hallo,
es stellt sich mir folgende frage:
ist es einem arbeitgeber möglich, nach einer durch ihn ausgesprichenen fristgerechten (2 wochen in der probezeit) kündigung bereits ausgezahltes gehalt vom arbeitnehmer zurückzufordern. als begründung liegt das zwischen beiden seiten einvernehmliche fehlen des AN am arbeitsplatz vor.
im vielen dank.
Gehalt zurückzahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Versteh ich nicht,
Jemand fängt irgendwo an zu arbeiten, kündigt dann in der Probezeit selbst und soll das bislang erarbeitete Gehalt zurückzahlen ?
Wie war das mit dem einvernehmlichen Fehlen ???
P.
hallo,
es wurde nicht den vollen monat gearbeitet, am monatsende aber das volle gehalt ausgezahlt. zuviel ausgezahltes soll nun zurückgefordert werden.
das einvernehmen erfolgte mündlich. AN: "komme nicht mehr", AG: "ok".
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weiss den jemand rat? wäre sehr dankbar.
Demnach wurde das Gehalt im Voraus bezahlt ?
Denke schon, daß der AG berechtigt ist, es zurückzufordern.
P.
Achso, nein, Quatsch, es wurde nciht im Voraus bezahlt.
Trotzdem ist der AG berechtigt, das (anteilig) zurückzufordern, ist doch logisch, wieso sollte im umgekehrten Falle der AN Geld für etwas bekommen, was er nicht geleistet hat ?
P.
überlege dir: wenn der ArbGeb klagt, bekommt er wohl recht. nütz ihm das was, wenn du ohnehin nahezu pleite bist (oder arbeitslos)? vielleicht ein wertloser titel.
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