Gehaltsauskunft von Arbeitgeber für Stiftung

27. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ms.Cyanide
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltsauskunft von Arbeitgeber für Stiftung

Hallo liebes Forum,

ich habe mich vor kurzem bei einer Stiftung für ein Stipendium beworben. Nachdem ich eine Zusagen bekommen habe, wollten sie die Kontaktdaten von meiner Chefin haben um Sie darüber zu informieren.

Nun frage ich mich, ob die Stiftung Informationen zu mir (z.b. Gehalt etc) von meinem Arbeitgeber anfragen darf bzw. ob es meiner Chefin dann erlaubt ist, auf solche Fragen zu antworten. Besteht hier Datenschutz?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!

LG
Ms.Cyanide

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Ms.Cyanide):
ob die Stiftung Informationen zu mir (z.b. Gehalt etc) von meinem Arbeitgeber anfragen darf

Ja, darf sie.



Zitat (von Ms.Cyanide):
ob es meiner Chefin dann erlaubt ist, auf solche Fragen zu antworten.

Da kommt es ganz entscheidend darauf an, was genau in den vertraglichen Vereinbarungen / Bedingungen der Stiftung steht und was genau überhaupt gefragt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ms.Cyanide
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry Van Sell,

vielen Dank schon ein mal für deine Antwort!

Eine vertragliche Vereinbarung habe ich gar nicht. Ich hatte der Stiftung meine Bewerbung zugesendet und darauf hin per E-mail eine Zusage erhalten, mit den Daten der Förderung (Förderdauer, Förderhöhe) und dass ich, falls sich bei mir etwas ändert, Sie unverzüglich informieren muss.
Ansonsten war nur noch die Bedingung, dass ich sie zweimal im Jahr über meinen Fortschritt informieren muss (Semesterbericht, Immatrikulationsnachweis usw).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Ms.Cyanide):
Eine vertragliche Vereinbarung habe ich gar nicht.

Mit Sicherheit wird man die haben, denn die ist Grundlage das überhaupt Geld fließt ...



Ohne Erlaubnis (gesetzlich oder vom Betroffenen selbst) darf die Stiftung fragen. aber die Chefin nicht auf alles antworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Es könnte aber sein, dass das Stipendium ziemlich schnell zu Ende ist, wenn man der Chefin verbietet, auf Fragen der Stiftung zu antworten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ist die Voraussetzung für das Stipendium - und auch das Studium - ein bestehendes Arbeitsverhältnis?
Ist die Förderung abhängig vom Gehalt? Dann kann der Anspruch auf diese Auskunft berechtigt sein.

Allerdings wäre der richtige Weg hier, dass die Stiftung über dich eine Nachweis deines AG fordert, aus dem sich die notwendigen Angaben (zu z. B. Gehalt, Arbeitszeit usw.) ergeben. Dass eine Stiftung das telefonisch erfragt und sich notiert, scheint mir eher unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

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