Hallo, ich habe ein Job Angebot von einem Sicherheitsunternehmen in Berlin bekommen, als kaufmännische Fachkraft in Büro. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Die Firma will statt des Tarifgehalts nur Mindestlohn zahlen ( zumindest in der Probezeit). Das die das nicht dürfen, ist mir klar. Ich hätte den Job aber gerne und frage mich, ob es für mich rechtliche Konsequenzen haben könnte? Nicht das mir irgendwann ärger mit dem Zoll oder so bevor steht.
Gehalt unter allgemv. Tarifvertrag
Zitat:Ich hätte den Job aber gerne und frage mich, ob es für mich rechtliche Konsequenzen haben könnte?
Nicht das es mir bekannt wäre.
Ich habe jetzt 3,5 Monate dort gearbeitet und zum Ende des Monats gekündigt. Kann ich rückwirkend die Zahlung des Tarifgehaltes verlangen?
-- Editiert von steffi_bln am 19.11.2015 14:45
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Kann ich rückwirkend auf Zahlung des Tarifgehaltes verlangen? Da würde ich mal in den Arbeitsvertrag schauen - was steht denn da zur Verjährung von Lohnansprüchen? Oft gibt es nämlich sehr kurze Fristen. Aber zumindest für den Zeitraum der Frist können Sie eine entsprechende Lohnklage erheben.
Da steht 3 Monate nach Fälligkeit, dass ist ja fast der gesamte Zeitraum. Eher sehe ich ja ein Problem darin das ich damit "einverstanden" war.
Das dürfte kein Problem sein. Wenn die Fälligkeit der Monatsletzte ist, würde ich aber noch vor dem 30.11. klagen. Dann müßte das auch den Lohn für August umfassen.
Die Fälligkeit ist am 5. des Folgemonats. Muss ich den Arbeitgeber erst selbst dazu auffordern oder gleich Klage einreichen? Drohen dem Arbeitgeber Konsequenzen, weil er sich nicht an den Tarifvertrag gehalten hat?
Muss ich den Arbeitgeber erst selbst dazu auffordern oder gleich Klage einreichen? Es mag höflicher sein, den AG erst aufzufordern, aber vorgeschrieben ist es nicht. Und da es hier ja auch um Fristwahrung geht, haben Sie keine Zeit zu verlieren.
Drohen dem Arbeitgeber Konsequenzen, weil er sich nicht an den Tarifvertrag gehalten hat? Abgesehen von der Nachzahlung an Sie? Eher nicht.
Zitat:Muss ich den Arbeitgeber erst selbst dazu auffordern oder gleich Klage einreichen?
Sie können auch gleich Klage einreichen. Der Arbeitgeber weiß ja, wann das Gehalt fällig ist und ist ab dem Tag in Verzug, wenn er nicht das volle Gehalt pünktlich zahlt.
Dieser Arbeitgeber ist nicht nett, also gibt es keinen Grund, dass Sie es sind. Ich möchte nicht wissen, wieviele Arbeitnehmer von ihm um ihr verdientes Gehalt gebracht werden.
Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage für Sie.
-- Editiert von altona01 am 19.11.2015 18:09
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