Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Mein Arbeitsverhältnis ist zum 31.8.09 gekündigt worden. Seit Anfang des Jahres hatte der Betrieb Kurzarbeit angemeldet.
Gestern war ich dann beim Arbeitsamt um mich Arbeitsuchend zu melden. Dort habe ich auch die Arbeitsbescheinigung bekommen die jetzt mein Betrieb ausfüllen musste. Beim Durchlesen ist mir aufgefallen das mein Bruttogehalt nicht stimmt!
In meinem Vertrag steht das nach der 3 Monatigen Probezeit mein Gehalt um 100€ erhöht werden sollte doch dies ist nie passiert! Dies ist mir leider nie aufgefallen da sofort nach meiner Probezeit die Kurzarbeit angemeldet wurde und mein Gehalt dadurch eh geringer geworden ist. Ist es denn jetzt rechtens das ich diese Gehaltserhöhung nie bekommen habe?
Gehaltserhöhung nie bekommen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn dein Gehalt nicht erhöht wurde, wurden vom erhöhten Gehalt auch keine Beiträge berechnet und abgeführt. Warum sollst du nun einen Anspruch auf das höhere Gehalt haben?
Du bekommst das Kurzarbeitergeld auf der Basis das bei der Beantragung bestand, sonst würden alle AG die Gehälter um den Abzug erhöhen und niemand hätte mehr einen Abzug.
Dir ist wohl entgangen das es das Kurzarbeitsgeld statt einer Entlassung gibt.
K.
-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es geht mir nichtmal darum das ich jetzt noch das Gehalt bekomme sondern darum das ich auch dementsprechend weniger ALG bekomme.
Ich will ja nur wissen ob es so richtig ist oder ob mein Betrieb mich verarscht auf gut Deutsch gesagt.
Das ALO Geld bekommt du entsprechend deines Gehalt, dein höheres Gehalt hast du doch nie bekommen ????
K.
-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Ja, das habe ich auch schon bemerkt!
Darum frage ich ja hier nach ob es richtig vom Betrieb war diese Gehaltserhöhung nicht zu zahlen obwohl sie in meinem Arbeitsvertrag steht!
Das Kurzarbeitergeld ist nicht vom AG sonder von Staat, du hast doch kein Gehalt mehr bekommen nachdem du aus der Probezeit gekommen bist ????? Sondern nur Sozialleistungen und da gibts natürlich keine Gehaltserhöhungen mehr.
K.
-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
.. wenn du tatsächlich einen sicheren anspruch auf gehaltserhöhung gehabt hast oder hast, stellt sich mir die frage, ob und wie das ggf. zu erreichen wäre. wenn im av oder ggf in einem tv nichts dazu geregelt sein sollte - ausschlussfrist z.b. von 6 monaten - , würde die verjährung nach bgb 3 jahre währen.
ich würde auf jeden fall überlegen oder mich beraten lassen (auch unter dem gesichtspunkt der opportunität in dieser situaion des betriebes), den anspruch zu erheben, dass mein gehalt korrekt zugrunde gelegt wird. ob und wie sich das dann auf insolvenzgeld und ggf. ALG auswirkt, ist ein zweiter schritt.
Der erhöhte Betrag hätte - soweit ich § 179 SGB III
richtig interpretiere - bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt werden müssen, da sich die Berechnung darauf bezieht, was der AN im Anspruchszeitraum erziehlt hätte, wenn nicht Kurzarbeit eingetreten wäre.
Aber 100%ig sicher bin ich mir da als Laie nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten