Hallo alle miteinander,
Einige Mitarbeiter haben betriebsbedingte Kündigung erhalten und arbeiten bis Ende des Jahres 2019.
Im Arbeitsvertrag gibt eine Klause, nämlich: "Eine gute Arbeitsleistung vorausgesetzt, wird das Monatsgehalt nach dem 1. Beschäftigungsjahr auf 3000 EUR erhöht."
Ich z.B. bin 12 Monate im Unternehmen (insg. 5 Mitarbeiter) angestellt, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Meine Frage lautet: So wie ich das verstehe, ist der Arbeitgeber
nicht verpflichtet nach dem 1. Jahr das Gehalt zu erhöhen oder doch?
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Mona
-- Editiert von mona8 am 02.11.2019 10:33
Gehaltserhöhung wird gestrichen?
2. November 2019
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Frage vom 2. November 2019 | 10:23
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltserhöhung wird gestrichen?
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#1
Antwort vom 2. November 2019 | 10:44
Von
Status: Unbeschreiblich (31954 Beiträge, 5627x hilfreich)
Wie wird denn die gute Arbeitsleistung gemessen? Und wer macht das und wie oft?ZitatEine gute Arbeitsleistung vorausgesetzt :
Nein, diese Klausel stellt keine Verpflichtung für den AG dar.
Wer also zum Jahresende eine Kündigung erhalten hat, kann ab nächstem Jahr keine Gehaltserhöhung erhalten.
Er ist ja weg.
#2
Antwort vom 2. November 2019 | 11:04
Von
Status: Weiser (17362 Beiträge, 6465x hilfreich)
Gehörst auch du zu den Gekündigten? Und bist du jetzt schon länger als 12 Monate im Betrieb?
Dann könntest du den AG wohl 'ärgern', indem du die Erhöhung einforderst. Denn die Klausel ist unklar, insoweit - wie Anami schon anmerkt - kein nachvollziehbarer Schlüssel für 'gute Leistung' bereit zu stehen scheint.
Die Klausel könnte AN also unangemessen benachteiligen. Nach generellen Maßstäben hat AG Anspruch auf Leistung durchschnittlicher Güte, gute Leistung müsste sich also davon nach transparenten Kriterien abheben.
Wenn da nix gesichert ist, könnte AN gleichwohl die Gehaltserhöhung zustehen.
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#3
Antwort vom 2. November 2019 | 14:20
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGehörst auch du zu den Gekündigten? Und bist du jetzt schon länger als 12 Monate im Betrieb? :
Danke für die Antwort!
Ja, ich bin auch gekündigt, weil AG unsere Gehälter nicht rechtzeitig zahlen konnte/kann, z.B. das Gehalt für September habe ich erst gestern erhalten. Im Betrieb bin ich seit 1. September 2018 (d.h. mehr als 12 Monate) und habe gehofft, dass das Gehalt für September 2019 schon mit der Erhöhung bekomme, war aber nicht der Fall.
Ich verstehe auch, dass der Firma nicht gut geht, aber AG will keine Insolvenz beantragen und weiter die Firma "entwickeln", was ich sehr verzweifle.
-- Editiert von mona8 am 02.11.2019 14:21
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