In meinem Vertrag steht..........
Der AN erhält eine Bruttovergütung von ....,..€ monatlich,diese wird zum 15.eines jeden Monats für den laufenden Monat gezahlt...........
Mein Chef zahlt jedoch meist erst zwischen dem 28 und 30. eines jeden Monats. Jetzt,nachdem ich ihn mehrmals höflich daraufhingewiesen habe,daß z.B. mein Gehalt für den September 2009 am 15.09.2009 fällig ist,kommt er damit,daß das Gehalt für September am 15.10.2009 fällig ist.
Was ist nun richtig? Meines Erachtens würde es ja ansonsten heißen am 15.des Folgemonats..........oder habe ich da einen Denkfehler??
LG
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Gehalt kommt ständig zu spät.......
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Das kann schon so stimmen...
Bei mir steht z.B. das das Gehalt zum 01 für den vergangenen Monat gezahlt wird. Da die Abrechung aber immer so ca. 8-10 Tage dauert kann es schon mal sein das die Kohle erst am 14. auf dem Konto ist.
Gruß
Abbu
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es gibt grundsätzlich drei modelle, je nachdem, ob man seine kohle vor der geleisteten arbeit bekommt, im nachhinein oder eben 'halbehalbe' in der mitte. bei dir ist nun offenbar vereinbart 'in der mitte', also zum 15. des laufenden
monats. vertraglich hat sich also dein chef auf halbehalbe festgelegt.
nach bgb hätte er auch nicht recht: da wäre die leistung fällig am ende des monats.
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