Gehalt und Kündigung Mini-Job

1. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)
Gehalt und Kündigung Mini-Job

Hallo,
eine etwas komplizierte Frage, aber vielleicht kann ja jemand helfen.

AN A ist arbeitet seit Ende März 2005 geringfügig (320 €) als Auslieferungsfahrer in einer Bäckerei und hat keinen Arbeitsvertrag bekommen. A bekommt ALG II zusätzlich. Nach dem 1. Monat beginnt der Chef AN A ständig mehr Aufgaben zuzuschreiben ohne ihm mehr Geld zu zahlen.
A kündigt nach 2 Monaten (leider nur mündlich), als sein Chef ihn darauf hinweist, dass dann auch das ALG II gesperrt wird. Daraufhin beginnt der Chef AN A regelmässig zu schikanieren (jeden morgen frech ins Gesicht grinsen)und lässt ihn sogar noch 1 h pro Tag mehr arbeiten (6 Tage die Woche von 4 Uhr früh an, ca. 22h/Woche für das megagehalt) und droht ihm auch, leider nie vor Zeugen.
AN A hat sich mittleriweile krank schreiben lassen und bekommt selbst da Anrufe er hätte zu erscheinen.
A hat mittlerweile mit dem Amt abgeklärt, dass er kündigen darf (auch mit ärztlicher Bescheinigung), jedoch soll er keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Wie schaut da die Kündigungsfrist aus, da A natürlich so schnell wie möglich da raus möchte und natürlich auch panische Angst hat noch einmal dorthin zu müssen.

Noch eine Frage, kann man wegen dem "mega" Gehalt was machen oder muss man sich alles gefallen lassen? A hat ausser seinen Gehaltsabrechnungen (Aushilfslohn) noch nie etwas schriftliches von seinem Arbeitgeber bekommen.

Ich hoffe mir kann jemand einen wirklich nützlichen Tip geben!

Ganz liebe Grüsse :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8058x hilfreich)

Da Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, müßten die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

BGB § 622 (1)
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Wenn ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis gilt, könnten die Kündigungsfristen darin auch länger vereinbart sein. Aber im Tarifvertrag steht auch ein Stundenlohn, den der AG zu bezahlen hätte.

Wurde denn bei Abschluß des Arbeitsvertrags, der auch mündlich erfolgen kann, ein Stundenlohn vereinbart?


-- Editiert von hamburgerin01 am 01.08.2005 23:05:44

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#2
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

ob ein TV Gültigkeit hat oder nicht weiss ich nicht. War bereits beim Anwalt und der konnte mir auch nichts sagen, oder wollte nicht...

Ja, es waren 80 € vereinbart, aber zu dem Zeitpunkt habe ich mind. 1,15 h pro tag weniger gearbeitet und über eine 6 Tage Woche wurde gar nicht geredet. Aber nachdem der Chef mir sagte, dass ich ja selbst nicht kündigen darf meinte er, "dann musst du ja alles machen, was ich will...", wie gesagt, nie vor Zeugen!

Habe nur vor kurzem gelesen, dass wenn in dem Betrieb Tariflohn gezahlt wird, muss dieses für jeden AN gelten...

Vielen Dank


-- Editiert von Spitzenmaus am 02.08.2005 00:13:43

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#3
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

Ist bei einem Aushilfsarbeitsverhältnis die Kündigungsfrist nicht geringer?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8058x hilfreich)

Nein, bei einem Aushilfsarbeitsverhältnis gelten auch die gesetzlichen Mindest-Kündigungsfristen.

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