Gehaltnachzahlung/Abfindung/Resturlaub

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
pueppy
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Gehaltnachzahlung/Abfindung/Resturlaub

Hallo, wer von Euch kann mir sagen ob die ARGE ALG1 mir das noch fehlende Geld meiner Ex- Firma anrechnen darf??

sprich ich wurde unter Tarif bezahlt und deswegen stehen noch Gehaltnachzahlungen aus, sowie ein Resturlaub von 18 Tagen.

Ich habe Brief von der ARGE bekommen wo drin steht das die ARGE dieses Geld was die EX- Firma mir überweisen soll, direkt ans ARGE Center gehen soll anstatt auf mein Konto.

Bitte helft mir...
Danke für Eure Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


falls dir dein AG noch resturlaub abgelten muß
würde für diesen zeitraum dein anspruch auf ALG ruhen
( § 143 SGB III )
hast du aber dennoch ab dem ersten tag der arbeitslosigkeit ALG bekommen,
wird die urlaubsabgeltung, die du noch bekommen müsstest, damit verrechnet

heißt, die ARGE will das zuviel gezahlte ALG zurückhaben

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

:forum:
Stellen Sie Ihre Frage besser unter "Sozialrecht" und gucken Sie vorhernochmal auf den Bescheid, von wem der gekommen ist. AlgI zahlt die Agentur für Arbeit, AlgII das Jobcenter. Das sind zwei verschiedene Geschichten.

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