Gehalt nach Insolvenzantrag

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.11.2024 07:53:15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt nach Insolvenzantrag

Mein Arbeitgeber wird in Kürze den Insolvenzantrag stellen. Alle Arbeitnehmer haben bisher ihre Gehälter voll bezahlt bekommen. Haben wir damit noch Anspruch auf Insolvenzgeld? Was müssen wir tun, um - solange wir nicht gekündigt wurden und wir weiter arbeiten - auch unser Gehalt bekommen?
Vielen lieben Dank für eine Rückmeldung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Sternchen789):
Was müssen wir tun,
Die AN--- sollten sich schon jetzt um andere Jobs bemühen.
Was denn sonst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18250 Beiträge, 6688x hilfreich)

... wie wäre es mit ein wenig googeln: Insolvenz Arbeitnehmer ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.11.2024 07:53:15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Recherchiert habe ich, allerdings sind einige Punkte unklar.
Schade, dass man hier kein sinnvolles Feedback bekommt.
Liebe Grüße an alle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18250 Beiträge, 6688x hilfreich)

@sternchen
... dann stell bitte die Fragen, die nach deiner Recherche offen geblieben sind.
Was du in deinem Sermon oben geschrieben hast, sind sicher keine 'unklaren Punkte'.

Welche Fragen sind offen, wenn du nur einen Beitrag gelesen hättest -
nachstehend die ersten beiden Treffer nach google-Suche:

https://www.kanzlei-chevalier.de/rechtsthemen/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/was-tun-bei-insolvenz-des-arbeitgebers
oder
https://www.die-kuendigungsschutzkanzlei.de/blog/insolvenz-des-arbeitgebers-was-tun-als-arbeitnehmer/

-- Editiert von User am 29. November 2024 22:46

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von Sternchen789):
Haben wir damit noch Anspruch auf Insolvenzgeld?

Nö.
Erst mal muss eine Insolvenz vorliegen, dann muss der Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachkommen, dann der entsprechende Antrag gestellt werden. Das wären die ersten Schritte.



Zitat (von Sternchen789):
Was müssen wir tun, um - solange wir nicht gekündigt wurden und wir weiter arbeiten - auch unser Gehalt bekommen?

Hoffen das genug Geld vorhanden ist, um die Gehälter zu zahlen.



Zitat (von Sternchen789):
allerdings sind einige Punkte unklar.

Dann einfach ganz konkret fragen - falls es nicht die beiden Fragen von oben waren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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