Gehalt zum 15.

1. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.07.2023 15:11:06
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt zum 15.

Hallo,
folgende Situation: zum 01.06.23 eine neue Stelle angefangen, vertraglich wird zum 15. Eines Monats das Gehalt bezahlt, in meinem Falle somit zum 15.07....Ich habe angefragt ob ich zum 01.07 einmalig einen Abschlag haben kann um Miete ect leisten zu können. Leider habe ich das nicht bekommen. Was kann ich tun ? Gibt es ein Amt die einem das leihen in solchen Situationen?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40687 Beiträge, 6589x hilfreich)

Zitat (von Ruhrpottperle ):
Was kann ich tun ?
Jetzt ist es wohl bisschen spät für einen Antrag auf Bürgergeld wegen Bedürftigkeit Überbrückungsdarlehen.
Da kannst du mE nur auf Freunde vertrauen die dir für diese kurzen 2 Wochen mal was leihen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130371 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Ruhrpottperle ):
Was kann ich tun ?

Mit den Gläubigern entsprechend Kontakt aufnehmen.
Familie, Freunde, Bekannte anfragen.

Warum hat man kein Puffer für solche Fälle?



Zitat (von Ruhrpottperle ):
Gibt es ein Amt die einem das leihen in solchen Situationen?

Heute ist Samstag, Montag ist schon der 03.08. ... kann man also vergessen ...




-- Editiert von User am 1. Juli 2023 13:37

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20346 Beiträge, 7363x hilfreich)

Du solltest umgehend mit deinem Vermieter sprechen, wenn du im Moment die Miete nicht zahlen kannst, dass er dir Aufschub gewährt.
- Verwandte und Bekannte anpumpen
- bei der Bank nachfragen um einen Kurzkredit

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20346 Beiträge, 7363x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Montag ist schon der 03.08. ..

... du eilst der Zeit voraus

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