Gehalt/Vertrag

6. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kaskamel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt/Vertrag

Guten Tag,
Ich habe einen Vertrag der ein festes Gehalt bei 40h Arbeit die Woche beinhaltet. Ich bin physiotherapeut und arbeite im 20min-Takt, das ist die Behandlungszeit pro Patient. Jetzt ist mein Chef der Meinung, wird der Plan nicht voll und es entstehen Lücken, wäre dies nicht als Arbeitszeit zu werten. Im letzten Jahr hatte er diese Lücken zusammengerechnet und kam seiner Logik nach auf vier Tage, die ich praktisch nicht gearbeitet habe. Daraufhin ließ er mir die Wahl: das Gehalt dür diese Zeit zurückzahlen oder auf vier Urlaubstage verzichten. Damals entschied ich mich für den Verzicht auf Urlaub. Jetzt frage ich mich, ob er das rechtens war und und wie ich reagieren sollte, wenn dieselbe Debatte dieses Jahr wieder im Raume steht.

Danke und LG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Nein, das ist nicht rechtens.
Der AG hat erstmal dafür zu sorgen, dass der Plan voll ist.

Wenn sich Lücken ergeben, dann musst du eben andere Dinge erledigen und die auch dokumentieren. Arztberichte verfassen, Patientendoku, gründlichere Reinigung der Behandlungsliegen, Räume etc.

Oder den Chef fragen mit welcher Arbeit du die aktuelle Lücke füllen sollst (und das immer gut dokumentieren)
Kleiner Tipp außerhalb des Arbeitsrechts. Wenn du nicht allzusehr an genau dieser Arbeitsstelle hängst, dann bewirb dich einfach wo anders. Die meisten Praxen suchen. Ich kenne mindestens 2 bei uns sie aktuell gerne neue Therapeuten nehmen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Das dürfte nicht rechtens sein.

Zitat (von Kaskamel):
Ich habe einen Vertrag der ein festes Gehalt bei 40h Arbeit die Woche beinhaltet.
Das Gehalt hat der AG dir zu zahlen. Lückenlos.
Du musst aber deine Arbeitskraft auch bei Lücken anbieten.

Habt ihr in der Praxis eine flexible Arbeitszeitregelung/Zeitausgleichsregeleung ? Also ein Arbeitszeitkonto mit Plus-/Minusstunden?

Wie hat der AG denn die *Lücken* ermittelt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie hat der AG denn die *Lücken* ermittelt?


Das kann der AG entweder händisch durch den Terminkalender auslesen oder im Abrechnungsprogramm nachgucken. Dort gibt es entsprechende Auflistungen. Da sieht man dann auch, wenn Lücken z.B: durch Ausfälle oder nicht vergebene Termine entstehen.
Genau aus dem Grund haben wir zusätzliche Positionen eingeführt, damit der Therapeut auch dokumentieren kann, was er tut, wenn eben ein Termin ohne Patient stattfindet (also Bürozeit, Desinfektion, aufräumen o.ä.)

Wichtig einfach nur das Wissen, dass der AG für genügend Arbeit (muss ja nicht immer am Patienten sein) zu sorgen hat und das der AN seine Arbeit auch in Lücken anbietet bzw. dokumentiert, was er so tut.

Aber, wenn ich mir den anderen Thread mit dem KUG anschaue, würde ich mir eine andere Praxis suchen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen