­rung, we­gen des Glau­bens, we­gen der se­xu­el­len Ori­en­tie­rung oder we­gen der eth­ni­schen Her­kunft. In sol­chen Fällen muss der Ar­beit­ge­ber im Er­geb­nis glei­che Ar­beit gleich be­zah­len, d.h. hier geht die Gleich­be­hand­lung der Ver­trags­frei­heit vor.
(hensche.de)

Zitat:
und/oder es eine Empfehlung für ein Vorgehen hinsichtlich einer fairen und gerechten Gehaltsverteilung gibt?

Die zuständige Gewerkschaft konsultieren. Einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Und sich nicht zu viele Hoffnungen machen, denn sehr viele "Ungleichbezahlungen" sind absolut zulässig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von zerozero123):
Das Unternehmen ist sehr finanzstark. Eine Gefährdung des Standorts ist zu 100% ausgeschlossen

Das bedeutet aber nicht, daß ein Unternehmen einen Standort nicht allein deshalb schließen kann, weil er teurer ist als ein anderer.* "Teurer" steht dabei für das Verhältnis von Kosten zu Ertrag.

___________________________

*) Z.B. weil das Unternehmen auch in Zukunft finanzstark bleiben möchte. Um das zu können, muss man nämlich rechtzeitig Kosten verringern. Nicht erst, wenn sie anfangen aus dem Ruder zu laufen oder gelaufen sind.

-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 23:37

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Vielleicht habe ich was überlesen. Aber, hat man denn geprüft, ob der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist? Oder wenn er örtlich begrenzt ist, ob ein anderer Tarifvertrag für eben diese Filiale gilt?

Abgesehen davon, @ eh: wo steht bitteschön genau, dass ein Betrieb eine Filiale aus Kostengründen nicht schließen darf?

wirdwerden

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#14
 Von 
zerozero123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Oder wenn er örtlich begrenzt ist, ob ein anderer Tarifvertrag für eben diese Filiale gilt?


Der Tarifvertrag ist örtlich begrenzt. Es gibt keinen anderen Tarifvertrag der gültig ist

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#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Betriebsräte können keine Tarifverhandlungen führen und keine Tarifverträge abschließen. Das können nur Gewerkschaften.
Unsinn. Jemals was von einem "Haustarifvertrag" gehört?

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Auch Haustarifverträge werden von den Gewerkschaften ausgehandelt. Nur, es gibt ja noch andere Optionen, wenn da wirklich eine Lücke existiert, nämlich eine Betriebsvereinbarung. Aus der sich ergibt, dass man sich z.B. in den Punkten xy an den Tarifvertrag der anderen Filiale anlehnt.

Ich denke, hier ist erst einmal der Betriebsrat gefragt. Ich würde auch mal schauen, wie Mitarbeiter mit der Qualifikation im Rhein/Main Gebiet in anderen Firmen bezahlt werden. Da kann man doch durchaus verschiedene akzeptable Konzepte erarbeiten. Nur, der BR muss wollen, das als Start.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon, @ eh: wo steht bitteschön genau, dass ein Betrieb eine Filiale aus Kostengründen nicht schließen darf?

Wo habe ich behauptet, daß er das nicht darf?

Ich schrieb:

" Z.B. weil das Unternehmen auch in Zukunft finanzstark bleiben möchte. Um das zu können, muss man nämlich rechtzeitig Kosten verringern. Nicht erst, wenn sie anfangen aus dem Ruder zu laufen oder gelaufen sind."

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Zitat (von eh1960):
Betriebsräte können keine Tarifverhandlungen führen und keine Tarifverträge abschließen. Das können nur Gewerkschaften.

Unsinn. Jemals was von einem "Haustarifvertrag" gehört?

Auch Haustarifverträge werden von Gewerkschaften ausgehandelt, Betriebsräte selbst sind nicht "tarifvertragsfähig".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von zerozero123):
Es hat sich nun herausgestellt, dass die Kollegen oT, einschließlich mir, finanziell sehr benachteiligt sind
Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, dann ist das erlaubt.
Das Gehalt muss man so halt selbst verhandeln.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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