Hallöchen.
Ich würde gern wissen, wann, also in welchem Zeitraum, der AG eine Gehaltsabrechnung erstellen muss?
Wie wäre es, wenn vertraglich eine Ausschlussfrist für Ansprüche vereinbart ist, die 1 Monat nach der Abrechnung endet, der AN aber nie eine solche erhält...trotz Aufforderung.
Kann der AG dann sozusagen wann es ihm beliebt noch Ansprüche geltend machen, weil ja die Frist erst nach Erstellung der Abrechnung endet?
Kennt sich jemand damit aus?
Herzlichen Dank schonmal.
Noidea
Gehaltsabrechnung Zeitpunkt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
'§ 108
Abrechnung des Arbeitsentgelts
(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.'
-> http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html
----------------------
Also wäre erst mal die Frage, was zum Zahlungszeitpunkt vereinbart wurde. Und was genau steht da (im genauen Wortlaut!) zu der Ausschlussfrist im Vertrag?
Ich habe auch eine dazu passende Frage, habe gerade einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Bin Student und nur auf Stundenbasis angestellt. Jetzt macht die Firma am 23. ihre Abrechnung. Da Sie dann aber nicht wissen wie viel ich in diesem Monat arbeite, werde ich mein Gehalt also immer mit einem Monat verzögerung bekommen! Heißt also obwohl ich seit Anfang des Monats arbeite bekomme ich erst Ende Juni das Geld dafür.
Steht so leider auch im Arbeitsvertrag. Ist das überhaupt legal, so lange die Abrechnung heraus zu zögern?
Danke schon mal im voraus
-- Editiert von Thomas_berlin am 14.05.2008 20:55:54
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Die Abrechnung am 23. des Monats ist die Abrechnung für den Vormonat? Heftig. Aber nein, es gibt keinerlei Gesetz was dem AG solch eine Handlungsweise verbietet. Aus §108 GewO lässt sich leider auch in der Neufassung von 2003 nichts herleiten um andere Ansprüche geltend zu machen.
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