Gehalt zu spät bzw. garnicht

18. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)
Gehalt zu spät bzw. garnicht

Hallo, stimmt es dass wenn mein AG nicht nach 3 tagen zahlt, ich auch nicht arbeiten gehn brauch??? da in meinem Vertrag steht dass mein Gehalt immer rechtzeitig am ende des Monats überwiesen wird und ich bisher noch nicht bekommen habe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2533x hilfreich)

quote:
Hallo, stimmt es dass wenn mein AG nicht nach 3 tagen zahlt, ich auch nicht arbeiten gehn brauch???


Nein, das stimmt (leider) nicht.
Näheres dazu hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html


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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

/// ... wenn mein AG nicht nach 3 tagen zahlt, ich auch nicht arbeiten gehn brauch???

schöne idee, aber blödsinn.
wenn du gerade erst dort angefangen hast, kann es sein, dass du nicht gleich in den gehaltslauf mit reinkommst, so dass es beim ersten mal zu verzögerungen kommen kann. später sollte die gehaltszahlung dann aber richtig laufen.

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#3
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

bin seit 3 jahren da

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

... dann bitte einmal 'butter bei die fische'.
dein AG zahlt also den lohn nicht zum monatsende, so dass du erst mit verzögerung darüber verfügen kannst.
- kommt das gelegentlich vor oder regelmäßig
- wie hoch ist die typische verzögerung

vermutlich wirst du einen titel vor gericht bekommen, dass dein AG vertragswidrig handelt. wahrscheinlich kannst du auch zinsen für den verzug beanspruchen. gleichwohl: was wird es dir tatsächlich helfen.

deine arbeitskraft verweigern kannst gegebenenfalls, wenn dein AG mit mind. zwei monatsgehältern im rückstand ist, und auch dann nur nach ankündigung usf. - ein instrument, das man nicht ohne fachlich unterstützung nutzen sollte.

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