Gehaltsforderungen

3. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
TiestoGD
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 26x hilfreich)
Gehaltsforderungen

Hallo Mitglieder,

habe folgendes Problem ...

Mir wurde mein Gehalt für den Monat Juli und August nicht gezahlt, da die Firma kein Geld hatte.Wir waren eine kleine 3-Mann Firma.
Zum September wechselte ich dann meinen Arbeitgeber, da ich ja bereits zwei Monate kein Gehalt erhielt.

Da ich eigentlich einen guten Kontakt zu meinem Chef hatte und dieser mir immer wieder neue Rückzahlungszeiträume versprach, wartete ich die ganze Zeit ab. Nach mehreren angekündigten Zahlungsterminen, war seine letzte Auskunft vor ca. 3 Wochen, dass die Firma erst im Januar mit einem Investment rechnen kann und ich dann mein Geld erhalte.

Auf meine Antwortetn schrieb er nicht mehr zurück, sodass ich jetzt mit dem Gedanken spiele einen Anwalt einzuschalten.

Meine Frage ist nun in wie weit es sich lohnt Klage zu erheben, das ich auch mein Geld erhalte?
Insolvenz wird er zunächst nicht anmelden, da er sich schon die letzten Jahre immer so gerade über Wasser hielt und auf der Suche nach einem Investment ist.

Wenn die Firma (GmbH) jedoch so wirklich kein Geld auf der Kante hat, in wie weit ist es möglich dennoch was zu erhalten?
Meint ihr eine Klage lohnt sich oder soll ich es lieber lassen aufgrund von anfallenden Anwaltskosten etc.?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die Lohnklage sollte man unbedingt machen, um nicht die Ansprüche zu verlieren. Ein Anwalt ist dazu nicht unbedingt notwendig.
Der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht hilft dabei, die klage in die richtige Form zu bringen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Eindruck macht es auf jeden Fall, wenn du deinem ex-ag einen Zahlungsbescheid mit deiner Forderung ins Haus schickst (geht via Internet). Und es baut Druck auf, weil er binnen einer Woche reagieren muss, wenn er widersprechen wollte. Wenn er aber Widerspruch einlegt, geht die Sache ohnehin vor Gericht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
(geht via Internet).


Du meinst den arbeitsrechtlichen Mahnbescheid? Wo kann man den übers I-net versenden?



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiestoGD
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 26x hilfreich)

ok, zunächst danke für die Antworten.

kann ich den mehr verlieren, als ich jetzt schon verloren habe? Also durch irgendwelche zusätzliche Kosten für die Einleitung vor Gericht etc.?
Denn wenn er tatsächlich absolut zahlungsunfähig sein sollte und ich mein Geld sowieso nicht erhalte würd ich ja nur noch mehr verlieren.

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wie hoch ist sind die beiden Monatsgehälter?
Die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid sind gering, kenne ich in der konkreten Höhe aber nicht.

Sie können auch gleich Lohnklage einreichen, dann haben Sie zumindest einen Titel. Wenn man sich im Gütetermin einigt, dann fallen keine Kosten an.
"Nur" die Kosten für den eigenen Anwalt müssten Sie selber begleichen. Der ist aus meiner Sicht aber bei so einfachen Sachverhalten nicht notwendig.

Haben Sie mal bei der KK angefragt, ob überhaupt noch die SV-Beiträge abgeführt wurden?
Wenn es eine GmBH ist, dann müsste der GF einen Antrag auf Eröffnung einen Insolenzverfahrens stellen.

Erst wenn die Antrag gestellt wurde und das Verfahren eröffnet oder Mangels Masse abgewiesen wurde, haben Sie Anspruch die 2 rückständigen Monatsgehälter als Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur zu bekommen. Dazu wird es aber nicht kommen, wenn Sie den AG nicht unter Druck setzen und einfach weiterwurschteln lassen.
Sie können auch gerne dem AG drohen, dass Sie notfalls den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, wenn er seiner Verpflichtung nach dem GmbH-Gesetz und der Insolvenzordnung nicht nachkommt - sollten das aber nicht umsetzen. Das Kostenrisiko wäre für den AN als Antragsteller unkalkulierbar. Ausgenommen Sie haben eine Rechtschutzversicherung, aber dann hätten Sie schon längst irgendwas unternommen.

Sind im Arbeitsvertrag Ausschlussfristen vereinbart? Haben Sie für die letzen beiden Monate noch Lohn-Abrechnungen erhalten?

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
TiestoGD
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

insgesamt betragen meine Forderungen ca. 2200 €.
Anschlussfristen wurden im AV nicht vereinbart.
Lohn Abrechnungen der beiden Monate habe ich auch nicht erhalten.

Worin besteht der Unterschied zwischen Lohnklage und Zahlungsaufforderung über das Arbeitsgericht?

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