Guten morgen,
ich hätte mal ne Frage zum Gehalt die mir echt wichtig ist:
In unserer Firma sind 38,5 Std. tariflich geregelt.
Nun ist es so, dass unsere tatsächliche Arbeitszeit allerdings nur ca. 27 Std. beträgt, aber 38,5 gezahlt werden.
Ich selbst arbeite lt. Vertrag Teilzeit (23 Std.) und bekomme mein Gehalt anteilsmäßig von 38,5 Std.
Ist dies zulässig?? Muß mein AG mich anteilsmäßig auf 27 Std. bezahlen??
Unsere Vollzeitkräfte bekommen wie gesagt, 38,5 Std. für 27 Std. arbeit gezahlt.
D. h. im Klartext werden sie für 4 Std. mehr arbeit doppelt so gut bezalt wie ich!!
Lieb Grüsse
Jedini
-- Editiert von jedini831 am 03.11.2005 11:48:05
-- Editiert von jedini831 am 03.11.2005 11:49:09
Gehaltsanpassung??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Im Prinzip hat der Arbeitgeber so eine Art Gleichbehandlungspflicht seinen Arbeitnehmern gegenüber. Aber ich kapier einfach nicht, wieso der Arbeitgeber Stunden verschenkt, kann den eigentlichen Sachverhalt nicht beurteilen.
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"Chylla"
Hallo Chylla,
erstmal danke für die Antwort.
Die angesprochene Gleichbehandlungspflicht heißt im Klartext, dass er mein Gehalt anpassen muß?
Wir sind eine Arztpraxis, in der die Sprechstunden halt nur ca. 27 Std. betragen. Natürlich kann man da nie von pünktlichem Feierabend sprechen
-- Editiert von jedini831 am 04.11.2005 06:27:58
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein, heisst es nicht unbedingt. Wenn die Vollzeitkräfte eben die "vollen Öffnungszeiten" da sind, diese aber eben nur betriebsbedingt 27 Stunden, sind aber dennoch das reguläre Vollzeitgehalt bekommen, kann man das nicht unbedingt auch auf Teilzeitkräfte anwenden. Wäre anders, wenn Du Teilzeit 27 Stunden hättest, und nur Dir wird auch anteilig gezahlt. Müsstest Du echt einen Anwalt (oder Gewerkschaft) fragen, ob da Anspruch auf mehr besteht, ich vermute eher nicht.
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"Chylla"
Welcher Arzt leistet sich denn heutzutage den Luxus tatsächlich mehr zu bezahlen als er muss? Die sind doch eher vom Geiz gezeichnet.
Wieviele Mitarbeiter sind denn dort tätig (ohne Azubi)? (mit welcher Stundenanzahl pro Woche)
MfG
Hallo Venotis,
kenn ich aber auch, ein Arzt, der das Geld nicht mehr nötig hat, hat Dienstags und Donnerstags nur halbtags auf. Zahlt aber seinen drei Vollzeitkräften den normalen Vollzeittarif, denn die können ja gar nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
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"Chylla"
@ venotis
Hallo, wir sind ohne Azubi zu zweit. Weshalb fragst Du?
In puncto Geiz muß ich Dir zustimmen, aber welcher AG ist das heute nicht, egal aus welchem Berufszweig?
MfG
@Chylla, dann hat es vielleicht was mit den ursprünglichen Verträgen zu tun, die mal auf Vollzeit waren und nicht geändert wurden...eine Seltenheit ist es trotzdem.
@jedini Ich fragte wegen dem Kündigungsschutz. Sowas sollte man beachten, wenn man daran denkt an den Arbeitgeber (möglicherweise) Forderungen zu stellen. Könnte nämlich sein, dass das Anliegen nicht so gut ankommt und dann ist man ganz schnell und unkompliziert draußen. Bei nur 2 Mitarbeitern gibt es keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.
MfG
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