Guten Abend zusammen,
vielleicht ist jemandem ein ähnlicher Fall bekannt:
Ich habe mit meinem - man muss wohl sagen "ehemaligen Chef" - Mitte Mai vereinbart, dass ich zum September 2006 eine Gehaltsanpassung bekomme. Dieses wurde auch als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schriftlich fixiert. Nun ist zum 01.08. ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter wurde über das veränderte Gehalt zum September '06 informiert und wollte sich ggf. dazu noch äußern. Nun ist es aber so, dass das "alte" Gehalt ausbezahlt wurde, da man sich mit den Tatsachen schlicht und ergreifend nicht auseinander gesetzt hat und man will sich nun in den nächsten Tagen dazu äußern. Meine Frage wäre, ob diese im Mai bereits schriftlich fixierte Gehaltsanpassung abgelehnt werden kann und macht es ggf. Sinn mit einem RA dagegen vorzugehen ?
Ich danke !
Gehalts"anpassung"
27. September 2006
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Frage vom 27. September 2006 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalts"anpassung"
#1
Antwort vom 27. September 2006 | 19:46
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Kommt drauf an, was genau in dieser 'Anpassung' drinsteht.
#2
Antwort vom 27. September 2006 | 22:18
Von
Status: Praktikant (661 Beiträge, 97x hilfreich)
Wenn die Anpassung eine verbindliche Gehaltserhöhung ist, dann kann man das einklagen - einen Rechtsanwalt braucht man dafür nicht unbedingt, zumal man die Kosten auch wenn man gewinnt selbst tragen müsste.
nur bei wirklich großen Gehaltssprüngen wird das honoar für den Anwalt weniger als das zu erwartende Geld sein
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