Gehaltserhöhung nie bekommen

28. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Der Baer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltserhöhung nie bekommen

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Mein Arbeitsverhältnis ist zum 31.8.09 gekündigt worden. Seit Anfang des Jahres hatte der Betrieb Kurzarbeit angemeldet.
Gestern war ich dann beim Arbeitsamt um mich Arbeitsuchend zu melden. Dort habe ich auch die Arbeitsbescheinigung bekommen die jetzt mein Betrieb ausfüllen musste. Beim Durchlesen ist mir aufgefallen das mein Bruttogehalt nicht stimmt!
In meinem Vertrag steht das nach der 3 Monatigen Probezeit mein Gehalt um 100€ erhöht werden sollte doch dies ist nie passiert! Dies ist mir leider nie aufgefallen da sofort nach meiner Probezeit die Kurzarbeit angemeldet wurde und mein Gehalt dadurch eh geringer geworden ist. Ist es denn jetzt rechtens das ich diese Gehaltserhöhung nie bekommen habe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Wenn dein Gehalt nicht erhöht wurde, wurden vom erhöhten Gehalt auch keine Beiträge berechnet und abgeführt. Warum sollst du nun einen Anspruch auf das höhere Gehalt haben?

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du bekommst das Kurzarbeitergeld auf der Basis das bei der Beantragung bestand, sonst würden alle AG die Gehälter um den Abzug erhöhen und niemand hätte mehr einen Abzug.

Dir ist wohl entgangen das es das Kurzarbeitsgeld statt einer Entlassung gibt.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#3
 Von 
Der Baer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir nichtmal darum das ich jetzt noch das Gehalt bekomme sondern darum das ich auch dementsprechend weniger ALG bekomme.
Ich will ja nur wissen ob es so richtig ist oder ob mein Betrieb mich verarscht auf gut Deutsch gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das ALO Geld bekommt du entsprechend deines Gehalt, dein höheres Gehalt hast du doch nie bekommen ????

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#5
 Von 
Der Baer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das habe ich auch schon bemerkt!
Darum frage ich ja hier nach ob es richtig vom Betrieb war diese Gehaltserhöhung nicht zu zahlen obwohl sie in meinem Arbeitsvertrag steht!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das Kurzarbeitergeld ist nicht vom AG sonder von Staat, du hast doch kein Gehalt mehr bekommen nachdem du aus der Probezeit gekommen bist ????? Sondern nur Sozialleistungen und da gibts natürlich keine Gehaltserhöhungen mehr.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn du tatsächlich einen sicheren anspruch auf gehaltserhöhung gehabt hast oder hast, stellt sich mir die frage, ob und wie das ggf. zu erreichen wäre. wenn im av oder ggf in einem tv nichts dazu geregelt sein sollte - ausschlussfrist z.b. von 6 monaten - , würde die verjährung nach bgb 3 jahre währen.
ich würde auf jeden fall überlegen oder mich beraten lassen (auch unter dem gesichtspunkt der opportunität in dieser situaion des betriebes), den anspruch zu erheben, dass mein gehalt korrekt zugrunde gelegt wird. ob und wie sich das dann auf insolvenzgeld und ggf. ALG auswirkt, ist ein zweiter schritt.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der erhöhte Betrag hätte - soweit ich § 179 SGB III richtig interpretiere - bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt werden müssen, da sich die Berechnung darauf bezieht, was der AN im Anspruchszeitraum erziehlt hätte, wenn nicht Kurzarbeit eingetreten wäre.
Aber 100%ig sicher bin ich mir da als Laie nicht.

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