Gehaltserhöhung?

12. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Regloh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltserhöhung?

Hallo,
ich habe einen Job als geringfügig Beschäftigte (10 Stunden pro Woche). Ich habe seit 7 Jahren den gleichen Stundenlohn. Ich habe nun angefragt, ob eine Anpassung des Stundensatzes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten möglich ist. Dies wurde aber abgelehnt. Es sei im Arbeitsvertrag keine Lohnanpassung vereinbart worden, so die Begründung.
Besteht die Möglichkeit bzw. ein Rechtsanspruch auf eine Erhöhung?

Beste Grüße.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Regloh, hat es denn Anpassungen in deiner Firma für die naderen Mitarbeiter in der Zwischenzeit gegeben?

MfG

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#2
 Von 
Regloh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, haben sie, aber die haben im Gegensatz zu mir, einen Arbeitsvertrag nach Tarifvereinbarung (BAT). Mir hat man vor zwei Jahren diesbezüglich eine neuen Arbeitsvertrag angeboten, allerdings befristet bis zum Jahresende. Das habe ich abgelehnt, weil mein derzeitiger Arbeitsvertrag unbefristet ist und ich schon 13 Jahre in der Firma arbeite.

mfg

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ist das eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder wenden die nur den BAT per Vertragsvereinbarung an?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Regloh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ein Schulverband (Schulspeisung). Die wenden den BAT nur teilweise an. Ich glaube nicht das es zum öffentlichen Dienst gehört.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Auf der folgenden Seite finden sich genau zu Ihrer Frage hilfreiche Informationen:
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

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#6
 Von 
Regloh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe. Ich sehe aber dass es zu diesem Thema noch keine allgemeingültigen gesetzlichen Festlegungen gibt. Ich werde mein Glück weiter versuchen.

mfg

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Ich würde nicht mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten argumentieren, sondern mit über Jahre hinweg kontinuierlich guter Leistung, Zuverlässigkeit, eventuell Mehraufgaben, die man aufgrund der langen Erfahrungen zusätzlich übernehmen konnte etc. Dass das Leben teurer geworden ist, ist kein Grund für eine Gehaltserhöhung (ist nicht das gleiche wie eine Gehaltsanpassung). Gute Leistung schon.

Gruß karamel

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Auf die von mir angegebene Seite haben Sie nicht geguckt, oder?:

Gleichbehandlung: anteiliges Gehalt
Im Arbeitsrecht - also für alle Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber - gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung bei Teilzeit.
Wenn z.B. ein Vollzeitbeschäftigter
monatlich 1.700 Euro brutto verdient bei 40 Arbeitsstunden wöchentlich, muß ein mit 10 Stunden wöchentlich beschäftigter vergleichbarer Arbeitnehmer genau 425 Euro ( = 1/4 von 1.700) brutto im Monat verdienen.

Das Nettoeinkommen liegt dann zwar bei nur etwa 400 Euro, aber für den Vergleich zählt das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall nicht das Bruttogehalt auf 400 Euro reduzieren mit der Begründung, der Arbeitnehmer wäre dann ja versicherungs- und steuerfrei und hätte deshalb netto nicht weniger Gehalt. Er wäre trotzdem benachteiligt, weil er nicht sozialversichert ist.

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