Gehalt unter allgemv. Tarifvertrag

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)
Gehalt unter allgemv. Tarifvertrag

Hallo, ich habe ein Job Angebot von einem Sicherheitsunternehmen in Berlin bekommen, als kaufmännische Fachkraft in Büro. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Die Firma will statt des Tarifgehalts nur Mindestlohn zahlen ( zumindest in der Probezeit). Das die das nicht dürfen, ist mir klar. Ich hätte den Job aber gerne und frage mich, ob es für mich rechtliche Konsequenzen haben könnte? Nicht das mir irgendwann ärger mit dem Zoll oder so bevor steht.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129056 Beiträge, 41176x hilfreich)

Zitat:
Ich hätte den Job aber gerne und frage mich, ob es für mich rechtliche Konsequenzen haben könnte?

Nicht das es mir bekannt wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe jetzt 3,5 Monate dort gearbeitet und zum Ende des Monats gekündigt. Kann ich rückwirkend die Zahlung des Tarifgehaltes verlangen?

-- Editiert von steffi_bln am 19.11.2015 14:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)

Kann ich rückwirkend auf Zahlung des Tarifgehaltes verlangen? Da würde ich mal in den Arbeitsvertrag schauen - was steht denn da zur Verjährung von Lohnansprüchen? Oft gibt es nämlich sehr kurze Fristen. Aber zumindest für den Zeitraum der Frist können Sie eine entsprechende Lohnklage erheben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Da steht 3 Monate nach Fälligkeit, dass ist ja fast der gesamte Zeitraum. Eher sehe ich ja ein Problem darin das ich damit "einverstanden" war.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)

Das dürfte kein Problem sein. Wenn die Fälligkeit der Monatsletzte ist, würde ich aber noch vor dem 30.11. klagen. Dann müßte das auch den Lohn für August umfassen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Fälligkeit ist am 5. des Folgemonats. Muss ich den Arbeitgeber erst selbst dazu auffordern oder gleich Klage einreichen? Drohen dem Arbeitgeber Konsequenzen, weil er sich nicht an den Tarifvertrag gehalten hat?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)

Muss ich den Arbeitgeber erst selbst dazu auffordern oder gleich Klage einreichen? Es mag höflicher sein, den AG erst aufzufordern, aber vorgeschrieben ist es nicht. Und da es hier ja auch um Fristwahrung geht, haben Sie keine Zeit zu verlieren.
Drohen dem Arbeitgeber Konsequenzen, weil er sich nicht an den Tarifvertrag gehalten hat? Abgesehen von der Nachzahlung an Sie? Eher nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Zitat:
Muss ich den Arbeitgeber erst selbst dazu auffordern oder gleich Klage einreichen?

Sie können auch gleich Klage einreichen. Der Arbeitgeber weiß ja, wann das Gehalt fällig ist und ist ab dem Tag in Verzug, wenn er nicht das volle Gehalt pünktlich zahlt.
Dieser Arbeitgeber ist nicht nett, also gibt es keinen Grund, dass Sie es sind. Ich möchte nicht wissen, wieviele Arbeitnehmer von ihm um ihr verdientes Gehalt gebracht werden. :bang:

Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage für Sie.

-- Editiert von altona01 am 19.11.2015 18:09

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.680 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.660 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.