Gehaltskürzung - Darf der Arbeitgeber ohne Vertragsänderung das Gehalt kürzen?

30. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Chris03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltskürzung - Darf der Arbeitgeber ohne Vertragsänderung das Gehalt kürzen?

Hallo,

kürzlich hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Dieser war mit meiner Telefonfrequenz im Vertrieb nicht zufrieden. Er wollte mein Grundgehalt kürzen, dafür die Provision verdoppeln. Die Provision stand von Anfang an im Raum, war bis heute nicht festgeschrieben. Ich sagte, dass mich das gestört hatte. was er verstand. Wir einigten uns auf 200 € weniger Gehalt und ein bestimmtes Provisionsmodell, welches aber vermutlich das Standardmodell ist, also nicht erhöht geschweige denn verdoppelt. Es ist auch nicht schriftlich fixiert. Was aber im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert ist, ist das Grundgehalt. Nun habe ich gehört, dass ohne schriftliche Vereinbarung das Grundgehalt nicht gesenkt werden darf. Genau das ist passiert. Ich habe diesen Monat weniger Grundgehalt bekommen, aber immer noch den ursprünglichen Arbeitsvertrag und keine schriftliche Provisionsvereinbarung. Provisionen habe ich auch nicht erhalten. Darf der Arbeitgeber ohne Vertragsänderung das Gehalt kürzen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Eine Gehaltsveränderung muss schriftlich als Nachtrag zum Vertrag niedergelegt werden, ansonsten ist sie unwirksam!

Lege also am besten Widerspruch gegen die Gehaltszahlung ein und fordere entweder die Provision nach, oder die Gehaltszahlung nach dem "gültigen" Vertrag.

Es kann aber auch durchaus sein, dass die Provision erst verspätet (1 oder 2 Monate) grundsätzlich ausgezahlt wird, weil es evtl. technisch einfach nicht früher möglich ist. Bevor du also richtig Streit bekommst, frag einfach vorsichtshalber mal im Personalbüro nach. Wenn die nichts bezüglich der Provisionsvergütung vorliegen haben, kannst du dann immer noch Widerspruch einlegen.

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