Gehalt zu spaet

13. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
anyron2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt zu spaet

Ich arbeite in einer Privatklinik und erhalte seit Januar mein Gehalt regelmaessig 1-2 Tage zu spaet ausbezahlt.

Wie sieht das rechtlich aus? In meinem Arbeitsvertrag steht klar drin, dass ich zum 15. bezahlt werden muss.

Wie kann ich meinem Arbeitgeber klarmachen, dass er so zu zahlen hat, dass ich am 15. eines Monats ueber mein Geld verfuegen kann? Ich komme ja auch nicht staendig zu spaet zum Dienst.. also warum sollte er staendig zu spaet zahlen??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

quote:
In meinem Arbeitsvertrag steht klar drin, dass ich zum 15. bezahlt werden muss.


Aha. Und wie lautet der Vertragstext?

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Hier kann man die Verzugszinsen für die 2 Tage berechnen -> http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

Bei angenommenen 2500 € Brutto bekommt man schätzungsweise an Verzugszinsen das Geld für einen Brief raus, wenn man Porto, Papier, Umschlag und paar Cent für Druckertinte rechnen würde).
Wegen 2 Tagen Verzug zu klagen wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Und ein Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft rechtfertigt das auch noch nicht.
MfG

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#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Wenn es sich regelmäßig nur um eine Verzögerung von 1-2 Tagen handelt, liegt der Verdacht nahe, daß Dein Arbeitgeber gar nicht schuld an der Verzögerung ist.

Forsche doch mal (ganz freundlich !) nach, wann der Arbeitgeber den Überweisungsauftrag zu seiner Bank gegeben hat.
Ein nettes persönliches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin bringt Dir sicher die entsprechenden Informationen.

Wenn - wie ich vermute - sich herausstellt, daß entweder die Bank des Arbeitgebers oder Deine Bank mit der Überweisung bummelt, kannst Du Deinen AG bitten, seiner Bank auf die Füße zu treten oder Dich bei Deiner Bank beschweren.

Bummelt die Bank Deines Arbeitgebers, könntest Du auch mit Euerem Betriebsrat (soweit vorhanden) sprechen, da es dann ja sicher nicht nur Dich betrifft.

Wie >venotis< schon bemerkt hat, lohnt es sich aber nicht, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen (und damit das Arbeitsverhältnis zu belasten !).



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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
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#4
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 96x hilfreich)

ich kann dem nur zustimmen.

Wegen 2 oder 3 tagen sollte man nicht vor Gericht ziehen.

Wahrscheinlich liegt der Fehler bei irgendeiner Bank.
Einfach mit dem Arbeitgeber reden.
Wenn der doch schuld sein sollte, dann kann man immernoch den betriebsrat einschalten, sollte keine Änderung in Sicht sein.

Ich halte aber nichts davon, gleich den BR einzuschalten. Einfach mit der zuständigen Person reden. Das kann man auch prima alleine schaffen, da braucht man wirklich keinen BR.

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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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