Gehaltserhöhung geringer als vereinbart

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
AntonBeze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltserhöhung geringer als vereinbart

Hallo zusammen.
Folgender Fall:
Ich arbeite seit mittlerweile 6 Jahren in einem Unternehmen.
Im Februar hatte ich mein Jahresgespräch in dem ich eine Gehaltserhöhung von 400€ zugesprochen bekommen habe. Diese werden ab dem 01.06. gültig.
Schriftlich habe ich nichts bekommen, jedoch hat mein Chef alles in eine Excel Tabelle eingetragen. Nun hat er mich angerufen um mir die Freudige Nachricht mitzuteilen, dass es in trockenen Tüchern ist und ich die vereinbarten 300€ ab dem 01.06. wie besprochen bekommen werde....

'Moooomentmal. Eigentlich waren 400€ ausgemacht....' Da hat er gestockt, mir dann gesagt ich soll doch glücklich sein, dass ich 300€ kriege, und dass er mit mir darüber nicht am Telefon sprechen will.

Meine Frage ist nun, wie verbindlich ist so eine mündliche Vereinbarung in einem offiziellen Jahresgespräch? Kommenden Freitag sehen wir uns. Wie soll ich mich verhalten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Hier kann vermutlich keiner einschätzen, ob Dein Chef Dir eine Lohnerhöhung geben darf oder nicht - wenn er das seinerseits mit wem-auch-immer besprechen musste (und darauf deutet die Formulierung "ist jetzt in trockenen Tüchern..." ja hin), wird da rechtsverbindlich wohl nichts zu holen sein.

Da die Firma mit Dir ja aber wohl zufrieden ist, würde ich schon darauf hinweisen, dass eine gewisse Enttäuschung auf Deiner Seite bleibt, dass die besprochenen Modalitäten seitens der Firma nicht eingehalten werden. Da soll Cheffe doch gerne mal was dazu sagen.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Müfle7614
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Anton,

wichtig ist hier, dass Du gerichtsfest beweisen kannst, dass Du die Gehaltserhöhung in besagter Höhe zugesprochen bekommen hast.
Ohne Zeuge wird das schwierig.

Selbst wenn Du Zeugen hast, ich würde es auf sich beruhen lassen. Es besteht die Gefahr, dass Du das Verhältnis zu Deinem Chef störst und es Dir auf Dauer nicht mehr gut auf Arbeit ergehen wird.

Signatur:

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

auf sich beruhen lassen?! Und den Chef damit davon kommen lassen? Sure not.

Ich würde das sicher auch nicht einklagen, aber dem Chef deutlich zu verstehen geben, dass das so nicht laufen kann. Vertrauen ist keine Einbahnstraße - ich würde zumindest erwarten, dass der Chef sich dafür einsetzt, dass die nächste Lohnerhöhung nicht lange auf sich warten lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Müfle7614):
Hallo Anton,

wichtig ist hier, dass Du gerichtsfest beweisen kannst, dass Du die Gehaltserhöhung in besagter Höhe zugesprochen bekommen hast.
Ohne Zeuge wird das schwierig.

Selbst wenn Du Zeugen hast, ich würde es auf sich beruhen lassen. Es besteht die Gefahr, dass Du das Verhältnis zu Deinem Chef störst und es Dir auf Dauer nicht mehr gut auf Arbeit ergehen wird.


Also bei mir (und vielen anderen) wäre bei -100€ das Verhältnis schon gestört... Vor allem nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen